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   BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12   

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https://dejure.org/2013,22549
BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12 (https://dejure.org/2013,22549)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12 (https://dejure.org/2013,22549)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 1 BvR 2540/12 (https://dejure.org/2013,22549)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 1 Nr 3 ArbGG, § 5 Abs 1 S 3 ArbGG, § 30 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Übergehung von Parteivortrag zu evtl einschlägiger obergerichtlicher Rspr (hier: zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Abberufung des Geschäftsführers ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs in einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Übergehung von Parteivortrag zu evtl einschlägiger obergerichtlicher Rspr (hier: zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Abberufung des Geschäftsführers ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gewährung rechtlichen Gehörs in einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ausdrücklicher Vortrag zur Vergleichbarkeit des Sachverhalts mit bundesarbeitsgerichtlicher Entscheidung darf nicht übergangen werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    Danach sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, wenn ein Arbeitnehmer aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus formlos zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt wird und er nach Beendigung der Organstellung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht (Beschluss vom 23. August 2011- 10 AZB 51/10 -, BAGE 139, 63).

    Mit der hiergegen gerichteten Anhörungsrüge beanstandete der Beschwerdeführer insbesondere, dass das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - nicht berücksichtigt habe.

    In einer ergänzenden Stellungnahme wies er erneut auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - hin.

    Insbesondere habe das Landesarbeitsgericht die Ausführungen des Beschwerdeführers in Bezug auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - ersichtlich nicht in Erwägung gezogen.

    Das Landesarbeitsgericht setzt sich in seiner Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit mit dem Vortrag des Beschwerdeführers, soweit er wiederholt auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - verweist, nicht auseinander.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133, ).

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

    Um dem Anspruch auf rechtliches Gehör gerecht zu werden, ist es ebenfalls geboten, dass das Gericht die wesentlichen Rechtsausführungen der prozessführenden Parteien zur Kenntnis nimmt (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.12.2011 - 4 Ta 142/11

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - besondere Vertreter i.S.v. § 30

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. Dezember 2011 - 4 Ta 142/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. September 2012 - 4 Ta 142/11 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    Eine Entscheidung beruht auf einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei gebührender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers zu einem anderen, für diesen günstigeren Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133, ).
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 46, 315, ; 105, 279 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    Eine Entscheidung beruht auf einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei gebührender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers zu einem anderen, für diesen günstigeren Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 46, 315, ; 105, 279 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BAG, 25.05.1999 - 5 AZB 30/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers - Differenzierung zwischen

  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Mietrechtsstreit

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • OLG München, 26.06.2018 - 31 Wx 382/15

    MAN SE: Abschließende Entscheidung im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und im Rahmen seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt hat, selbst wenn es dies nicht ausdrücklich in die Entscheidungsgründe aufgenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 17.7.2013 - 1 BvR 2540/12 Rn. 12 bei Juris; BGH, Beschluss vom 15.9.2015 - VI ZR 431/14 Rn. 11 bei Juris).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2017 - Ss Rs 39/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, formeller Aktenbegriff

    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293, 295 f; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.; BVerfG, Beschl. v. 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12, Rn. 9 nach juris; Senatsbeschluss vom 23. Juli 2015 - Ss RS 9/2015 (26/15 OWi) -).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, sofern der Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 47, 182, 189; 86, 133, 146; BVerfG, Beschl. v. 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12, Rn. 9 nach juris; BVerfG NVwZ-RR 2014, 1 ff. - Rn. 19 nach juris; Senatsbeschluss vom 23. Juli 2015 - Ss RS 9/2015 (26/15 OWi) -).

  • BSG, 05.10.2020 - B 12 KR 16/20 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für einen Geschäftsführer einer GmbH

    Zitiert werden lediglich die Entscheidung des BSG vom 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R - sowie die Entscheidung des BVerfG vom 17.7.2013 - 1 BvR 2540/12, ohne aber diesbezüglich eine Divergenz darzustellen.
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