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   BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 2553/11   

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https://dejure.org/2015,18761
BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 2553/11 (https://dejure.org/2015,18761)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 1 BvR 2553/11 (https://dejure.org/2015,18761)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 (https://dejure.org/2015,18761)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Der Widerruf einer telekommunikationsrechtlichen Lizenz- bzw. Frequenzzuteilung verfolgt das legitime Ziel der effizienten und störungsfreien Frequenznutzung, wenn mit der Zuteilung verbundene Versorgungsverpflichtungen nicht erfüllt werden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 903 S 1 BGB, Art 10 Abs 2 EGRL 20/2002
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Eigentumsrechts (Art 14 Abs 1 GG) und der Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Widerruf einer Frequenzzuteilung bei Nichterfüllung von Versorgungsverpflichtungen - kein Anspruch auf Erstattung des Zuschlagspreises - ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer wegen des Widerrufs telekommunikationsrechtlicher Lizenz- und Frequenzzuteilungen eingelegten Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Eigentumsrechts (Art 14 Abs 1 GG) und der Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Widerruf einer Frequenzzuteilung bei Nichterfüllung von Versorgungsverpflichtungen - kein Anspruch auf Erstattung des Zuschlagspreises - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer wegen des Widerrufs telekommunikationsrechtlicher Lizenz- und Frequenzzuteilungen eingelegten Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf einer Mobilfunk-Frequenzzuteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1757
  • WM 2015, 1540
  • MMR 2015, 686
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 2553/11
    Ein Fall ausnahmsweise ausgleichspflichtiger, weil sonst unverhältnismäßiger Inhalts- und Schrankenbestimmung (vgl. dazu BVerfGE 100, 226 m.w.N.) von Eigentum liegt bei einem solchen Widerruf nicht vor.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 2553/11
    Weder die von der Beschwerdeführerin vorgetragenen Rügen von Verfahrensfehlern noch die gerichtliche Bestätigung der behördlichen Ermessensausübung, in die eine Eigentumsposition der Beschwerdeführerin eingestellt wurde, verletzen Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 2553/11
    Es liegen weder die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht noch die Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor (vgl. BVerfGE 126, 286 ).
  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8499/18
    BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 20); ferner BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 -, juris (Rn. 33, 37), wonach die Sicherstellung einer effizienten Frequenznutzung verfassungsrechtlich im Gewährleistungsauftrag des Art. 87f Abs. 1 GG verankert ist.

    Siehe dazu auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22); ausführlich Kruhl , Die Versteigerung knapper Frequenzen, 2002, S. 198; siehe dazu auch Bumke , Frequenzvergabe nach dem Telekommunikationsgesetz, 2006, S. 144 f., 238.

    BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22); dazu, dass die vor dem Vergabeverfahren festzulegenden Zulassungsbedingungen und Verfahrensregelungen ein diskriminierungsfreies Verfahren gewährleisteten, BT-Drs.

  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 205/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Göddel/Geppert , in: Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 61, Rn. 14; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22): "Ein Telekommunikationsanbieter erwirbt Nutzungsrechte in Kenntnis dieser besonderen Versorgungspflichten, kann die mit dem Erwerb einhergehenden Belastungen also in seinem Geschäftskonzept berücksichtigen, insbesondere seine Kalkulation darauf ausrichten und zudem - vor Erwerb eines Nutzungsrechts - prüfen, ob er die mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen und Belastungen tragen kann.".

    Selbst wenn das Gebot einer plausiblen Argumentation den Maßstab der Planbarkeit einschließen sollte, siehe (nochmals) BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22), setzt dieser lediglich voraus, dass sich die Betroffenen ein vollständiges, verlässliches Bild machen und eine sinnvolle Entscheidung treffen können.

    Zum Widerruf der Frequenzzuteilung wegen Nichterfüllung von Versorgungsverpflichtungen BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 20).

  • VG Köln, 12.10.2023 - 1 L 1405/22

    Frequenzordnung, Frequenznutzung, Frequenzzuteilung, Funkfrequenzen, Widerruf,

    vgl. zur Rückzahlung eines Zuschlagspreises BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris Rn. 22.

    Bejahend für Frequenznutzungsrechte, die auf dem Ergebnis einer Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen beruhen BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 -, juris Rn. 29 ff.; im weiteren Verfahrensgang aber offenlassend BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris Rn. 19. Bejahend auch der Gesetzgeber, vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts, 25. Januar 2021, BT-Drs.

    Ein Fall ausnahmsweise ausgleichspflichtiger, weil sonst unverhältnismäßiger Inhalts- und Schrankenbestimmung von Eigentum liegt ebenfalls nicht vor, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris Rn. 22.

    Die Berufsfreiheit stellt insoweit keine höheren Anforderungen als der Eigentumsschutz, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris Rn. 25.

  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8515/18

    Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen: Telekom, Vodafone und O2

    BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22); dazu, dass die vor dem Vergabeverfahren festzulegenden Zulassungsbedingungen und Verfahrensregelungen ein diskriminierungsfreies Verfahren gewährleisteten, BT-Drs.

    Siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22): "Ein Telekommunikationsanbieter erwirbt Nutzungsrechte in Kenntnis dieser besonderen Versorgungspflichten, kann die mit dem Erwerb einhergehenden Belastungen also in seinem Geschäftskonzept berücksichtigen, insbesondere seine Kalkulation darauf ausrichten und zudem - vor Erwerb eines Nutzungsrechts - prüfen, ob er die mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen und Belastungen tragen kann.".

  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 300/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Göddel/Geppert , in: Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 61, Rn. 14; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22): "Ein Telekommunikationsanbieter erwirbt Nutzungsrechte in Kenntnis dieser besonderen Versorgungspflichten, kann die mit dem Erwerb einhergehenden Belastungen also in seinem Geschäftskonzept berücksichtigen, insbesondere seine Kalkulation darauf ausrichten und zudem - vor Erwerb eines Nutzungsrechts - prüfen, ob er die mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen und Belastungen tragen kann.".

    Selbst wenn das Gebot einer plausiblen Argumentation den Maßstab der Planbarkeit einschließen sollte, siehe (nochmals) BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22), setzt dieser lediglich voraus, dass sich die Betroffenen ein vollständiges, verlässliches Bild machen und eine sinnvolle Entscheidung treffen können.

    Zum Widerruf der Frequenzzuteilung wegen Nichterfüllung von Versorgungsverpflichtungen BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 20).

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8489/18
    Göddel/Geppert , in: Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 61, Rn. 14; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22): "Ein Telekommunikationsanbieter erwirbt Nutzungsrechte in Kenntnis dieser besonderen Versorgungspflichten, kann die mit dem Erwerb einhergehenden Belastungen also in seinem Geschäftskonzept berücksichtigen, insbesondere seine Kalkulation darauf ausrichten und zudem - vor Erwerb eines Nutzungsrechts - prüfen, ob er die mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen und Belastungen tragen kann.".
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 351/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Selbst wenn das Gebot einer plausiblen Argumentation den Maßstab der Planbarkeit einschließen sollte, siehe (nochmals) BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22), setzt dieser lediglich voraus, dass sich die Betroffenen ein vollständiges, verlässliches Bild machen und eine sinnvolle Entscheidung treffen können.
  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8490/18
    Göddel/Geppert , in: Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 61, Rn. 14; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22): "Ein Telekommunikationsanbieter erwirbt Nutzungsrechte in Kenntnis dieser besonderen Versorgungspflichten, kann die mit dem Erwerb einhergehenden Belastungen also in seinem Geschäftskonzept berücksichtigen, insbesondere seine Kalkulation darauf ausrichten und zudem - vor Erwerb eines Nutzungsrechts - prüfen, ob er die mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen und Belastungen tragen kann.".
  • VG Köln, 17.02.2020 - 9 K 8525/18
    BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22); dazu, dass die vor dem Vergabeverfahren festzulegenden Zulassungsbedingungen und Verfahrensregelungen ein diskriminierungsfreies Verfahren gewährleisteten, BT-Drs.
  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8491/18
    Göddel/Geppert , in: Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 61, Rn. 14; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 2553/11 -, juris (Rn. 22): "Ein Telekommunikationsanbieter erwirbt Nutzungsrechte in Kenntnis dieser besonderen Versorgungspflichten, kann die mit dem Erwerb einhergehenden Belastungen also in seinem Geschäftskonzept berücksichtigen, insbesondere seine Kalkulation darauf ausrichten und zudem - vor Erwerb eines Nutzungsrechts - prüfen, ob er die mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen und Belastungen tragen kann.".
  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8492/18
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 455/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

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