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   BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17   

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BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17 (https://dejure.org/2019,7462)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17 (https://dejure.org/2019,7462)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2019 - 1 BvR 2556/17 (https://dejure.org/2019,7462)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Filesharing und familiäre Beziehungen - Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Grundsätze über die sekundäre Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharing über einen Familienanschluss

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • JurPC

    Haftung der Eltern für Filesharing der Kinder

  • kanzlei.biz

    Haften Anschlussinhaber für Familienmitglieder bei illegalem Filesharing?

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche wegen unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens eines Musikalbums im Internet

  • doev.de PDF

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 6 Abs. 1, 14 GG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen zivilgerichtliche Rspr zur sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers bei möglicher Täterschaft von Familienmitgliedern - keine ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Offenlegungspflicht des Anschlussinhabers bzgl. Täterschaft bei Filesharing

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Eltern haften bei Verschweigen des verantwortlichen Kindes für illegales Filesharing

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche wegen unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens eines Musikalbums im Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen zivilgerichtliche Rspr zur sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers bei möglicher Täterschaft von Familienmitgliedern - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zur Darlegungslast beim Filesharing

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Inhaber eines Internetanschlusses muss in Filesharing-Fällen Familienmitglied benennen - Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG steht dem nicht entgegen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beim Filesharing müssen Eltern die Namen ihrer Kinder preisgeben

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • heise.de (Pressemeldung, 03.04.2019)

    Filesharende Kinder: Eltern haben Zeugnisverweigerungsrecht, müssen aber zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing - oder: wenn Schweigen nichts nützt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Haften oder nicht haften, das ist hier die Frage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eltern haften für Urheberrechtsverletzung bei Nichtpreisgabe des verantwortlichen Kindes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eltern haften für illegales Filesharing - Eltern müssen das verantwortliche Kind nicht verraten, das bewahrt sie aber nicht vor Schadenersatzansprüchen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungslast in Bezug auf angebliches Filesharing durch ein Familienmitglied

  • Jurion (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Um der Störerhaftung zu entgehen müssen Eltern beim Filesharing Namen des Kindes preisgeben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Eltern haben zwar das Recht Familienmitglieder nicht zu belasten, aber keinen Schutz vor negativen prozessualen Folgen dieses Schweigens

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Haftung der Eltern für Filesharing der Kinder

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Dünnes Eis für Internetanschlussinhaber - im Bereich Filesharing stärkt die Rechtsprechung den Rechteinhabern (Medienunternehmen) den Rücken

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Obliegenheit des Anschlussinhabers zur Nennung von Familienmitgliedern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tauschbörsen - Eltern haften für Ihre Kinder?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Auskunftspflicht der Eltern über Familienmitglieder in P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing - Schweigen aus taktischen Erwägungen zum Schutz der Familie darf nicht Umgehung der Haftung für Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums dienen

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftspflicht von Eltern hinsichtlich ihrer an Filesharing-Börse teilnehmenden volljährigen Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1510
  • MDR 2019, 561
  • GRUR 2019, 606
  • FamRZ 2019, 838
  • MMR 2019, 366
  • MIR 2019, Dok. 013
  • K&R 2019, 325
  • afp 2019, 230
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsschutz der Tonträgerhersteller und den damit konkurrierenden Grundrechtspositionen nachzuvollziehen und dabei unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 129, 78 ; 142, 74 ).

    Sind bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen mehrere Deutungen möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 88, 145 ; 129, 78 ; 142, 74 ) und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt.

    Der Einfluss der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen ist nicht auf Generalklauseln beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle auslegungsfähigen und -bedürftigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 112, 332 ; 129, 78 ; 142, 74 ).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 129, 78 ; 134, 204 ; 142, 74 ).

    Die vom Bundesgerichtshof und von den Instanzgerichten in den angegriffenen Entscheidungen vorgenommene Abwägung trägt dem Erfordernis praktischer Konkordanz (vgl. BVerfGE 134, 204 ; 142, 74 ) ausreichend Rechnung und hält sich jedenfalls im Rahmen des fachgerichtlichen Wertungsrahmens.

    Denn soweit das Unionsrecht nicht abschließend zwingende Vorgaben macht, bleiben die Grundrechte des Grundgesetzes anwendbar (vgl. BVerfGE 142, 74 ).

    Bei der Frage der Determinierung des deutschen Rechts durch die Urheberrechtsrichtlinie und die Durchsetzungsrichtlinie ist somit zu klären, inwieweit diese den Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht und die Rechtsdurchsetzung abschließend regeln (vgl. BVerfGE 142, 74 ).

    Hier kommen mitgliedstaatliche Spielräume insbesondere im Rahmen der Sanktionen und Rechtsbehelfe bei Urheber- und Schutzrechtsverletzungen in Betracht (vgl. BVerfGE 142, 74 <114 Rn. 119; vgl. dazu Ohly, Gutachten F zum 70. Deutschen Juristentag, 2014, S. F 103).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsschutz der Tonträgerhersteller und den damit konkurrierenden Grundrechtspositionen nachzuvollziehen und dabei unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 129, 78 ; 142, 74 ).

    Sind bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen mehrere Deutungen möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 88, 145 ; 129, 78 ; 142, 74 ) und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt.

    Der Einfluss der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen ist nicht auf Generalklauseln beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle auslegungsfähigen und -bedürftigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 112, 332 ; 129, 78 ; 142, 74 ).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 129, 78 ; 134, 204 ; 142, 74 ).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    Zwar kennt auch das Zivilprozessrecht einen Schutz vor Selbstbezichtigungen und findet die Wahrheitspflicht einer Partei dort ihre Grenzen, wo sie gezwungen wäre, eine ihr zur Unehre gereichende Tatsache oder eine von ihr begangene strafbare Handlung zu offenbaren (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

    Den grundrechtlich gegen einen Zwang zur Selbstbezichtigung geschützten Prozessparteien und Verfahrensbeteiligten kann dann aber das Risiko einer für sie ungünstigen Tatsachenwürdigung auferlegt werden (BVerfGE 56, 37 ).

  • EuGH, 18.10.2018 - C-149/17

    Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    Auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Filesharing im Vorabentscheidungsverfahren "Bastei Lübbe/Strotzer" (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2018, C-149/17, ECLI:EU:C:2018:841) steht dieser Bewertung nicht entgegen.

    Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union davon ausgeht, dass ein quasi absoluter Schutz der Familienmitglieder des Inhabers eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, den Anforderungen von Art. 8 Abs. 1 der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG und Art. 3 Abs. 1 der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG nicht gerecht werde (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2018, C-149/17, ECLI:EU:C:2018:841, Rn. 52), steht dies in Einklang mit der Anwendung von § 97 Abs. 1, § 85 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit § 138 ZPO in der hier angegriffenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welche die unionsrechtlichen Anforderungen an die Grundrechtsprüfung bereits zutreffend abbildet.

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    Familienmitglieder sind berechtigt, ihre Gemeinschaft nach innen in familiärer Verantwortlichkeit und Rücksicht frei zu gestalten (vgl. BVerfGE 66, 84 ; 80, 81 ).

    Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG erfasst auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 80, 81 ).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 129, 78 ; 134, 204 ; 142, 74 ).

    Die vom Bundesgerichtshof und von den Instanzgerichten in den angegriffenen Entscheidungen vorgenommene Abwägung trägt dem Erfordernis praktischer Konkordanz (vgl. BVerfGE 134, 204 ; 142, 74 ) ausreichend Rechnung und hält sich jedenfalls im Rahmen des fachgerichtlichen Wertungsrahmens.

  • LG München I, 01.07.2015 - 37 O 5394/14

    Darlegungslast in Filesharing-Fällen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    c) das Urteil des Landgerichts München I vom 1. Juli 2015 - 37 O 5394/14 -.

    Die Beschwerdeführer wenden sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 19/16 -, juris - Loud) sowie gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts (LG München I, Urteil vom 1. Juli 2015 - 37 O 5394/14 -, juris) und des Oberlandesgerichts (OLG München, Urteil vom 14. Januar 2016 - 29 U 2593/15 -, juris).

  • OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2593/15

    Filesharing - Zur Haftung von Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die aus der

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14. Januar 2016 - 29 U 2593/15 -,.

    Die Beschwerdeführer wenden sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 19/16 -, juris - Loud) sowie gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts (LG München I, Urteil vom 1. Juli 2015 - 37 O 5394/14 -, juris) und des Oberlandesgerichts (OLG München, Urteil vom 14. Januar 2016 - 29 U 2593/15 -, juris).

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2017 - I ZR 19/16 -,.

    Die Beschwerdeführer wenden sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 19/16 -, juris - Loud) sowie gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts (LG München I, Urteil vom 1. Juli 2015 - 37 O 5394/14 -, juris) und des Oberlandesgerichts (OLG München, Urteil vom 14. Januar 2016 - 29 U 2593/15 -, juris).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17
    Das Prozessrecht bietet aber für eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast geeignete Handhaben (vgl. BVerfGE 97, 169 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93

    Aufbürdung der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Das wird aber wegen der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG, NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; WM 2011, 1946, 1948, juris Rn. 24; NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 39 ff., 42) nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann hingenommen, wenn es - wie in den Fallgestaltungen, die den oben zitierten Entscheidungen zugrunde liegen und auch hier - hinreichende Anhaltspunkte für deliktisches Verhalten zu Lasten des Prozessgegners gibt, und dieser außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht.

    Das ist mit der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; BVerfG NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 42) nicht zu vereinbaren und hat der Bundesgerichtshof auch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Sachverhalten, in denen von einer sekundären Darlegungslast ausgegangen wurde, nicht angenommen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 28).

  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

    Das wird wegen der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; NZG 2011, 1379 = WM 2011, 1946 [1948] Rn. 24; NJW 2000, 1483 [1484] Rn. 39 ff., 42) nach ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere dann hingenommen, wenn es - wie in den Fallgestaltungen, die den oben zitierten Entscheidungen zugrunde liegen und auch hier - hinreichende Anhaltspunkte für deliktisches Verhalten zulasten des Prozessgegners gibt, und dieser außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht (BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19 in NJW 2020, 1962 Rn. 41).
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und

    Der Einfluss der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen ist nicht auf Generalklauseln beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle auslegungsfähigen und -bedürftigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerfG 30. März 2021 - 1 BvR 160/19 - Rn. 18; 18. Februar 2019 - 1 BvR 2556/17 - Rn. 9; BAG 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 - Rn. 29, BAGE 139, 213) .
  • OLG Schleswig, 22.11.2019 - 17 U 44/19

    Haftung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Schließlich dienen die prozessualen Regeln der Darlegungslast nicht dazu, sich der Verantwortlichkeit zu entziehen, sondern den wahren Sachverhalt festzustellen (so auch BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2019 -1 BvR 2556/17 - NJW 2019, 1510) .
  • OLG München, 30.11.2020 - 21 U 3457/19

    Erklärungsumfang des Antrages auf EG-Typengenehmigung

    Die Reichweite der sekundären Darlegungslast unter dem Aspekt des fairen Verfahrens ist bezogen auf das konkrete Prozessrechtsverhältnis zu beurteilen; Dritte spielen dabei keine Rolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.2019, Az.: 1 BvR 2556/17, Rdnr. 12 f.).
  • AG Köln, 25.07.2019 - 148 C 408/18

    Filesharing: Kostenübernahme wg. treuwidrigen Verstoßes gegen vorprozessuale

    Infolgedessen bedarf es keiner Erörterung, ob eine solche gemäß der Auffassung der beklagten Partei mit ihrem Recht auf Schutz der Privat- bzw. Intimsphäre, ggf. auch zugunsten Dritter, kollidiert, wobei insoweit zu berücksichtigen wäre, dass der Schutz des geistigen Eigentums nicht per se hinter diesen zurückzustehen hätte (so jedenfalls zum Verhältnis des Schutzes von Ehe und Familie einerseits und geistigem Eigentum andererseits EuGH, Urteil vom 18.01.2018 - C-149/17 -, Rn. 51 f. nach juris - Bastei Lübbe sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17 -, juris - Loud).
  • BGH, 27.07.2021 - VI ZR 151/20

    A) Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung

    Das ist mit der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; BVerfG NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 42) nicht zu vereinbaren und hat der Bundesgerichtshof auch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Sachverhalten, in denen von einer sekundären Darlegungslast ausgegangen wurde, nicht angenommen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - I ZR 150/15, NJW 2018, 2412 Rn. 28 ff.; zum Ganzen Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 42).
  • BGH, 24.11.2020 - VI ZR 415/19

    Sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite bei behaupteten Hygieneverstößen

    Das ist mit der aus den verfassungsrechtlich geschützten Rechten auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz folgenden Verpflichtung zu einer fairen Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten (vgl. BVerfG NJW 2019, 1510 Rn. 12 ff.; BVerfG NJW 2000, 1483, 1484, juris Rn. 42) nicht zu vereinbaren.
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    (aa) Es ist weder dargetan noch sonst erkennbar, dass die Beschwerdeführerin durch diese Darlegungsanforderungen (Substantiierungslast) bzw. durch den Verweis auf die vorrangige Inanspruchnahme ihr gegenüber der Bundesnetzagentur zustehender (spezifischer) Akteneinsichts-, Auskunfts- und/oder Informationsrechte, um diesen Substantiierungsanforderungen gerecht werden zu können, in nicht zu rechtfertigender Weise in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 47 GrCh (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 16.05.2018 - 2 BvR 635/17, juris Rn. 33 f. m.w.N.), ihrem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, juris Rn. 111 ff.; Beschl. v. 04.02.2020 - 2 BvR 900/19, juris Rn. 19 ff.; Beschl. v. 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17, juris Rn. 14) oder ihrem sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 10.10.1973 - 2 BvR 574/71, juris Rn. 30 ff.; Beschl. v. 08.11.1978 - 1 BvR 158/78, juris Rn. 11; Beschl. v. 25.03.2020 - 2 BvR 113/20, juris Rn. 45 m.w.N.), beeinträchtigt würde.

    (cc) Auch das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete, grundrechtsgleiche Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17, juris Rn. 14; Urt. v. 13.02.2007 - 1 BvR 421/05, juris Rn. 92 f.; Beschl. v. 25.07.1979 - 2 BvR 878/74, juris Rn. 69 ff.) steht einer "non-liquet"-Entscheidung zu Lasten der Netzbetreiber - entgegen der Auffassung der Beschwerde - nicht entgegen.

    Angesichts der der Beschwerdeführerin zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und des den Gerichten insofern bei der Verfahrensgestaltung und erst recht bei der inhaltlichen Beurteilung des zu entscheidenden Falls zuzugestehenden erheblichen Spielraums (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17, juris Rn. 14) ist weder dargetan noch sonst erkennbar, dass die Beschwerdeführerin durch die in Rede stehenden Anforderungen an die Darlegungslast insbesondere zur Erschütterung der Validität der Datengrundlage bzw. die generelle Ausgestaltung der Darlegungs- und Beweisregeln im Zusammenhang mit der Anfechtung der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors in ihrem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren verletzt würde.

  • OLG Schleswig, 19.03.2020 - 7 U 100/19

    Schadenersatzanspruch gegen VW für Diesel-Kraftfahrzeugen mit unzulässiger

    Schließlich dienen die prozessualen Regeln der Darlegungslast nicht dazu, sich der Verantwortlichkeit zu entziehen, sondern den wahren Sachverhalt festzustellen (so auch BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2019 -1 BvR 2556/17 -, NJW 2019, 1510).
  • LG Hildesheim, 05.03.2021 - 5 O 217/20

    Zum Erhalt des Erlangten i.S.d. § 852 Satz 1 BGB trotz Verjährung des

  • BGH, 04.05.2021 - VI ZR 81/20

    Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die

  • KG, 11.11.2019 - 24 U 92/18

    "Freifunker" hat sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt

  • BGH, 11.05.2021 - VI ZR 80/20

    Inaspruchnahme einer Motorenherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung

  • BGH, 28.09.2021 - VI ZR 29/20

    Revision in einem Verfahren wegen der Inanspruchnahme der Motorenherstellerin auf

  • BGH, 11.05.2021 - VI ZR 154/20

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz in einem KFZ-Kauf wegen

  • BGH, 19.10.2021 - VI ZR 148/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller

  • BGH, 19.10.2021 - VI ZR 28/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 1 S 3461/20

    Befreiung von der Quarantänepflicht während der Corona-Pandemie

  • OLG München, 29.01.2021 - 21 U 317/20

    Schadensersatz wegen des Erwerbs eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 152/20

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen eine Motorenherstellerin wegen

  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 6 U 139/20

    Haftung für bezahlte Kundenrezensionen im Internet

  • LG Köln, 19.05.2022 - 14 O 244/20

    Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Computerspiel "Dying Light", tatsächliche

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2020 - 14 S 2485/20
  • OLG München, 25.01.2021 - 21 U 145/20

    Schadensersatzanspruch gegenüber der Audi AG wegen des Erwerbs eines vom

  • OLG München, 14.12.2020 - 21 U 5962/19

    Haftung des Herstellers eines Fahrzeuges (hier Audi AG) mit einem Motors des Typs

  • AG Kassel, 20.04.2021 - 410 C 2101/20

    Filesharing-Fälle - Verjährung von Lizenzschaden

  • OLG München, 30.11.2020 - 21 U 7239/19

    Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Fahrzeugherstellerin bei Erwerb eines

  • OLG Schleswig, 18.06.2020 - 7 U 266/19
  • AG Düsseldorf, 18.06.2020 - 10 C 89/17

    Abmahnkosten; Haftung für Abmahnkosten; Abmahnung; Tauschbörse;

  • OLG München, 14.12.2020 - 21 U 7212/19

    Audi haftete nach § 826 BGB für von ihr hergestellte Fahrzeug mit manipulierten

  • OLG München, 30.11.2020 - 21 U 6090/19

    Arglisthaftung des Herstellers eines Dieselkraftfahrzeugs

  • LG Köln, 24.05.2022 - 14 O 244/20

    Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Computerspiel "Dying Light", tatsächliche

  • LG Köln, 18.06.2020 - 14 O 36/18
  • VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545

    Befreiung von der häuslichen Quarantänepflicht nach Einreise aus dem Ausland

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