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   BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08   

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BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 (https://dejure.org/2010,2)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 (https://dejure.org/2010,2)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 (https://dejure.org/2010,2)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 234 EG; § 96 TKG; § 113 TKG; § 113a TKG; § 113b TKG; § 100g StPO; Art. 267 AEU; Art. 10 Abs. 1 GG
    Vorratsdatenspeicherung; informationelle Selbstbestimmung; Richtlinie 2006/24/EG; Vorrang des Gemeinschaftsrechts; Vorabentscheidungsverfahren; Verfassungsbeschwerde (Zulässigkeit; Solange II); Telekommunikationsfreiheit (Verbindungsdaten; Emails); Geeignetheit ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Vorratsdatenspeicherung

  • openjur.de

    § 100g StPO; Art. 10 Abs. 1 GG; §§ 113a, 113b TKG

  • Bundesverfassungsgericht

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 73 Abs 1 Nr 7 GG, Art 267 AEUV, Art 1 Abs 1 EGRL 24/2006
    Regelungen in §§ 113a, 113b TKG idF vom 2007-12-21 sowie § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, mit Art 10 Abs 1 GG unvereinbar - eine die Diensteanbieter treffende Speicherungspflicht in dem durch das TKG vorgesehenen Umfang nicht von ...

  • Telemedicus

    Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

  • Telemedicus

    Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

  • webshoprecht.de

    Verfassungswidrigkeit der Vorratdatenspeicherung

  • IWW
  • JurPC

    Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form verfassungswidrig

  • aufrecht.de

    Aktuelle Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig und nichtig!

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 GG; Pflicht zur Gewährleistung einer hinreichenden Datensicherheit und Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten; Möglichkeit der ...

  • kanzlei.biz

    Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Verfassungswidrigkeit der konkreten Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Regelungen in §§ 113a, 113b TKG idF vom 2007-12-21 sowie § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, mit Art 10 Abs 1 GG unvereinbar - eine die Diensteanbieter treffende Speicherungspflicht in dem durch das TKG vorgesehenen Umfang nicht von ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Regelungen in §§ 113a, 113b TKG idF vom 2007-12-21 sowie § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, mit Art 10 Abs 1 GG unvereinbar - eine die Diensteanbieter treffende Speicherungspflicht in dem durch das TKG vorgesehenen Umfang nicht von ...

  • sewoma.de

    Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen

  • presserecht-aktuell.de

    Vorratsdatenspeicherung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 GG; Pflicht zur Gewährleistung einer hinreichenden Datensicherheit und Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten; Möglichkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Regelungen in §§ 113a, 113b TKG idF vom 2007-12-21 sowie § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, mit Art 10 Abs 1 GG unvereinbar - eine die Diensteanbieter treffende Speicherungspflicht in dem durch das TKG vorgesehenen Umfang nicht von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Die anlasslose Speicherung von Telekommunkationsdaten ist verfassungswidrig - Vorratsdatenspeicherung

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2010)

    Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2010)

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt weiten Interpretationsraum

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2010)

    Bundesverfassungsgericht legt Hürde für künftige Vorratsdatenspeicherung hoch

  • heise.de (Pressebericht, 29.04.2009)

    Schranken bei Vorratsdatenspeicherung erneut verlängert

  • faz.net (Pressebericht, 03.03.2010)

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Rückschlüsse bis in die Intimsphäre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung sind verfassungswidrig und nichtig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Konkrete Ausgestaltung nicht GG -konform

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.03.2010)

    Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

  • kanzlei.biz (Entscheidungsanmerkung und Pressemitteilung)

    Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form war unzulässig

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zulässig

  • starostik.de (Kurzinformation)

    Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig: Was bedeutet das für meine Daten?

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung insgesamt verfassungswidrig und nichtig

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Die derzeitige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Verurteilungen aufgrund der Vorratsdatenspeicherung

  • beck.de (Kurzinformation)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung (Verfassungswidrig!)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung in Filesharing Fällen

  • Betriebs-Berater (Zusammenfassung)

    Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertung von Daten nach § 100g StPO in Verbindung mit § 113a TKG verfassungswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherungsnormen nichtig

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.03.2010)

    Die Karlsruher Richter werden die Vorratsdatenspeicherung wohl nur unter strengen Vorgaben genehmigen

Besprechungen u.ä. (25)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle strafprozessuale Folgefragen des "Vorratsdatenurteils" des BVerfG (RA und FA f. StR Dirk Meinicke; HRRS 10/2011, 398 ff.)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 10 Abs. 1 GG; Art. ... 267 AEUV; Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 EGRL 24/2006; §§ 100a Abs. 1 und 2, 100b Abs. 1 und 2, 100g Abs. 1, 100g Abs. 1 S. 1, 100g Abs. 2 S. 1 StPO; §§ 113a, 113b S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 TKG vom 21.12.2007; Art. 2 TKÜNReglG
    Vorratsdatenspeicherung im Mehrebenensystem: Die Entscheidung des BVerfG vom 2.3.2010(Prof. Dr. Marion Albers, Dr. Jörn Reinhardt; ZJS 6/2010, 767)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung)

    Gegenwärtige Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung - Filesharer gehen leer aus

  • Telemedicus (Kurzanmerkung)

    BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Was geht, was geht nicht?

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Vorratsdatenspeicherung - chilling effects

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Nach dem Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung - ELENA nun vor dem Aus?

  • daten-speicherung.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nach dem Vorratsdatenspeicherungs-Urteil - Was nun mit den anderen Massendatensammlungen passieren muss (Dr. Patrick Breyer; NJW-aktuell 18/2010, S. 12)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt: Warum wird die Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie erst nach acht Jahren geklärt? (Prof. Dr. Thomas Giegerich; ZEuS 2014, 3-17)

  • heise.de (Entscheidungsbesprechung)

    Paukenschlag als Pyrrhussieg - Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig (Dr. Marc Störing)

  • faz.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorratsdatenspeicherung: Da schalten wir mal einfach das Normbewusstsein ab (Prof. Dr. Christoph Möllers; FAZ 17.03.2011)

  • faz.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Netz-Sicherheit: Datenspeicherung als Dienstpistole (Frank Rieger; FAZ 24.02.2011)

  • faz.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorratsdatenspeicherung: Freiheit im Netz ist keine Frage der Technik (Prof. Dr. Christoph Möllers; FAZ 01.02.2011)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 10 GG; §§ 113 a, 113 b TKG; § 100 g StPO
    Vorratsdatenspeicherung

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung und die Auswirkungen auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil des BVerfG zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie - neue Eskalation zum Verhältnis Unions- und Verfassungsrecht bleibt aus

  • mayerbrown.com (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutz: Bundesverfassungsgericht urteilt über Vorratsdatenspeicherung - Folgen für Compliance, interne Revision und Ermittlungen durch Unternehmen

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 100g StPO; § 113a TKG; § 113b TKG
    Zur Verwertbarkeit der vor der Entscheidung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung erlangten retrograden Verbindungsdaten (StA Dr. Marcus Marlie / Prof. Dr. Dennis Bock; ZIS 9/2010, S. 524-529)

  • kanzlei-papenhausen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Vorratsdatenspeicherung, das BVerfG und Urheberrechtsverstöße im Internet

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorratsdatenspeicherung: Bestandsaufnahme und Ausblick (RA Felix Rettenmaier und RRef'in Lisa Palm; ZIS 2012, 469)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzanmerkung)

    Vorratsdatenspeicherung: Staat muss Vorbild sein - Informationelle Selbstbestimmung ist Schlüssel für souveränes Handeln

  • socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Von der Vorratsdatenspeicherung (VDS), Geheimdiensten (NSA & Co) und privaten Datenkraken (Facebook, Google)

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die gesetzliche Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten entspricht nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Vorratsdatenspeicherung als Spielball höchstgerichtlicher Rechtsprechung (Prof. Dr. Jens Puschke; ZIS 2019, 308-317)

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung - Auswirkung auf Abmahnung wegen Filesharings?

  • Lehrstuhl Prof. Hoeren PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - Konsequenzen für die Privatwirtschaft (Prof. Dr. Thomas Hoeren; JZ 2008, 668)

Sonstiges (7)

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Malmström: Nutzung von Vorratsdaten einschränken, aber hart bleiben gegen Deutschland

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.05.2010)

    Staatsanwälte: Vorratsdatenspeicherung neu regeln

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.05.2010)

    Bundesregierung kann nicht sagen, ob Vorratsdaten zur Strafverfolgung erforderlich waren

  • Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.04.2010)

    Lücke im Urteil: Wie die Berliner Staatsanwaltschaft doch Ergebnisse der Vorratsdatenspeicherung nutzen könnte

  • michael-rahe.de (Sitzungsbericht)
  • vorratsdatenspeicherung.de (Sitzungsbericht)

    Plädoyer von Rechtsanwalt Starostik vor dem Bundesverfassungsgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 125, 260
  • NJW 2010, 833
  • NVwZ 2010, 770 (Ls.)
  • NStZ 2010, 341 (Ls.)
  • EuZW 2010, 280 (Ls.)
  • NJ 2010, 204
  • StV 2010, 281
  • WM 2010, 569
  • MMR 2010, 356
  • DVBl 2010, 503
  • K&R 2010, 248
  • DÖV 2010, 407
  • afp 2010, 132
  • JR 2010, 225
 
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Wird zitiert von ... (271)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine eigene Betroffenheit liegt aber auch dann vor, wenn eine an Dritte gerichtete Vorschrift einen Beschwerdeführer nicht nur reflexartig, sondern in rechtlich erheblicher Weise berührt (vgl. BVerfGE 13, 230 ; 51, 386 ; 78, 350 ; 108, 370 ; 121, 317 ; 125, 39 ; 125, 260 ; 130, 151 ).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    In der weiteren Verwendung von Daten kann eine eigene Grundrechtsverletzung liegen; maßgeblich sind insoweit die Grundrechte, die jeweils für deren Erhebung einschlägig waren (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 125, 260 ; 133, 277 ; stRspr).

    Dabei muss die Einräumung dieser Befugnisse aber in allen Fällen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einem legitimen Ziel dienen und zu dessen Erreichung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 70, 278 ; 104, 337 ; 120, 274 ; 125, 260 ; stRspr).

    Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).

    Eine vorwiegend auf den Intuitionen der Sicherheitsbehörden beruhende bloße Möglichkeit weiterführender Erkenntnisse genügt zur Durchführung solcher Maßnahmen nicht (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 274 ; 125, 260 ).

    So bedarf die Durchführung einer Wohnraumüberwachung des Verdachts einer besonders schweren Straftat (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung oder die Nutzung von vorsorglich erhobenen Telekommunikationsverkehrsdaten des Verdachts einer schweren Straftat (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ) und die Durchführung einer anlassbezogenen Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung oder einer Observation etwa durch einen GPS-Sender einer - im ersten Fall durch Regelbeispiele konkretisierten - Straftat von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 112, 304 ; zu letzterer Entscheidung vgl. auch EGMR, Uzun v. Deutschland, Entscheidung vom 2. September 2010, Nr. 35623/05, § 70, NJW 2011, S. 1333 , zu Art. 8 EMRK).

    Für Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen und damit präventiven Charakter haben, kommt es unmittelbar auf das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter an (vgl. BVerfGE 125, 260 ).

    Hierzu gehören Leib, Leben und Freiheit der Person sowie der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).

    Es hat den Zugriff auf vorsorglich gespeicherte Daten (vgl. BVerfGE 125, 260 ) oder die Durchführung von Wohnraumüberwachungen jedoch auch bei einer gemeinen Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 ) und Online-Durchsuchungen bei einer Gefahr für Güter der Allgemeinheit, die die Existenz der Menschen berühren (vgl. BVerfGE 120, 274 ), für im Grundsatz mit der Verfassung vereinbar gehalten.

    b) Die Erhebung von Daten durch heimliche Überwachungsmaßnahmen mit hoher Eingriffsintensität ist im Bereich der Gefahrenabwehr zum Schutz der genannten Rechtsgüter grundsätzlich nur verhältnismäßig, wenn eine Gefährdung dieser Rechtsgüter im Einzelfall hinreichend konkret absehbar ist und der Adressat der Maßnahmen aus Sicht eines verständigen Dritten den objektiven Umständen nach in sie verfangen ist (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).

    Die Tatsachen müssen dafür zum einen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, zum anderen darauf, dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und weitgehend auf sie beschränkt werden kann (BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).

    Dies gilt für Maßnahmen der Wohnraumüberwachung bereits gemäß Art. 13 Abs. 3 und 4 GG (vgl. hierzu BVerfGE 109, 279 ) und folgt im Übrigen unmittelbar aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).

    Hierfür die notwendigen sachlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, obliegt der Landesjustizverwaltung und dem Präsidium des zuständigen Gerichts (vgl. BVerfGE 125, 260 ).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt auch Anforderungen an Transparenz, individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle (BVerfGE 133, 277 ; vgl. auch BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 125, 260 ; stRspr; vgl. ähnlich auch Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr vom 25. Januar 2012, KOM[2012] 10 endgültig - Stand nach Abschluss des Trilogs, 16. Dezember 2015: 15174/15; Stand 28. Januar 2016: 5463/16, Anlage).

    Die insoweit geltenden Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Grundrecht in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ).

    Durch sie soll, soweit möglich, den Betroffenen subjektiver Rechtsschutz ermöglicht und zugleich einer diffusen Bedrohlichkeit geheimer staatlicher Beobachtung entgegengewirkt werden (vgl. BVerfGE 125, 260 ; ähnlich EuGH, Urteil vom 8. April 2014 - C-293/12, C-594/12 -, Digital Rights Ireland Ldt/Minister for Communications, Marine and Natural Resources u.a., NJW 2014, S. 2169 , Rn. 37).

    Sie sind jedoch auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken (BVerfGE 125, 260 ).

    Liegen zwingende Gründe vor, die eine nachträgliche Benachrichtigung ausschließen, ist dies richterlich zu bestätigen und in regelmäßigen Abständen zu prüfen (BVerfGE 125, 260 ).

    Der Gesetzgeber hat diesbezüglich allerdings einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 125, 260 m.w.N.).

    Grundsätzlich gehört hierzu, dass insoweit ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen erkennbar ist (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 274 ; 125, 260 ).

    d) Verfahrensrechtlich normiert § 201 Abs. 3 BKAG in Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen einen Richtervorbehalt (vgl. BVerfGE 125, 260 ).

    Ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG durch Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten wiegt, auch wenn hierdurch nicht unmittelbar der Inhalt der Kommunikation erfasst wird, schwer (vgl. BVerfGE 107, 299 ; für die vorsorgliche Speicherung solcher Daten vgl. auch BVerfGE 125, 260 ).

    Soweit er auf § 113a TKG (a.F.) verweist, läuft er leer, da das Bundesverfassungsgericht § 113a TKG (a.F.) für nichtig erklärt hat (vgl. BVerfGE 125, 260 ).

    Die Anforderungen an die weitere Nutzung und Übermittlung staatlich erhobener Daten richten sich nach den Grundsätzen der Zweckbindung und Zweckänderung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ; stRspr).

    a) Die Ermächtigung zu einer Nutzung von Daten zu neuen Zwecken begründet einen neuen Eingriff in das Grundrecht, in das durch die Datenerhebung eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ; vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).

    Für Daten aus eingriffsintensiven Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen wie denen des vorliegenden Verfahrens kommt es danach darauf an, ob die entsprechenden Daten nach verfassungsrechtlichen Maßstäben neu auch für den geänderten Zweck mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln erhoben werden dürften (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ; der Sache nach ist diese Konkretisierung nicht neu, vgl. bereits BVerfGE 100, 313 , und findet sich unter der Bezeichnung "hypothetischer Ersatzeingriff" auch in BVerfGE 130, 1 ).

    cc) In diesen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Zweckänderung liegt eine konkretisierende Konsolidierung einer langen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ).

    Die Vorschrift eröffnet somit Grundrechtseingriffe, die jeweils an den Grundrechten zu messen sind, in die bei Erhebung der übermittelten Daten eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ; vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).

    Doch setzen die Datenerhebung und entsprechend eine zweckändernde Übermittlungsbefugnis auch hier zumindest die Ausrichtung an schweren Straftaten voraus (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ).

    Danach ist etwa die Übermittlung von Daten aus Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auf die Verhütung von schweren Straftaten und von Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen auf die Verhütung von besonders schweren Straftaten beschränkt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 125, 260 ; 129, 208 ; siehe auch oben C IV 1 a).

    Vorgaben dieser Strenge und Detailgenauigkeit an den Gesetzgeber ließen und lassen sich nach meiner Überzeugung der Verfassung aber nicht entnehmen (vgl. meine bereits in diese Richtung zielende Abweichende Meinung in BVerfGE 125, 380 zum Urteil des Senats zur Vorratsdatenspeicherung - BVerfGE 125, 260).

    Sie ist dort vornehmlich aber im Blick auf die spezifischen Grundrechtsgefährdungspotenziale der elektronischen Datenverarbeitung sowie die Breitenwirkung bestimmter Maßnahmen entwickelt worden, etwa in den Entscheidungen zur Antiterrordatei als Verbunddatei, sowie zur Vorratsdatenspeicherung, die die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten bei den Netzbetreibern vorsah (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ).

    Die gegenteilige Auffassung des Senats ist zwar in seiner jüngeren Spruchpraxis angelegt, dort aber vornehmlich zu Sachverhalten entwickelt worden, die spezifische Grundrechtsgefährdungen zum Gegenstand hatten, welche sich bei der Vernetzung großer Dateien (Antiterrordatei als Verbunddatei) oder der Verwendung anlasslos in großer Breite von Netzbetreibern erhobener und vorzuhaltender Daten ergeben (vgl. BVerfGE 125, 260; 133, 277).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Dies gilt im Besonderen hinsichtlich der Entscheidungen zur Rasterfahndung (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320), zur automatischen Kennzeichenerfassung (BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378) und zur Vorratsdatenspeicherung (BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260).

    Soweit in den genannten Entscheidungen ein "besonders schwerer Eingriff" (BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [318] = juris, Rn. 210) und Eingriffe von "erheblichem Gewicht" (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [347] = juris, Rn. 93; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [407], = juris, Rn. 92) angenommen oder zumindest für möglich gehalten werden, sind die dafür herangezogenen Erwägungen auf die Maßnahmen nach § 22 Abs. 1a BPolG nicht übertragbar.

    Neben der hier nicht gegebenen Heimlichkeit der Datenerhebung und Datenverwendung, die eine Steigerung der Eingriffsintensität begründet (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [335] = juris, Rn. 241 ff.; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [402 f., 406] = juris, Rn. 79, 89; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [353] = juris, Rn. 113), werden auch die Auswertungs- und Datenverknüpfungsmöglichkeiten, die zum Teil Erkenntnisse zum Persönlichkeits- und Bewegungsprofil offenbaren können, zur weiteren Begründung der dort angenommenen hohen Eingriffsintensität herangezogen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [319] = juris, Rn. 211; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [403 ff.], = juris, Rn. 80 ff.; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [347 f.] = juris, Rn. 96 ff.).

    Soweit auch die Gefahr, von weiteren Folgeeingriffen betroffen zu werden, für eine (weiter) gesteigerte Eingriffsintensität herangezogen wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [319 f.] = juris, Rn. 212; Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [403], = juris, Rn. 80; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [351] = juris, Rn. 108), ist zu differenzieren.

    Sind die erhobenen, gespeicherten bzw. zusammengeführten Daten selbst die Grundlage für Folgeeingriffe, weil der Betroffene - ohne in seiner Person einen konkreten Gefahren- oder Tatverdacht zu begründen - beispielweise zu einem ungünstigen Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle gewesen oder von einer bestimmten Person kontaktiert wurde (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [319 f.] = juris, Rn. 212) oder weil er in ein bestimmtes Fahndungsraster passt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [352] = juris, Rn. 110), ist die Möglichkeit, mit Folgeeingriffen konfrontiert zu werden, bei der Bestimmung der Eingriffsintensität mit zu berücksichtigen.

    Schließlich ist auch die Streubreite des Eingriffs zu berücksichtigen, die dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, u.a. -, BVerfGE 120, 378 [402], = juris, Rn. 78; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 [354 f.] = juris, Rn. 117; auch BVerfGE Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, u.a. -, BVerfGE 125, 260 [318 f., 335] = juris, Rn. 210, 241).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35
BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,35)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2008 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,35)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,35)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 BVerfGG; Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 230 EG; Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 2006/24/EG; § 113a TKG; § 113b TKG; § 100a StPO; § 100g StPO
    Einstweiligen Anordnung betreffend die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (Folgenabwägung; erhebliche Gefährdung der Unbefangenheit der Nutzung von Telekommunikation; zwingendes Gemeinschaftsrecht, "effet utile"); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Vorratsdatenspeicherung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich

  • JurPC

    §§ 113a, ... 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BGBl I 2007, S. 3198 ff.)
    Vorratsdatenspeicherung

  • aufrecht.de

    Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliches Erfordernis einer einstweiligen Aussetzung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit; Verfassungsgerichtliche Überprüfbarkeit einer zum Zwecke der Umsetzung von zwingendem Gemeinschaftsrecht ...

  • kanzlei.biz

    Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

    Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" beim Bundesverfassungsgericht teilweise erfolgreich

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de

    Aussetzung des Inkrafttretens von Regelungen der Telekommunikationsüberwachung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Vorratsdatenspeicherung - Eilantrag teilweise erfolgreich. Nur Datenspeicherung gemäß § 113a TKG und Abruf von Vorratsdaten bei Katalogdaten gemäß § 100a Abs. 2 StPO einstweilen zulässig

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vorratsdatenspeicherung - Beschränkung der Übermittlung und Nutzung bevorrateter Daten auf bestimmte Anlässe der Strafverfolgung - Nutzung vorerst nur für Verfolgung besonders schwerer Straftaten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einstweile Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeichung verfassungwidrig

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerfG schränkt Weitergabe von Vorratsdaten ein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorratsdatenspeicherung weitgehend gestoppt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig

  • akademiker-im-www.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung: Welche Daten werden gespeichert? Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt - Auswirkungen auf Massenabmahnungen bleiben abzuwarten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzentwurf zum Urheberrecht: zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, Deckelung der Abmahngebühren, Vorratsdatenspeicherung, Herausgabe von Nutzerdaten - Was ändert sich?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsrecht, Abmahngebühren, Vorratsdatenspeicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Vorratsdatenspeicherung

  • andreas-gietl.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Schicksal der Vorratsdatenspeicherung (Andreas Gietl)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 121, 1
  • NVwZ 2008, 543
  • NStZ 2008, 290
  • WM 2008, 706
  • MMR 2008, 303
  • DVBl 2008, 569
  • K&R 2008, 291
  • ZUM 2008, 412
 
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Wird zitiert von ... (144)

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    In solchen Fällen steht das Unionsrecht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von vornherein nicht entgegen (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 125, 260 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auf Antrag der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 256/08 hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11. März 2008 eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der § 113b Satz 1 Nr. 1 TKG bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur eingeschränkt angewendet werden durfte (vgl. BVerfGE 121, 1).

    Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Anwendung von in diesem Sinne verbindlichem Recht der Europäischen Union richten, sind grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 121, 1 ).

    Die Beschwerdeführer können sich auf die Grundrechte des Grundgesetzes jedoch insoweit berufen, als der Gesetzgeber bei der Umsetzung von Unionsrecht Gestaltungsfreiheit hat, das heißt durch das Unionsrecht nicht determiniert ist (vgl. BVerfGE 121, 1 ).

    Über die abstrakte Festlegung eines entsprechenden Straftatenkatalogs hinaus hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass ein Rückgriff auf die vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten nur dann zulässig ist, wenn auch im Einzelfall die verfolgte Straftat schwer wiegt (vgl. BVerfGE 121, 1 ; zu Straftaten von erheblicher Bedeutung vgl. BVerfGE 107, 299 ; zu besonders schweren Straftaten im Sinne von Art. 13 Abs. 3 GG vgl. BVerfGE 109, 279 ) und die Verwendung der Daten verhältnismäßig ist.

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    a) Innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen, sind grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, sondern am Unionsrecht und damit auch den durch dieses gewährleisteten Grundrechten zu messen, soweit die Richtlinie den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 73, 339 [387]; 118, 79 [95]; 121, 1 [15]; 125, 260 [306 f.]; 129, 186 [198 f.]; 133, 277 [313 ff. Rn. 88 ff.]; zur fortbestehenden Identitätskontrolle zuletzt BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, NJW 2016, S. 1149 [1151 Rn. 43 ff.]); zu den Grenzen der Anwendbarkeit der Unionsgrundrechte EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Hernández, C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 35; Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 27).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,445
BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08 (1) (https://dejure.org/2008,445)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2008 - 1 BvR 256/08 (1) (https://dejure.org/2008,445)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 (1) (https://dejure.org/2008,445)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 1 BVerfGG; § ... 90 BVerfGG; Art. 10 Abs. 1 GG; § 113a TKG; § 113b TKG; § 100a StPO; § 100g StPO; Art. 34b Abs. 2 und 3 BayPAG; § 34a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürPAG; § 34a Abs. 3 ThürPAG; § 1 Abs. 1 G-10; § 3 G-10; § 4 Abs. 4 G-10.
    Wiederholung der einstweiligen Anordnung betreffend die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (Folgenabwägung); Voraussetzungen für ein Auskunftsersuchen beim Telekommunikationsanbieter für Zwecke der Gefahrenabwehr, des Verfassungsschutzes, des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erweiterter Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" hat zum Teil Erfolg

  • Telemedicus

    Einstweiliger Rechtsschutz Vorratsdatenspeicherung III

  • Telemedicus

    Einstweiliger Rechtsschutz Vorratsdatenspeicherung III

  • JurPC

    TKG § § 113a, 113b (
    Vorratsdatenspeicherung II

  • aufrecht.de

    Erweiterter Eilantrag gegen "Vorratsdatenspeicherung" zum Teil erfolgreich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die §§ 113a, 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG; Rechtmäßigkeit der Verpflichtung ...

  • kanzlei.biz

    Einstweilige Anordunung zur Aussetzung der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

    Erweiterter Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" beim Bundesverfassungsgericht teilweise erfolgreich

  • Judicialis

    TKG § 96 Abs. 1; ; TKG § ... 96 Abs. 1 Nr. 1; ; TKG § 96 Abs. 1 Nr. 2; ; TKG § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; TKG § 96 Abs. 1 Nr. 4; ; TKG § 97 Abs. 1 Satz 1; ; TKG § 113; ; TKG § 113a; ; TKG § 113a Abs. 1 Satz 1; ; TKG § 113b; ; TKG § 113b Satz 1 Nr. 1; ; TKG § 113b Satz 1 Nr. 2; ; TKG § 113b Satz 1 Nr. 3; ; TKG § 113b Satz 1 Halbsatz 2; ; TKG § 150 Abs. 12b; ; TKG § 150 Abs. 12b Satz 2; ; StPO § 53; ; StPO § 53a; ; StPO § 100a Abs. 1; ; StPO § 100a Abs. 2; ; StPO § 100g; ; StPO § 100g Abs. 1; ; G 10 § 1 Abs. 1; ; G 10 § 3; ; G 10 § 4 Abs. 4; ; ThürPAG § 34a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; ThürPAG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BayPAG Art. 34a; ; BayPAG Art. 34a Abs. 1 Satz 1; ; BayPAG Art. 34a Abs. 3 Satz 1; ; BayPAG Art. 34b; ; BayPAG Art. 34b Abs. 1; ; BayPAG Art. 34b Abs. 2; ; BayPAG Art. 34b Abs. 3; ; BayVSG Art. 3; ; BayVSG Art. 3 Abs. 1; ; BayVSG Art. 6c; ; BayVSG Art. 6c Abs. 2; ; BayVSG Art. 6c Abs. 2 Satz 1; ; BayVSG Art. 6c Abs. 2 Satz 2; ; BayVSG Art. 6c Abs. 3; ; BayVSG Art. 6c Abs. 3 Nr. 1; ; GG Art. 10; ; GG Art. 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    TKG § 113a § 113b; StPO § 100a
    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten; Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erweiterter Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" hat zum Teil Erfolg

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Erneuter Schlag gegen Vorratsdatenspeicherung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erneuter Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Erweiterter Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung hat zum Teil Erfolg

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Erweiterter Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung hat zum Teil Erfolg

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung wird verlängert und erweitert

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH soll unter Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes über Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie entscheiden

  • heise.de (Pressebericht, 06.11.2008)

    Karlsruhe begrenzt erneut den Zugriff auf TK-Vorratsdaten

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    BVerfG schränkt Vorratsdatenspeicherung weiter ein

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Erweiterterter Eilantrag i.S. "Vorratsdatenspeicherung" hat teilweise Erfolg

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Erweiterterter Eilantrag i.S. "Vorratsdatenspeicherung" hat teilweise Erfolg

  • 123recht.net (Pressebericht, 6.11.2008)

    Karlsruhe erschwert erneut Zugriff auf Telefondaten // Einschränkungen für Nachrichtendienste und Länderbehörden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 122, 120
  • NVwZ 2009, 96
  • WM 2008, 2312
  • MMR 2009, 29
  • DVBl 2008, 1569
  • DÖV 2009, 82
  • ZUM 2009, 279
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 hat es diese einstweilige Anordnung dahingehend erweitert, dass auch von § 113b Satz 1 Nr. 2 und 3 TKG bis zur Hauptsacheentscheidung nur mit Einschränkungen Gebrauch gemacht werden konnte (vgl. BVerfGE 122, 120).

    Den Datenzugriff unter Bezugnahme auf Kataloge von bestimmten Straftaten zu eröffnen, deren Verhinderung die Datenverwendung dienen soll (vgl. BVerfGE 122, 120 ), ist hier keine geeignete Regelungstechnik.

    Die Abwägung zwischen dem Gewicht des in der Datenspeicherung und Datenverwendung liegenden Eingriffs und der Bedeutung einer wirksamen Gefahrenabwehr führt dazu, dass ein Abruf der vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zugelassen werden darf (vgl. BVerfGE 122, 120 ).

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Sie haben mannigfaltige Bestrebungen auf ihr Gefahrenpotenzial hin allgemein zu beobachten und sie gerade auch unabhängig von konkreten Gefahren in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 122, 120 ).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Mit Urteil vom 2. März 2010 (- 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 -, BVerfGE 125, 260) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die §§ 113a und 113b TKG sowie § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a TKG erhoben werden durften, jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, wegen Verstoßes gegen Art. 10 Abs. 1 GG für nichtig erklärt.

    Ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in den Verfahren 2 BvR 236/08 und 2 BvR 237/08 haben die Beschwerdeführer insoweit für erledigt erklärt, als vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Parallelverfahren über ein gleichlautendes Begehren entschieden wurde (Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 121, 1; wiederholt durch Beschluss vom 1. September 2008, BVerfGE 121, 391; erweitert durch Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 122, 120; wiederholt mit Beschlüssen vom 22. April 2009, BGBl I S. 1139 und 15. Oktober 2009, BGBl I S. 3704); im Übrigen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15. Oktober 2008 (BVerfGE 122, 63) die Eilanträge der Beschwerdeführer abgelehnt.

  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Es bleibt den Beschwerdeführern unbenommen, bei einer erheblichen Änderung der tatsächlichen Umstände einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen (vgl. BVerfGE 91, 83 ; 122, 120 ).
  • BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10

    Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen

    Zuvor waren die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Speicherung der Daten verpflichtet; allerdings wurde die Pflicht zur Übermittlung an die ersuchenden Behörden vom Bundesverfassungsgericht ab dem 11. März 2008 einstweilen ausgesetzt (einstweilige Anordnung vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08, BGBl I S. 659; wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008, BGBl I S. 2239; zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009, BGBl I S. 3704).
  • VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09

    Thüringer Polizeiaufgabengesetz

    VerfGH 19/09 41 beziehen lassen (BVerfGE 125, 260 [329]; Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 - Vorratsdatenspeicherung, = BVerfGE 122, 120 [142]; BVerfGE 110, 33 [58 f.]).
  • VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18

    Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen

    Diese sind naturgemäß mit Unsicherheiten und eventuellen Fehleinschätzungen belastet, wodurch sich die Möglichkeit eines von den Betroffenen nicht veranlassten, unberechtigten Grundrechtseingriffs noch erhöht (vgl. BVerfG vom 28.10.2008 BVerfGE 122, 120/141 zur Vorratsdatenspeicherung).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21

    Unzulässiger Eilantrag gegen die Verweigerung der Beantwortung einer

    In diesem Fall wäre er nicht gehindert, einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen (vgl. BVerfGE 4, 110 ; 91, 83 ; 122, 120 ; 140, 211 ).
  • VG Köln, 11.12.2008 - 21 L 1398/08

    Auskunftspflicht der Provider gegenüber Sicherheitsbehörden bei dynamischen

    Entsprechende Zweifel scheint auch das Bundesverfassungsgericht anzumelden, wenn es darauf hinweist, dass § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG prüfungsbedürftige Rechtsfragen aufwerfe, BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 -, Juris, Rn. 86, über die in dem dem genannten Beschluss zugrunde liegenden einstweiligen Anordnungsverfahren nicht entschieden worden ist.

    vgl. zu den vorstehend aufgeführten Abwägungsgesichtspunkten: BVerfG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, MMR 2008, 303 (305).

    vgl. Beschlüsse vom 11. März 2008 und 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 -, a.a.O.

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

    Telekommunikationsdaten, die vor dem 2. März 2010 auf der Grundlage der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (BGBl. I 2008, 659, wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BGBl. I 2008, 2239 -, zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 - BGBI. 2009, 3704) rechtmäßig erhoben und an die ersuchenden Behörden übermittelt wurden, bleiben auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zu §§ 113a, 113b TKG, 100g StPO (1 BvR 256/08 u.a. - BGBl. I 2010, 272) in einem Strafverfahren zu Beweiszwecken verwertbar.

    Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (BGBl. I 2008, 659, wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BGBl. I 2008, 2239 -, zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 - BGBl. I 2009, 3704) ist fortwirkende Legitimationsgrundlage für die vor dem 2. März 2010 abgeschlossene Beweiserhebung (a).

  • BVerwG, 31.05.2022 - 6 C 2.20

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Datenerhebung nach PolG NRW a. F.

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 256/08

    Pflicht zum erneuten Berichten der Bundesregierung an das

  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 W 119/10

    § 101 UrhG - Keine Speicherung auf Zuruf

  • BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15

    Kein Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines Antrags auf Erlass einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 B 33/09

    Auskunft über dynamische IP-Adressen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2009 - 13 B 1392/09

    HanseNet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

  • LG Kiel, 06.05.2009 - 2 O 112/09

    Urheberechtsverletzung: richterliche Anordnung hinsichtlich der Verwendung von

  • LG Köln, 04.05.2009 - 9 OH 197/09

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsanspruch nach Ablauf der Speicherfrist

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 256/08 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11779
BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 256/08 (2) (https://dejure.org/2009,11779)
BVerfG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 1 BvR 256/08 (2) (https://dejure.org/2009,11779)
BVerfG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 1 BvR 256/08 (2) (https://dejure.org/2009,11779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 6 BVerfGG)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung; Berichterstattungspflicht der Bundesregierung über die praktischen Auswirkungen der in § 113a Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgesehenen Datenspeicherungen und der einstweiligen Anordnung

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 29.04.2009)

    Bundesverfassungsgericht verlängert erneut Schranken bei Vorratsdatenspeicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 123, 89
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in den Verfahren 2 BvR 236/08 und 2 BvR 237/08 haben die Beschwerdeführer insoweit für erledigt erklärt, als vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Parallelverfahren über ein gleichlautendes Begehren entschieden wurde (Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 121, 1; wiederholt durch Beschluss vom 1. September 2008, BVerfGE 121, 391; erweitert durch Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 122, 120; wiederholt mit Beschlüssen vom 22. April 2009, BGBl I S. 1139 und 15. Oktober 2009, BGBl I S. 3704); im Übrigen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15. Oktober 2008 (BVerfGE 122, 63) die Eilanträge der Beschwerdeführer abgelehnt.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13804
BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08 (https://dejure.org/2010,13804)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08 (https://dejure.org/2010,13804)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08 (https://dejure.org/2010,13804)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 11 S 81.08

    Keine Aussetzung der Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen, die

    Der Erlass einer einstweilige Anordnung wegen der gesetzlichen Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, die technischen Vorrichtungen zur Vorratsdatenspeicherung, deren Verfassungsmäßigkeit gegenüber dem Bürger nach Art. 10 GG Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zum Geschäftszeichen 1 BvR 256/08 ist, auf eigene Kosten einzurichten und bereitzuhalten, kann nicht bereits mit Blick auf verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich der Kostentragungspflicht verlangt werden.

    Dass infolge der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung jedenfalls für den Kundenkreis der Antragstellerin die gesetzlich vorgesehene Vorratsdatenspeicherung vorläufig unterbleibe, obwohl der Bundesgesetzgeber hierbei zwingendes Gemeinschaftsrecht, nämlich die Richtlinie 2006/24/EG vom 15. März 2006, umgesetzt und das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11. März 2008 zu 1 BvR 256/08 ausgeführt habe, eine Aussetzung des Vollzugs europäischen Gemeinschaftsrechts sei nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich und der Vollzug der Speicherpflicht allein, d.h. ohne Übermittlung an die zuständigen Behörden, bringe keine besonders schweren und irreparablen Nachteile mit sich, rechtfertige im Ergebnis keine andere Beurteilung.

    Schließlich habe auch das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 11. März und 28. Oktober 2008 zu 1 BvR 256/08 deutlich gemacht, dass die Kostenregelung des Gesetzes keine Aussetzung gebiete.

    Dieses habe in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2008 zu 1 BvR 256/08 entgegen der Annahme der Antragsgegnerin auch keineswegs deutlich gemacht oder gar entschieden, dass die gesetzliche Kostentragungsregelung für Diensteanbieter verfassungsrechtlich unbedenklich sei.

    Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO kann in der Sache keinen Erfolg haben, da auf der Grundlage der dem Senat vorliegenden Erkenntnisse und nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, 479 m.w.N.) nicht solche Zweifel an der Verpflichtung der Antragstellerin, die technischen Vorrichtungen zur Vorratsdatenspeicherung, deren Verfassungsmäßigkeit gegenüber dem Bürger nach Art. 10 GG Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zum Geschäftszeichen 1 BvR 256/08 ist, auf eigene Kosten einzurichten und bereitzuhalten, bestehen, die bereits den Erlass der begehrten Anordnung rechtfertigen würden (1.).

    In seinem Beschluss vom 28. Oktober 2008 zu 1 BvR 256/08 hat es vielmehr allein eine Folgenabwägung getroffen, die materielle Frage somit offen gelassen.

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist die gesetzliche Verpflichtung zur Tragung der Anschaffungs- und Bereitstellungskosten der Vorratsdatenspeicherung, deren Verfassungsmäßigkeit gegenüber dem Bürger nach Art. 10 GG Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zum Geschäftszeichen 1 BvR 256/08 ist, durch die TK-Unternehmen auf der Grundlage des TK-Neuregelungsgesetzes vom 21. Dezember 2007 als zulässige Berufsausübungsregelung anzusehen.

    Ob die Vorratsdatenspeicherungspflicht einen unzulässigen Eingriff in den in Art. 10 Abs. 1 GG verankerten Persönlichkeitsschutz des Bürgers darstellt (vgl. dazu die o.g. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Verfahren 1 BvR 256/08 vom 11. März und 28. Oktober 2008), ist für die hier zu entscheidende Frage, ob die Investitions- und Bereithaltungskosten den TK-Unternehmen auferlegt werden können, insofern unerheblich, als es hier nicht um die informationelle Selbstbestimmung der Antragstellerinnen geht.

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat auf die diesbezüglichen Verfassungsbeschwerden im Verfahren 1 BvR 256/08 ausgeführt, die relevanten verfassungsrechtlichen Fragen ließen sich nicht ohne weiteres beantworten und bedürften umfassender Prüfung im Hauptsacheverfahren.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 256/08 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21371
BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 256/08 (3) (https://dejure.org/2009,21371)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.2009 - 1 BvR 256/08 (3) (https://dejure.org/2009,21371)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 256/08 (3) (https://dejure.org/2009,21371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum erneuten Berichten der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht über die praktischen Auswirkungen der in § 113a Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehenen Datenspeicherungen und der einstweiligen Anordnung; Wiederholung und Erweiterung einer einstweiligen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 6; ; TKG § 113a

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 6 S. 2; TKG § 113a
    Pflicht zum erneuten Berichten der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht über die praktischen Auswirkungen der in § 113a Telekommunikationsgesetz ( TKG ) vorgesehenen Datenspeicherungen und der einstweiligen Anordnung; Wiederholung und Erweiterung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 27.10.2009)

    Verfassungsgericht verhandelt über Vorratsdatenspeicherung Mitte Dezember

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 124, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in den Verfahren 2 BvR 236/08 und 2 BvR 237/08 haben die Beschwerdeführer insoweit für erledigt erklärt, als vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Parallelverfahren über ein gleichlautendes Begehren entschieden wurde (Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 121, 1; wiederholt durch Beschluss vom 1. September 2008, BVerfGE 121, 391; erweitert durch Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 122, 120; wiederholt mit Beschlüssen vom 22. April 2009, BGBl I S. 1139 und 15. Oktober 2009, BGBl I S. 3704); im Übrigen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15. Oktober 2008 (BVerfGE 122, 63) die Eilanträge der Beschwerdeführer abgelehnt.
  • BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10

    Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen

    Zuvor waren die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Speicherung der Daten verpflichtet; allerdings wurde die Pflicht zur Übermittlung an die ersuchenden Behörden vom Bundesverfassungsgericht ab dem 11. März 2008 einstweilen ausgesetzt (einstweilige Anordnung vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08, BGBl I S. 659; wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008, BGBl I S. 2239; zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009, BGBl I S. 3704).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

    Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (BGBl. I 2008, 659, wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BGBl. I 2008, 2239 -, zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 - BGBl. I 2009, 3704) ist fortwirkende Legitimationsgrundlage für die vor dem 2. März 2010 abgeschlossene Beweiserhebung (a).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 256/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24687
BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,24687)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.2008 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,24687)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 2008 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,24687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 256/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33246
BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2010,33246)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2010 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2010,33246)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2010,33246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.2009 - 1 BvR 256/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,77809
BVerfG, 15.12.2009 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2009,77809)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2009 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2009,77809)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2009,77809)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die "Vorratsdatenspeicherung"

Verfahrensgang

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