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   BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07   

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BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07 (https://dejure.org/2007,12051)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07 (https://dejure.org/2007,12051)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 2578/07 (https://dejure.org/2007,12051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Vermittlung gewerblicher Sportwetten von nicht nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen (NLottG) zugelassenen Veranstaltern

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit der sofortigen Vollziehung der Untersagung der Vermittlung gewerblicher Sportwetten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 973/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07
    Dieses Verbot bewirkt angesichts der Herstellung eines Mindestmaßes an Konsistenz hinsichtlich des staatlichen Wettangebots in Niedersachsen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, GewArch 2007, S. 339) einen verfassungsrechtlich hinnehmbaren Ausschluss von nicht nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen zugelassenen Sportwetten (vgl. BVerfGE 115, 276 sowie im Anschluss daran BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, Juris; zur Übertragbarkeit auf die Rechtslage in Niedersachsen vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07
    Dass aus einem verfassungsrechtlich nicht (mehr) zu beanstandenden grundsätzlichen Verbot, von dem lediglich eine auf staatliche Wettangebote beschränkte Ausnahme zugelassen ist und die dem Verbot zugrundeliegenden Schutzzwecke somit gerade durch den generellen Ausschluss anderer Wettangebote erreicht werden sollen, zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der ordnungsrechtlichen Unterbindung nicht zugelassener Wettangebote folgt, hat die beschließende Kammer bereits klargestellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, Juris; im Hinblick auf einen - auch - präventiven Erlaubnisvorbehalt vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2005 - 1 BvR 789/05 -, BVerfGK 6, 276).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen;

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07
    Dieses Verbot bewirkt angesichts der Herstellung eines Mindestmaßes an Konsistenz hinsichtlich des staatlichen Wettangebots in Niedersachsen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, GewArch 2007, S. 339) einen verfassungsrechtlich hinnehmbaren Ausschluss von nicht nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen zugelassenen Sportwetten (vgl. BVerfGE 115, 276 sowie im Anschluss daran BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, Juris; zur Übertragbarkeit auf die Rechtslage in Niedersachsen vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07
    Dieses Verbot bewirkt angesichts der Herstellung eines Mindestmaßes an Konsistenz hinsichtlich des staatlichen Wettangebots in Niedersachsen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, GewArch 2007, S. 339) einen verfassungsrechtlich hinnehmbaren Ausschluss von nicht nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen zugelassenen Sportwetten (vgl. BVerfGE 115, 276 sowie im Anschluss daran BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, Juris; zur Übertragbarkeit auf die Rechtslage in Niedersachsen vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -).
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07
    Dass aus einem verfassungsrechtlich nicht (mehr) zu beanstandenden grundsätzlichen Verbot, von dem lediglich eine auf staatliche Wettangebote beschränkte Ausnahme zugelassen ist und die dem Verbot zugrundeliegenden Schutzzwecke somit gerade durch den generellen Ausschluss anderer Wettangebote erreicht werden sollen, zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der ordnungsrechtlichen Unterbindung nicht zugelassener Wettangebote folgt, hat die beschließende Kammer bereits klargestellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, Juris; im Hinblick auf einen - auch - präventiven Erlaubnisvorbehalt vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2005 - 1 BvR 789/05 -, BVerfGK 6, 276).
  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07
    Dieses Verbot bewirkt angesichts der Herstellung eines Mindestmaßes an Konsistenz hinsichtlich des staatlichen Wettangebots in Niedersachsen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, GewArch 2007, S. 339) einen verfassungsrechtlich hinnehmbaren Ausschluss von nicht nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen zugelassenen Sportwetten (vgl. BVerfGE 115, 276 sowie im Anschluss daran BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, Juris; zur Übertragbarkeit auf die Rechtslage in Niedersachsen vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -).
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Von Verfassungs wegen war das Oberverwaltungsgericht nicht gehalten, die konkrete Gefährlichkeit der Geschäftstätigkeit des Beschwerdeführers zu prüfen (vgl. bereits: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 2578/07 -, [...]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Auch von Verfassungs wegen bedarf es nicht der Feststellung der konkreten Gefährlichkeit der Tätigkeit des Klägers (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 20.03.2009, a.a.O., juris Rdnr. 48 f., m.w.N.; Kammerbeschl. vom 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07 -, BA, S. 3; Beschl. des Senats vom 15.07.2009 - 6 S 1565/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 10.08.2009 - 3 M 414/08 -).
  • OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11

    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Anschluss an das Sportwettenurteil vom 28.03.2006 wiederholt entschieden, dass sich die dortigen Ausführungen einschließlich der Übergangsfrist und deren Voraussetzungen nicht auf Bayern beschränken, sondern auch auf die anderen Bundesländer anzuwenden sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2008, 1 BvR 2783/06, NVwZ 2009, 295, Rn. 23, zitiert nach juris, zum Beklagten zu 2) [Rheinland-Pfalz]; Nichtannahmebeschluss vom 07.12.2006, 2 BvR 2428/06, NJW 2007, 1521, Rn. 26, zitiert nach juris, zum Beklagten zu 4) [Nordrhein-Westfalen]; Nichtannahmebeschluss vom 27.12.2007, 1 BvR 2578/07, Rn. 2, zitiert nach juris, zum Beklagten zu 5) [Niedersachsen]).

    Dies entsprach nicht nur der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. dazu die Nachweise beim BGH, Urteile vom 18.10.2012, III ZR 196/11 und 197/11, Rn. 32, zitiert nach juris), sondern auch der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte in anderen Bundesländern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2007, OVG 1 S 107.06, ZfWG 2007, 54, Rn. 20, zitiert nach juris; OVG Münster, Beschluss vom 23.10.2006, 4 B 1060/06, nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.12.2006, 2 BvR 2428/06, NJW 2007, 1521; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.05.2007, 11 ME 106/07, GewArch 2007, 339, Rn. 45, zitiert nach juris, nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.12.2007, 1 BvR 2578/07).

  • VG Stade, 06.05.2008 - 6 B 364/08

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Das Land Niedersachsen hat durch die in der Übergangszeit ergriffenen Maßnahmen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Schaffung eines Mindestmaßes an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des Monopols andererseits ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07 - Nds. OVG, Beschluss vom 02.05.2007 - 11 ME 106/07 - Beschlüsse der Kammer vom 16.08.2007 -6 B 811/07- und vom 19.11.2007 - 6 B 1293/07 -).

    Diese aufgrund des Gewerbegesetzes der DDR seinerzeit von einem Hoheitsträger der DDR erteilten gewerberechtliche Erlaubnisse zur Vermittlung von Sportwetten gelten lediglich im Beitrittsgebiet fort, ihnen kommt eine verwaltungsrechtliche Legalisierungswirkung im gesamten Bundesgebiet - und somit in Niedersachsen - nicht zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19/06 - , BVerwGE 126, 149 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.03.2008 - 4 Bs 5/08 - Sächs. OVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - offengelassen vom BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07 - ).

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