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   BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 261/91   

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https://dejure.org/1992,10323
BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 261/91 (https://dejure.org/1992,10323)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1992 - 1 BvR 261/91 (https://dejure.org/1992,10323)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 261/91 (https://dejure.org/1992,10323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die notwendigen Auslagen nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90

    Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 261/91
    Bei dieser Billigkeitsregelung ist zugunsten der Beschwerdeführer auch zu berücksichtigen, ob eine an sich erfolglose Verfassungsbeschwerde zu einer für die Beschwerdeführer günstigen Klärung der Rechtslage geführt hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 -, B II 1 a der Gründe, EuGRZ 1991, 543 [545]).

    Legt ein Betroffener Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ein, obwohl für ihn erkennbar ist, daß bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, so sind ihm in der Regel die notwendigen Auslagen selbst dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, daß seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 -, B II 2 b der Gründe, EuGRZ 1991, 543 [546]).

    Insoweit kommt es auf die Lage des Einzelfalls an (BVerfG, Beschluß vom 19. November 1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 261/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133 ) gleichgelagerte Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, zugleich aber ausgesprochen, daß die angegriffene Regelung insoweit mit Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar und nichtig ist, als durch sie die Kündigungsschutzvorschriften des Mutterschutzrechts durchbrochen werden.
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 1141/09

    Erfolgloser Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung einer

    Die Beschwerdeführer müssen sich aber das Wissen ihres Verfahrensbevollmächtigten zurechnen lassen, der auch im Verfahren 1 BvR 1140/09 als mandatiert auftrat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 261/91 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Thüringen, 08.05.2019 - VerfGH 22/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse gegen das Landesgericht Gera

    Bei dieser Billigkeitsregelung ist zugunsten des Beschwerdeführers zu berücksichtigen, wenn eine an sich erfolglose Verfassungsbeschwerde zu einer für den Beschwerdeführer günstigen Klärung der Rechtslage geführt hat (vgl. für das gleichlautende Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 261/91 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90, BVerfGE 85, 117 [122] = juris Rn. 21).
  • VerfGH Thüringen, 09.05.2019 - VerfGH 20 U 22/18
    Bei dieser Billigkeitsregelung ist zugunsten des Beschwerdeführers zu berücksichtigen, wenn eine an sich erfolglose Verfassungsbeschwerde zu einer für den Beschwerdeführer günstigen Klärung der Rechtslage geführt hat (vgl. für das gleichlautende Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 261/91 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90, BVerfGE 85, 117 [122] = juris Rn. 21).
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