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   BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05   

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BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05 (https://dejure.org/2011,1751)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05 (https://dejure.org/2011,1751)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 (https://dejure.org/2011,1751)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 14 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; § 85 VBLS
    Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch die VBL erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL als zulässige unechte Rückwirkung mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar - kein strengerer Maßstab aufgrund Art 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 MRKZProt, § 85 VBLSa vom 22.11.2002
    Nichtannahmebeschluss: Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL <§ 85 VBLSa idF vom 22.11.2002> als zulässige unechte Rückwirkung mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar - kein strengerer Maßstab aufgrund Art 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 MRKZProt, § 85 VBLSa vom 22.11.2002
    Nichtannahmebeschluss: Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL <§ 85 VBLSa idF vom 22.11.2002> als zulässige unechte Rückwirkung mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar - kein strengerer Maßstab aufgrund Art 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und ...

  • Wolters Kluwer

    Deckung der durch stufenweise Streichung des Sterbegelds eingetretenen Eigentumsbeeinträchtigung mit dem Änderungsvorbehalt der Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL <§ 85 VBLSa idF vom 22.11.2002> als zulässige unechte Rückwirkung mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar - kein strengerer Maßstab aufgrund Art 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL <§ 85 VBLSa idF vom 22.11.2002> als zulässige unechte Rückwirkung mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar - kein strengerer Maßstab aufgrund Art 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 85
    Deckung der durch stufenweise Streichung des Sterbegelds eingetretenen Eigentumsbeeinträchtigung mit dem Änderungsvorbehalt der Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch die VBL erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes war verfassungsmäßig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Streichung des Sterbegeldes rechtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 143
  • NVwZ-RR 2011, 793
  • FamRZ 2011, 1558
  • DÖV 2011, 898
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Dieser liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 122, 374 ).

    Die Abschaffung des Sterbegelds war zur Erreichung des Regelungszwecks geeignet und erforderlich und die Bestandsinteressen der Betroffenen überwiegen nicht die Veränderungsgründe des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ; 122, 374 ).

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Auch ist in Anwartschaften von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (vgl. zur Altersrente BVerfGE 122, 151 ; zur Erwerbsminderungsrente BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09 -, juris, Rn. 34) und zur Anpassung an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse sind auch einzelne versicherungsrechtliche Positionen angleichbar und austauschbar (vgl. BVerfGE 11, 221 ).

    Die Neuregelung dient als Teil der verfassungsrechtlich zulässigen Umstrukturierung von der umlagefinanzierten Versorgungsrente auf die beitragsorientierte Betriebsrente (vgl. BVerfGE 122, 151 ), der finanziellen Konsolidierung der VBL und damit der Zukunftssicherung der Altersversorgung für den öffentlichen Dienst.

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Dieser liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 122, 374 ).

    Die Abschaffung des Sterbegelds war zur Erreichung des Regelungszwecks geeignet und erforderlich und die Bestandsinteressen der Betroffenen überwiegen nicht die Veränderungsgründe des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ; 122, 374 ).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Das steht jedenfalls im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Hinterbliebenenrente für Eheleute (BVerfGE 97, 271 ) und zum Versorgungsausgleich (BVerfGE 89, 48 ).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Schließlich besteht der Sterbegeldanspruch aufgrund einer jahrzehntelangen Tradition (vgl. BVerfGE 72, 9 ).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Die Betroffenen konnten mit der Regelung rechnen und diese auch handelnd berücksichtigen (vgl. BVerfGE 68, 287 ), denn § 14 VBLS a.F. enthielt einen Änderungsvorbehalt, von dem der Satzungsgeber beziehungsweise die Tarifvertragsparteien in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht haben.
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Das steht jedenfalls im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Hinterbliebenenrente für Eheleute (BVerfGE 97, 271 ) und zum Versorgungsausgleich (BVerfGE 89, 48 ).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Auch ist in Anwartschaften von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (vgl. zur Altersrente BVerfGE 122, 151 ; zur Erwerbsminderungsrente BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09 -, juris, Rn. 34) und zur Anpassung an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse sind auch einzelne versicherungsrechtliche Positionen angleichbar und austauschbar (vgl. BVerfGE 11, 221 ).
  • EGMR, 02.02.2006 - 51466/99

    Menschenrechte: Änderung in der Ruhegeldversorgung keine Diskriminierung i.S. der

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Aus Art. 1 1. ZP zur EMRK ergeben sich hier keine Anforderungen, die weiter reichen als diejenigen, die nach dem Grundgesetz an eine Rückwirkung zu stellen sind (vgl. EGMR, Urteil vom 20. November 1995 - 38/1994/485/567 -Pressos Compania Naviera  S.A. ua/Belgien; Urteil vom 30. Juni 2005 - 45036/98 - Bosphorus Hava Yollari Turzim ve Ticaret Anonim Sirketi/Irland, Rn. 149; Entscheidung vom 2. Februar 2006 - 51466/99, 70130/01 - Buchheit und Meinberg/Deutschland, Rn. 45).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Die Abschaffung des Sterbegelds war zur Erreichung des Regelungszwecks geeignet und erforderlich und die Bestandsinteressen der Betroffenen überwiegen nicht die Veränderungsgründe des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ; 122, 374 ).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

  • EGMR, 30.06.2005 - 45036/98

    Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi ./. Irland

  • EGMR, 20.11.1995 - 17849/91

    PRESSOS COMPANIA NAVIERA S.A. ET AUTRES c. BELGIQUE

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58

    Verfassungsmäßigkeit der Inhaltsänderung von Anwartschaften aus laufenden

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1582/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 SGB V

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

    Die betroffenen Anwartschaften wurzeln in einem bestehenden Versicherungsverhältnis, doch ist daraus mangels Eintritt eines Versicherungsfalls noch kein Anspruch entstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, juris, Rn. 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12

    Bettensteuer in Schleswig-Holstein

    Ein Vertrauen auf die Beibehaltung der Rechtslage ist jedenfalls ab dem Zeitpunkt nicht mehr schutzwürdiger als das Interesse der Antragsgegnerin, ab dem die Betroffenen mit der Regelung rechnen mussten und diese auch handelnd berücksichtigen konnten (BVerfG, Beschl. v. 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793).
  • OLG München, 17.09.2015 - 25 U 4601/14

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Zusatzrente und Feststellung über die

    In bestehenden rentenrechtlichen Anwartschaften ist von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (BVerfG, Beschluss vom 5.2. 2009 - 1 BvR 1631/04; Beschluss vom 20.7. 2011 - 1 BvR 2624/05).
  • OLG München, 22.05.2015 - 25 U 1031/14

    Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    In bestehenden rentenrechtlichen Anwartschaften ist von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (BVerfG, Beschluss vom 5.2. 2009 - 1 BvR 1631/04 ; Beschluss vom 20.7. 2011 - 1 BvR 2624/05).
  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

    Nach dem Zweiten Versorgungsbericht der Bundesregierung vom 19. Oktober 2001 war zu erwarten, dass die Ausgaben der Versorgungsanstalt für Versorgungsleistungen von 2000 bis 2040 je nach Einkommenstrend um rund 320 % bis 472 % steigen (BTDrucks 14/7220, S. 121); die Bundesregierung konstatierte, dies werde die Finanzierbarkeit der Versorgungsanstalt in Frage stellen (BTDrucks 14/7220, S. 152 - vgl. zusammenfassend: BVerfG, Beschluss v. 17. September 2012 - 1 BvR 488/10 und 1047/10 -, ZTR 2013, 668, Tz. 29 und 32, m.w.N. und Beschluss v. 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793, Tz. 40; sowie bereits im Jahr 2007: BGH, Urteil v. 14. November 2007 - IV ZR 74/06 -, BGHZ 174, 127, Tz. 26).
  • VG Hannover, 16.05.2012 - 5 A 5322/11

    Rentenanwartschaft

    Wenn in bestehende Rentenanwartschaften eingegriffen wird, ist aber auch zu berücksichtigen, dass in ihnen von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss. v. 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1572/12

    Rechtmäßigkeit des Wegfalls des Kinderteilerlasses im Zusammenhang mit der

    vgl. hierzu und zu folgendem: BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, juris, vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793, juris, und vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 -, BVerfGE 122, 374, juris, jeweils m.w.N.
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1414

    Auch mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in §

    Die mit dem geänderten Glücksspielstaatsvertrag bewirkte Rückwirkung der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht auf bereits bestehende Spielhallen ist auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil das Vertrauen der Antragstellerin in den Fortbestand der alten Rechtslage, ihre Spielhallen aufgrund der erteilten Baugenehmigung und der erteilten gewerberechtlichen Erlaubnis ohne weitere Anforderungen bis zum Ablauf der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i GewO weiter betreiben zu können, nicht schutzwürdiger ist als die mit der Rechtsänderung verfolgten Anliegen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, B.v. 20.7.2001 - 1 BvR 2624/05 - juris Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1994/11

    Gewährung eines Kinderteilerlasses nach § 18b Abs. 5 BAföG über den 31. Dezember

    vgl. hierzu und zu folgendem: BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, juris, vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793, juris, und vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 -, BVerfGE 122, 374, juris, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 962/11

    Anspruch auf Gewährung eines sog. Kinderteilerlasses wegen Kinderbetreuung bei

    vgl. hierzu und zu folgendem: BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, juris, vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793, juris, und vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 -, BVerfGE 122, 374, juris, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1790/12

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung ab dem 1. Januar 2010 für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - 12 A 1020/12

    Gewährung eines weiteren Kinderteilerlasses i.R.e.

  • VG Köln, 20.02.2019 - 1 K 4610/17
  • OVG Sachsen, 13.03.2013 - 4 A 387/12

    Altersruhegeld, Ersatzruhegehalt, Anwartschaft auf Ruhegehalt, Notar,

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