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   BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04   

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BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04 (https://dejure.org/2007,3599)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04 (https://dejure.org/2007,3599)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 (https://dejure.org/2007,3599)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise Einziehung einer Milchreferenzmenge eines nicht produzierenden Verpächters zugunsten der Landesreserve verletzt keine Grundrechte, da wegen Art 7 EWGV 3950/92 kein Anspruch auf Rückgewährung der Referenzmenge besteht - Anwendungsvorrang des europäischen Rechts

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung von Referenzmengen eines Milcherzeugers; Übergang der Referenzmenge bei Verpachtung eines Betriebs; Rückfall der Referenzmenge an den Verpächter nach Ende des Pachtverhältnisses

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZAV § 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Einziehung einer Milchreverenzmenge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).

    Über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der jeweiligen Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss des Erstens Senats vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, NvWZ 2007, S. 937 ).

    Dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nach Ergehen der Solange II-Entscheidung (BVerfGE 73, 339) unter den erforderlichen Grundrechtsschutz abgesunken und dieser in dem hier maßgeblichen Bereich generell nicht mehr gewährleistet wäre, wurde vom Beschwerdeführer nicht vorgetragen und ist auch sonst nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05

    Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang;

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juni 2007 (C-278/06), mit dem der Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2006 (3 C 32/05, RdL 2006, S. 246 ff.) antwortete, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 3950/92 dahingehend auszulegen sei, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverträge Referenzmengen auch an Verpächter zurückfallen könnten, die nicht Erzeuger seien oder zu werden beabsichtigten, die aber die Referenzmenge in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten übertrügen, der die Eigenschaft eines Milcherzeugers besitze.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    Über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der jeweiligen Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss des Erstens Senats vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, NvWZ 2007, S. 937 ).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-278/06

    Otten - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG)

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juni 2007 (C-278/06), mit dem der Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2006 (3 C 32/05, RdL 2006, S. 246 ff.) antwortete, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 3950/92 dahingehend auszulegen sei, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverträge Referenzmengen auch an Verpächter zurückfallen könnten, die nicht Erzeuger seien oder zu werden beabsichtigten, die aber die Referenzmenge in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten übertrügen, der die Eigenschaft eines Milcherzeugers besitze.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    Über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der jeweiligen Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss des Erstens Senats vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, NvWZ 2007, S. 937 ).
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    cc) Widersprach hiernach aber das deutsche Recht - sei es § 12 ZAV, sei es die Vorläuferregelung des § 7 MGV - den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, war seine Anwendung gesperrt (vgl. EuGH, Slg 1963, 1 ; 1964, 1251 ; 1970, 1125 ; 1978, 629 ; 1990, I-2433 ; BVerfGE 31, 145 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 85, 191 ).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 -,.
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 276/02

    Rückübertragung einer Milchreferenzmenge an den Verpächter

  • VG Osnabrück, 10.05.2005 - 1 A 5/05

    Erzeuger ; Milcherzeuger; Milchquote; Milchwirtschaftsbetrieb; neuer Pächter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 4136/05
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 143/98

    Klage eines Landwirts (Milcherzeuger) gegen eine den Beigeladenen nach der

  • BGH, 27.10.2004 - XII ZR 165/01

    Rückübertragung einer flächenlosen Milchreferenzmenge nach Beendigung des

  • VG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 A 3834/03

    Bescheinigung des Übergangs einer Referenzmenge infolge der Rückgabe von

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 BV 02.3024

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Es kann also - weiter - dahinstehen, ob diese Referenzmengen als öffentlich-rechtliche Positionen grundrechtlichen Schutz genossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, juris, Rn. 21).
  • FG Hamburg, 25.01.2011 - 4 V 177/10

    Wirksamkeit der MilchAbgV - Wahlrecht zur Bestimmung des abrechnenden Käufers

    Auf Anregung der Antragstellerin, deren Prozessbevollmächtigte vorgetragen hatten, in zwei anderen Fällen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jeweils Verfassungsbeschwerde auch im Hinblick auf die beiden hier angesprochenen Rechtmäßigkeitsfragen erhoben zu haben (1 BvR 2628/04 und 2 BvR 871/04), war das hiesige Verfahren im Einvernehmen der Beteiligten mit Beschluss vom 15.01.2007 ruhend gestellt worden.

    Die Unbedenklichkeit der streitigen, ab dem 01.04.2000 anzuwendenden Bestimmungen ergebe sich aus dem Beschluss des BVerfG in der Sache 1 BvR 2628/04.

    Wegen übereinstimmender Anträge der Beteiligten wurde mit Beschluss des damaligen Berichterstatters das Ruhen des seinerzeit unter dem Eingangs-Aktenzeichen 4 V 172/06 geführten Verfahrens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2628/04 und 2 BvR 871/04 angeordnet.

    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde zum Az. 1 BvR 2628/04 mit Beschluss vom 22.11.2007 und die Verfassungsbeschwerde zum Az. 2 BvR 871/04 mit Beschluss vom 29.04.2010 nicht zur Entscheidung angenommen.

    dd) Da das BVerfG in den beiden Verfahren, wegen derer das hiesige Verfahren zwischenzeitlich ruhte (1 BvR 2628/04 und 2 BvR 871/04), die Verfassungsbeschwerde jeweils durch Beschluss nicht zu Entscheidung angenommen hat, können mit dem Inhalt dieser beiden Beschlüsse Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der MilchAbgV jedenfalls nicht begründet werden.

  • BGH, 30.09.2009 - XII ZR 39/08

    Pachtzins für überlassene Anlieferungs-Referenzmenge für Milch (Milchquote);

    Mit der gesetzlichen Zulassung der flächenlosen Übertragung oder Überlassung durch die MGV seit 1993 (zur Rechtsentwicklung vgl. BVerfG Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 - AUR 2008, 118 [...] Tz. 2 ff. m. Anmerkung Busse AUR 2008, 88) fiel die Verpachtung einer Milchquote vom Wortlaut her aus der besonderen Schutzvorschrift des § 594 c BGB heraus.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2008 - 10 LA 73/08

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen eine Einscheidung über eine

    Der Kläger führt zur Begründung aus, der Wiederaufnahmeantrag sei begründet, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 - die Ansicht vertreten habe, das deutsche Recht, das einen Rückfall von Referenzmengen nach Pachtende auch an einen Nicht-Erzeuger ermögliche, sei mit den betreffenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften unvereinbar, so dass deutsche Gerichte einen Anspruch auf Rückübertragung dann verneint hätten, wenn die Erzeugereigenschaft zwischenzeitlich entfallen gewesen sei und nicht nachweislich eine unverzügliche Übertragung der Referenzmenge auf einen Erzeuger erfolgen solle.

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass die Anwendung nationalen Rechts - seien es die Regelungen der Milch-Garantiemengen-Verordnung oder der Zusatzabgabenverordnung - gesperrt sei, wenn es den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben widersprochen habe (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, Beschlussabdruck S. 11).

  • VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 1312/11

    Anlieferungs-Referenzmenge für Milch

    Da sich der Referenzmengenhandel in der Folgezeit allerdings als unerwünschter Kostenfaktor für die Milcherzeugung erwies, versuchte die Europäische Gemeinschaft, den Referenzmengenhandel mit der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 (ABl. Nr. L 160, S. 73) wieder zu begrenzen, und eröffnete insbesondere die Möglichkeit, Referenzmengen nach Ablauf eines Pachtvertrages wieder einzuziehen (vgl. dazu ausführlich: BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, AUR 2008, 118).

    Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35.03 - (a.a.O.) davon ausgeht, dass die Verminderung der ihrem Inhaber bislang zustehenden Referenzmenge um ein Drittel dessen Eigentum an seinem landwirtschaftlichen Betrieb berührt (offen gelassen in: BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, a.a.O.), stellt sich der in § 12 Abs. 2 ZAV normierte Drittelabzug als verfassungsgemäß dar.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Dahinstehen kann folglich, ob das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG sich auch hierauf erstreckt (vgl. hierzu verneinend BVerwG, Urteil vom 20.03.2003 - 3 C 10.02 -, BVerwGE 118, 70 ; vom 16.09.2004 - 3 C 35.03 -, BVerwGE 121, 382 ; so auch BFH, Beschluss vom 25.09.2003 - VII B 309/02 -, BFHE 203, 243; die Frage ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG - 1 BvR 2628/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04

    Rechtmäßigkeit der Bescheinigung des Übergangs eines Teils einer

    Ob dem Kläger die Berufung auf den grundgesetzlichen Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu versagen gewesen wäre, weil er infolge der Übertragung seiner Flächen und der darauf ruhenden Referenzmenge auf den Beigeladenen durch den Pachtvertrag vom 10. Februar 1996 die Inhaberschaft an der Referenzmenge und damit eine etwa grundrechtlich geschützte Rechtsposition verloren hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04), braucht an dieser Stelle nicht entschieden zu werden.
  • BFH, 29.10.2007 - VII B 339/06

    Pächter als Milcherzeuger?

    Die Revision sei endlich auch deshalb zuzulassen, weil die Frage, ob die Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 überhaupt rechtmäßig ist, Gegenstand von zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 871/04 und 1 BvR 2628/04) sei.
  • VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 20 K 15143/17
    BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 -, juris Rn. 93; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, juris Rn. 28; EuGH, Urteil vom 15. Juli 1964 - C-6/64 -, juris.
  • SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Da gemäß Art. 249 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Verordnung allgemeine Geltung hat und in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gilt, und § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II gegen die VO 883/2004 verstößt, da er ja auch unter diese Verordnung fallende EU-Bürger von den Leistungen nach dem SGB II ausschließt, ist dieser Leistungsausschluss des SGB II auf die Kläger gemäß dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts nicht anzuwenden (vgl. zum Prinzip des Anwendungsvorrangs beispielhaft Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 22.02.2010 ? 1 B 21/09; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.11.2007 ? 1 BvR 2628/04).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 1 K 1092/09

    Erhebung der Milchabgabe verstößt nicht gegen höherrangiges Recht keine

  • VG Düsseldorf, 05.10.2011 - 10 K 4626/08

    Anfechtung abweichende Vertragsurkunden Milchreferenzmenge Pachtvertrag

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