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   BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03   

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https://dejure.org/2004,21
BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 (https://dejure.org/2004,21)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 (https://dejure.org/2004,21)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 (https://dejure.org/2004,21)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 24 a Abs. 2 StVG
    Allgemeine Handlungsfreiheit (Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr; Eingriff; legitimes Gemeinwohlziel; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); Bestimmtheitsgebot; Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (abstraktes ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Verurteilung nach StVG §§ 24a Abs 2, 25 Abs 1 nach zeitlich bereits erheblich zurück liegenden Cannabiskonsum

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur genauen Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit und der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Ahndung - Zulässigkeit der Verwendung von der richterlichen Deutung bedürfenden Begriffen - Notwendigkeit der Voraussehbarkeit des ...

  • blutalkohol PDF, S. 193

    Verfassungsmäßigkeit des § 24a Abs. 2 StVG

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StVG § 24 a; ; StVG § ... 24 a Abs. 2; ; StVG § 24 a Abs. 2 Satz 1; ; StVG § 24 a Abs. 2 Satz 2; ; StVG § 24 a Abs. 3; ; StVG § 24 a Abs. 4; ; StVG § 25 Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; StGB § 315; ; StGB § 316; ; OWiG § 47 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Festsetzung einer Geldbuße wegen Fahrens unter Einfluss von Cannabis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Art. 2 GG
    Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Verfassungsgemäßheit von § 24 a StVG bei einer Nachweismenge von mindestens 1 ng/m aktivem THC

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachweisgrenzwert von mindestens 1 ng/ml aktiven THCs

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Führens eines Kfz nach Cannabiskonsum

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot nach Cannabis-Konsum nur bei Verkehrsteilnahme unter Rauschgifteinfluss

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haschisch-Grenzwert heraufgesetzt - Kein Fahrverbot mehr für Autofahrer mit weniger als 1,0 Nanogramm THC im Blut

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Drogenfahrt: Fahrtüchtigkeit trotz Nachweises von Drogen

  • dresden-klein.de (Kurzinformation)

    Freibrief für kiffende Autofahrer?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.1.2005)

    Grenzwert für Hasch am Steuer // Allein Nachweis im Blut reicht nicht für Fahrverbot

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Drogenfahrt - Grenzwert für Führen eines Kraftfahrzeuges nach Cannabiskonsum

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fahren unter Drogen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Regierungsdirektor Dr. Frank Albrecht; SVR 3/2005, S. 81-86)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG; § 24 a StVG
    Unterschied von Wirkungs- und Nachweiszeit bei Cannabis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 323
  • NJW 2005, 349
  • NVwZ 2005, 441 (Ls.)
  • NZV 2005, 270
  • StV 2005, 383
  • JR 2005, 332
 
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Wird zitiert von ... (526)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Damit gemäß § 24a Abs. 2 StVG ein als Ordnungswidrigkeit zu ahndendes Führen eines Kraftfahrzeugs "unter der Wirkung" von Cannabis tatbestandlich angenommen werden kann, hält es das Bundesverfassungsgericht in verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift für erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine THC-Konzentration im Blut festgestellt wird, die eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit des am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeugführers als möglich erscheinen lässt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ) und des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 51) ist anerkannt, dass wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials für die Verkehrssicherheit und der unterschiedlichen Wirkungsweise eine Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsum im Fahrerlaubnisrecht nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Erforderlichenfalls ist die Strafnorm verfassungskonform auszulegen, wenn allein dadurch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03, NJW 2005, 349, 350).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    In Übereinstimmung damit hält es für die Erfüllung des Tatbestandes des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss nach § 24a Abs. 1 und 2 StVG für erforderlich, aber auch für ausreichend, dass eine THC-Konzentration im Blut festgestellt wird, die eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit des am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeugführers möglich erscheinen lässt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem (Kammer-)Beschluss vom 21. Dezember 2004 diese beiden in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zwar referiert, dazu jedoch nicht abschließend Stellung genommen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ).

    Den weiteren Einwand, ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liege darin, dass der Gesetzgeber in § 24a Abs. 2 StVG das Verbot des Fahrens unter Einfluss bestimmter Drogen an eine Nullwertgrenze knüpfe, dagegen das Verbot des Fahrens unter Alkohol in § 24a Abs. 1 StVG vom Erreichen bestimmter Grenzwerte abhängig mache, hat das Bundesverfassungsgericht bereits zurückgewiesen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ).

    Der Umstand, dass sich bei bestimmten Drogen - darunter Cannabis - anders als beim Alkohol die Dosis-Wirkung-Beziehung derzeit nicht quantifizieren lasse, sei so gewichtig, dass die unterschiedliche Regelung sachlich gerechtfertigt sei (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O.).

    Auch das abstrakte Gefährdungsdelikt des § 24a StVG soll - wie auch das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung betont - der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr dienen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O.).

    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht den vom Normgeber mit § 24a Abs. 2 StVG ursprünglich verfolgten "Null-Toleranz-Ansatz" durch eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift dahin gehend modifiziert, dass eine THC-Konzentration vorhanden gewesen sein muss, die es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Verkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 a.a.O. S. 349).

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