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   BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18   

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BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 (https://dejure.org/2019,45095)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 (https://dejure.org/2019,45095)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2019 - 1 BvR 2666/18 (https://dejure.org/2019,45095)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit in einer Schmerzensgeldklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 253 Abs 2 BGB, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Über die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs darf bei vertretbarer Anspruchsbezifferung nicht im PKH-Verfahren "durchentschieden" werden - hier: Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung unter erschwerenden Umständen - ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Über die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs darf bei vertretbarer Anspruchsbezifferung nicht im PKH-Verfahren "durchentschieden" werden - hier: Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung unter erschwerenden Umständen - ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine "Durchentscheidung" der Schmerzensgeldhöhe im PKH-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Über die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs darf bei vertretbarer Anspruchsbezifferung nicht im PKH-Verfahren "durchentschieden" werden; hier: Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung unter erschwerenden Umständen; Verletzung ...

  • rechtsportal.de

    Entscheidung der Frage nach der im Ermessen stehenden Höhe des Schmerzensgeldes bereits im Prozesskostenhilfeverfahren; Zahlung von Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung durch Gewahrsam zur Nachtzeit und Wegnahme von ärztlich verordneten Hilfsmitteln

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Über die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs darf bei vertretbarer Anspruchsbezifferung nicht im PKH-Verfahren "durchentschieden" werden - hier: Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung unter erschwerenden Umständen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die Rechtsschutzgleichheit in einer Schmerzensgeldklage

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Prüfungsmaßstab bei Beurteilung der Erfolgsaussichten im PKH-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 632
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18
    Es geht um die Anforderungen hinsichtlich der Prüfung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    a) Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    So sieht § 114 Satz 1 ZPO die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Diese überschreiten ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Zudem bestehen je nach Verfahrensart erst mit einem Hauptsacheverfahren auch Möglichkeiten, eine für die Antragstellenden günstige Entscheidung der Rechtsfrage durch ein Gericht höherer Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2011 - 4 W 108/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18
    aa) Nach der in Rechtsprechung und Literatur zu § 114 Satz 1 ZPO weit überwiegenden Meinung hat ein Rechtsschutzbegehren im Rahmen einer bezifferten Schmerzensgeldklage in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn der verlangte Betrag noch vertretbar erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 4 W 108/10 -, juris, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 W 32/11 -, juris, Rn. 3; Fischer, in: Musielak/Voit, 16. Aufl. 2019, ZPO § 114 Rn. 29; Kießling, in: Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 114 Rn. 21; Slizyk, in: IMM-DAT Kommentierung, 15. Aufl. 2019, Rn. 484).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18
    a) Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Menschen mit mehr und Menschen mit weniger finanziellen Mitteln bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d.

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18
    aa) Nach der in Rechtsprechung und Literatur zu § 114 Satz 1 ZPO weit überwiegenden Meinung hat ein Rechtsschutzbegehren im Rahmen einer bezifferten Schmerzensgeldklage in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn der verlangte Betrag noch vertretbar erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 4 W 108/10 -, juris, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 W 32/11 -, juris, Rn. 3; Fischer, in: Musielak/Voit, 16. Aufl. 2019, ZPO § 114 Rn. 29; Kießling, in: Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 114 Rn. 21; Slizyk, in: IMM-DAT Kommentierung, 15. Aufl. 2019, Rn. 484).
  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18
    Namentlich eine Beweisantizipation ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23 f.); schwierige und noch nicht geklärte oder noch streitige Rechtsfragen dürfen nicht "durchentschieden" werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18
    Namentlich eine Beweisantizipation ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23 f.); schwierige und noch nicht geklärte oder noch streitige Rechtsfragen dürfen nicht "durchentschieden" werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von

    Eine Beweisantizipation ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2019 - 1 BvR 2666/18 -, Rn. 12).
  • LSG Bayern, 28.01.2020 - L 20 VG 5/19

    Sozialgerichtsverfahren: Begriff der summarischen Prüfung hinreichender

    So hat das BVerfG wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Beweisantizipation im PKH-Verfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 03.09.2013, 1 BvR 1419/13, und vom 29.11.2019, 1 BvR 2666/18 - jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 3 M 143.20

    Durchsuchung einer Wohnung zwecks Durchführung einer Abschiebung

    Eine Beweisantizipation ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 - juris Rn. 23 f.; Beschluss vom 29. November 2019 - 1 BvR 2666/18 - juris Rn. 12; Beschluss vom 13. Juli 2020 - 1 BvR 631/19 - juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2024 - 13 S 1495/23

    Anordnung, ein MPU-Gutachten beizubringen; jugendlicher Fahrer; absolutes

    Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für das Zulassungsverfahren ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung - auch unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 - juris Rn. 9 ff. m. w. N.) - aus den folgenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 13 S 3017/21

    Bewilligung von Reisekosten zum Verhandlungstermin

    Es ist daher hinsichtlich der Frage, ob hinreichende Erfolgsaussichten gegeben sind, ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl. zu alledem: BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 11 ff. und vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerfG, 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von

    Diese kann allerdings davon abhängig gemacht werden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2019 - 1 BvR 2666/18 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1571/19 -, Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2020 - 10 LA 275/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Öffentlichkeit des Verfahrens im Rahmen

    Denn § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO sieht die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn nur hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 -, juris Rn. 12), mithin der Prozessausgang offen ist (Senatsbeschluss vom 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.12.2020 - 12 S 3065/20 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4.2.2016 - 10 C 15.2641 -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2024 - 13 S 1357/23

    Erhebung einer Untätigkeitsbeschwerde; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei

    Die gebotene Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen; das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 11 ff. und vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 - juris Rn. 11 f.).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2020 - 13 W 3/20

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Verteidigung gegen Schmerzensgeldklage;

    Nur soweit die Rechtsverteidigung ein unterhalb dieses Rahmens liegendes Schmerzensgeld erstrebt, hat sie keine hinreichende Erfolgsaussicht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18, juris Rn. 15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21

    Prozesskostenhilfe bei Klage auf Schmerzensgeld

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 29. November 2019 (1 BvR 2666/18) ausgeführt:.
  • VG Freiburg, 28.09.2022 - A 13 K 2458/22

    Einreichung eines nicht qualifiziert elektronisch signierten Dokuments auf

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