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   BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12   

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BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 (https://dejure.org/2013,23406)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 (https://dejure.org/2013,23406)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 (https://dejure.org/2013,23406)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1 S 5, S 6 KHG idF vom 22.12.2011) verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere nicht unverhältnismäßig - keine Verletzung der Berufsfreiheit, des allgemeinen Gleichheitssatzes oder der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 72 Abs 2 GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG
    Nichtannahmebeschluss: Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1 S 5, S 6 KHG idF vom 22.12.2011) verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere nicht unverhältnismäßig - keine Verletzung der Berufsfreiheit, des allgemeinen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von sich in räumlicher Nähe von Plankrankenhäusern befindenden und mit diesen organisatorisch verbundenen Privatkliniken in die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1 S 5, S 6 KHG idF vom 22.12.2011) verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere nicht unverhältnismäßig - keine Verletzung der Berufsfreiheit, des allgemeinen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von sich in räumlicher Nähe von Plankrankenhäusern befindenden und mit diesen organisatorisch verbundenen Privatkliniken in die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privatkliniken und die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung bestimmter Privatkliniken in die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen ist verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbeziehung bestimmter Privatkliniken in die krankenhausrechtlichen Entgeltbestimmungen ist verfassungsgemäß

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schlappe für ausgegründete Privatkliniken

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 985
  • NZS 2013, 858
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Es ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber ein anderes, gleich wirksames, aber die Grundrechte nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 40, 196 ; 68, 193 ; 77, 84 ).

    Trifft der Gesetzgeber Regelungen, die in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, so muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 121, 317 ).

    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer wirtschaftsordnenden gesetzlichen Regelung im Bereich der Berufsausübung ist nicht die Interessenlage des Einzelnen maßgebend; vielmehr ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den betreffenden Wirtschaftszweig insgesamt abstellt (vgl. BVerfGE 68, 193 ).

    Die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall zur Existenzgefährdung oder sogar zur Existenzvernichtung von Betrieben führen könnte, rechtfertigt es noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ; 70, 1 ).

    Bloße Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 68, 193 ).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Auch in Bezug auf die Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele verbleibt ihm ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfGE 77, 84 ), der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 121, 317 ).

    Trifft der Gesetzgeber Regelungen, die in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen, so muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 121, 317 ).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Auch in Bezug auf die Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele verbleibt ihm ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfGE 77, 84 ), der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 121, 317 ).

    Es ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber ein anderes, gleich wirksames, aber die Grundrechte nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 40, 196 ; 68, 193 ; 77, 84 ).

  • BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10

    Krankenhausentgeltrecht: Anwendbarkeit auf eine von dem Träger eines

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Es kam deshalb zu Rechtsstreitigkeiten und in der Folge zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der entgegen der Auffassung der privaten Krankenversicherer auch eine räumlich und organisatorisch mit einem Plankrankenhaus verbundene Privatklinik nicht den Bestimmungen des Krankenhausentgeltrechts unterliegen sollte (Beschluss vom 21. April 2011 - III ZR 114/10 -, NVwZ-RR 2011, S. 566).

    Die Rechtslage war bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2011 (III ZR 114/10, NVwZ-RR 2011, S. 566) ungeklärt.

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat überdies anerkannt, dass das Ziel, allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung zu gewähren, ein im Rahmen der Berufsfreiheit beachtliches Allgemeininteresse darstellt (vgl. BVerfGE 123, 186 ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können gesetzliche Regelungen, die für sich genommen die Berufsfreiheit in statthafter Weise beschränken, gleichwohl gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 126, 112 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall zur Existenzgefährdung oder sogar zur Existenzvernichtung von Betrieben führen könnte, rechtfertigt es noch nicht, sie unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ; 70, 1 ).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können gesetzliche Regelungen, die für sich genommen die Berufsfreiheit in statthafter Weise beschränken, gleichwohl gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 126, 112 ).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Auch in Bezug auf die Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele verbleibt ihm ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfGE 77, 84 ), der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 117, 163 ; 121, 317 ).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
    Die Krankenhauspflege als Teil der Gesundheitsversorgung, aber auch der soziale Aspekt der Kostenbelastung im Gesundheitswesen sind besonders bedeutsame Gemeinwohlbelange, die ausreichend sein können, um einen Eingriff in die Berufswahlfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 209 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den

  • BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09

    Nichtannahme einer Verfassungsschwerde gegen § 97 Abs. 2 UrhG

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23]; 77, 84, 106 [juris Rn. 75]; 117, 163, 189 [juris Rn. 65]; 121, 317, 354 [juris Rn. 103]; BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II; BVerwGE 149, 265 Rn. 42; vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11

    Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der

    Außerdem muss er sich mit nahe liegenden Gründen für eine Differenzierung zwischen den Vergleichsgruppen auseinandersetzen (vgl. BVerfGK 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12 u.a. - juris, Rn. 35).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Soweit der Versicherte eine teilstationäre Behandlung im rechtlich nicht verselbstständigten RPTC erhalten haben sollte, ist ebenso wenig auszuschließen, dass der RPTC-Träger eine Rechnung nach Maßgabe des KHEntgG, des KHG und der normenvertraglichen Regelungen hätte stellen müssen, wie auch dass das RPTC vom Versorgungsauftrag ausgenommen sein könnte (vgl aber auch § 17 Abs. 1 S 5 KHG und dazu BVerfG Beschluss vom 20.8.2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 - GesR 2013, 603) .
  • BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17

    Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der

    Sie sei bereits Gegenstand einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gewesen, ohne dass ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt worden sei (Hinweis auf BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden unter anderem der Klägerin mit Beschluss vom 20. August 2013 (NVwZ-RR 2013, 985) mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen.

    Vielmehr wirken sich dort unterschiedliche Vergütungsregelungen angesichts der unmittelbaren Verpflichtung der Versicherten noch gravierender aus (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 22).

    Gleichzeitig sollte eine im Bereich der Krankenhausfinanzierung systemwidrige Quersubventionierung verhindert werden (BT-Drucks. 17/8005, S. 133 re. Sp.; siehe auch BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 35).

    Diese Auffassung liegt ersichtlich auch dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 2013 (NVwZ-RR 2013, 985) zugrunde.

    Insoweit besteht ein strukturell begründeter Anreiz für unerwünschte Quersubventionierungen (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 35 f).

    Auch in Bezug auf die Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele verbleibt ihm ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, der erst dann überschritten ist, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 24).

    Nichts anderes gilt für das Ziel, für alle Bürger einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sicherzustellen (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 25).

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

    Der dem Gesetzgeber zustehende weite Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 13, 97, 107; 77, 84, 106; 117, 163, 189; 121, 317, 354; BVerfG, GesR 2013, 603, 605 = NZS 2013, 858; vgl. auch Scholz in Maunz/Dürig aaO Art. 12 Rn. 336; BeckOK GG/Ruffert, Art. 12 Rn. 98 [Stand 1. März 2015]).

    Die Gewährleistung eines bezahlbaren Krankenversicherungsschutzes in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung dient anerkanntermaßen dem Schutz wichtiger Interessen des Gemeinwohls (BVerfGE 123, 186, 242; BVerfG, GesR 2013, 603, 605).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23]; 77, 84, 106 [juris Rn. 75]; 117, 163, 189 [juris Rn. 65]; 121, 317, 354 [juris Rn. 103]; BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II; BVerwGE 149, 265 Rn. 42; vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]).
  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23]; 77, 84, 106 [juris Rn. 75]; 117, 163, 189 [juris Rn. 65]; 121, 317, 354 [juris Rn. 103]; BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II; BVerwGE 149, 265 Rn. 42; vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 -, MedR 2014, 159 = juris, Rn. 24, und vom 20. Dezember 1990 -1 BvR 1418/90, 1 BvR 1442/90 -, DVBl. 1991, 205 = juris, Rn. 17.
  • OLG Köln, 01.12.2017 - 20 U 135/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für in einer privaten

    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht im Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2013 (Az. 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12) einen Verstoß gegen Art. 3 GG, Art. 12 GG und Art. 14 GG verneint, indes überzeuge dies vor allem im Hinblick auf Art. 3 GG nicht.

    Mit Blick auf den Hintergrund der neuen Regelung sowie bei Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12) erschließt sich der Sachzusammenhang trotz Verschiedenheit des Normadressaten gleichwohl: Die mit dem Plankrankenhaus verbundene Privatklinik kann Räume, Geräte und Abteilungen des öffentlich geförderten Plankrankenhauses mitbenutzen und auf diese Weise damit mittelbar an dessen staatlicher Förderung partizipieren, da sie beispielsweise kein Röntgengerät anschaffen, keine Räumlichkeiten für eine Röntgenabteilung etc. mieten, keine separate Verwaltung - räumlich wie personell - unterhalten müsste.

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12,1 BvR 2684/12) auf die Folgen einer fehlenden bundesgesetzlichen Regelung hingewiesen, nämlich die Gefahr eines Wettbewerbs um die Standorte von Kliniken aufgrund unterschiedlicher Vergütungsregelungen, was sich im Hinblick auf die dann nicht mehr gegebene gleichmäßige Gesundheitsversorgung zum Nachteil der Versicherten entwickeln dürfte.

    Der Senat nimmt insoweit zunächst Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Norm (Beschluss vom 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12 und 1 BvR 2684/12).

    Es stellt ein im Rahmen der Berufsfreiheit beachtliches Allgemeininteresse dar, allen Bürgern des Landes einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen und auch in der privaten Krankenversicherung zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.08.2013, Az. 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12; Urt. v. 10.06.2009, Az. 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08, VersR 2009, 957).

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2017 - 5 U 36/17

    Krankheitskostenversicherung: Entgeltbeschränkung bei verbundenen Einrichtungen;

    Das Bundesverfassungsgericht sah mit Recht keinen Anhalt für eine Verletzung grundgesetzlicher Bestimmungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12 - GesR 2013, 603).

    Unter das dort erfasste Recht der Wirtschaft fallen auch Regelungen zur Preisbindung von mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (BVerfG, a.a.O., GesR 2013, 603).

    Diese legislative Zielsetzung ist geeignet, die Ungleichbehandlung der in § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG beschriebenen Einrichtungen gegenüber nicht verbundenen Privatkliniken und die Gleichbehandlung mit Plankrankenhäusern sachlich zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12 - GesR 2013, 603).

    Der Senat schließt sich den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2013 an (1 BvR 2402/12 - GesR 2013, 603).

    Das OLG Karlsruhe hat hervorgehoben, all diese Überlegungen gälten auch für den Fall der Ansiedlung eines Plankrankenhauses am Standort einer vorher bestehenden Privatklinik und auch das Bundesverfassungsgericht habe diese - wenn auch seltenere - Gestaltung in seinem Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2013 (1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 - GesR 2013, 603; juris Rdn. 3) gesehen und gleichwohl die Norm als verfassungsgemäß betrachtet.

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17

    Behandlungsvertrag mit einer Privatklinik: Wirksamkeit einer die

  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15

    Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 12 U 143/16

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

  • OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

  • OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13

    Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als

  • OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit -

  • VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 13577/16
  • VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 11634/16
  • BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 4.19

    Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. (Geltung des für das Jahr 2013

  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 7 U 140/17

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf Erstattung von Kosten der Behandlung

  • OLG Stuttgart, 22.06.2017 - 7 U 64/17

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf Erstattung von Kosten der Behandlung

  • BFH, 16.03.2016 - VII R 36/13

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bei behauptetem

  • VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13

    Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes

  • BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 5.19

    Verlängerung der Geltungsdauer des Mehrleistungsabschlags nach § 4 Abs. 2a Satz 8

  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 4 Bs 105/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer

  • VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16

    Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum;

  • OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 42/17

    Private Krankenversicherung: Nichtigkeit eines mit einer Privatklinik

  • VG Lüneburg, 25.11.2020 - 6 B 70/20

    Kalkulation von Krankenhausentgelten; Krankenhausentgelt;

  • VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 452.20

    Corona-Pandemie: Feuerwerksverbot 2020 und 2021 war rechtmäßig

  • VG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 K 2332/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verpflichtung eines Krankenhauses zur Teilnahme an

  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 501.22

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelung

  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 443.22

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelungen

  • VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18

    Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger,

  • OVG Sachsen, 28.10.2014 - 4 A 586/13

    Gleichheit, Dienstleistungsfreiheit, Berufsausübung, Farbgebung, Taxenverkehr,

  • VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16

    Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht

  • OLG Naumburg, 18.05.2017 - 2 U 112/16

    Baulandsache: Entschädigung eines Landwirts wegen einer entgangenen

  • LG Hamburg, 07.09.2016 - 314 O 249/15

    Anspruch auf Erstattung weiterer Krankenhausentgelte gegenüber der privaten

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