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   BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13   

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BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13 (https://dejure.org/2014,10182)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13 (https://dejure.org/2014,10182)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 2014 - 1 BvR 2695/13 (https://dejure.org/2014,10182)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts trotz fehlender Eignung dieser Maßnahme dazu, die Gefährdung des Kindeswohls zu beenden - bei fehlender Möglichkeit zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung auch keine Sorgerechtsentziehung "auf Vorrat"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1631b BGB, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts trotz fehlender Eignung dieser Maßnahme dazu, die Gefährdung des Kindeswohls zu beenden - bei fehlender Möglichkeit zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung auch keine ...

  • Wolters Kluwer

    Entziehung des Sorgerechts bei Nichtbeantragung einer Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung des Kindes

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts trotz fehlender Eignung dieser Maßnahme dazu, die Gefährdung des Kindeswohls zu beenden - bei fehlender Möglichkeit zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung auch keine ...

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Ein Sorgerechtsentzug "auf Vorrat" ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot nicht vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1631b; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Entziehung des Sorgerechts bei Nichtbeantragung einer Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung des Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auch schlechte Eltern sind Eltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sorgerechtsentzug "auf Vorrat" - und die Belassung des Kindes bei den Eltern

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßige Entziehung des Sorgerechts kann Elternrecht verletzen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1177
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94

    Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13
    (aa) Die (teilweise) Entziehung und Übertragung des Sorgerechts ist zur Beseitigung der Gefahr für ein Kind grundsätzlich nur dann geeignet, wenn der Ergänzungspfleger oder Vormund mithilfe der übertragenen Teilbereiche des Sorgerechts konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Kindes einleiten, das heißt den als gefährlich definierten Zustand beenden oder wenigstens zu dessen Beendigung beitragen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 1986 - IVb ZB 87/85 -, juris, Rn. 17 ff.; BayObLG, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 1Z BR 147/94 -, juris, Rn. 15 ff.).

    Eine genauere Eignungsprüfung ist jedoch dann veranlasst, wenn deutlich erkennbar ist, dass das Jugendamt derzeit keine Maßnahmen zur Beseitigung der Kindeswohlgefahr ergreift - sei es, weil keine Handlungsmöglichkeit besteht, sei es, weil das Jugendamt denkbare Maßnahmen nicht für angezeigt hält (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 1Z BR 147/94 -, juris, Rn. 16 f.).

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13
    Dafür müssten sich die Entziehung des Sorgerechts und die damit bezweckte Fremdunterbringung zur Beseitigung der festgestellten Gefahr eignen und es dürften keine milderen Mittel erkennbar sein, mit denen der Gefahr genauso wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfGK 19, 295 ).

    An der Eignung der Sorgerechtsentziehung fehlt es allerdings, wenn diese und die dadurch vorbereitete Trennung des Kindes von den Eltern mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergehen, welche durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr nicht aufgewogen werden (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13
    An der Eignung der Sorgerechtsentziehung fehlt es allerdings, wenn diese und die dadurch vorbereitete Trennung des Kindes von den Eltern mit anderweitigen Beeinträchtigungen des Kindeswohls einhergehen, welche durch die Beseitigung der festgestellten Gefahr nicht aufgewogen werden (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13
    aa) Allerdings dient die Sorgerechtsentziehung einem verfassungsrechtlich legitimen Zweck, weil damit eine nachhaltige Gefährdung des Kindes in seinem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl abgewendet werden soll (vgl. BVerfGE 60, 79 ).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 87/85

    Weigerung das Besuchsrecht zu ermöglichen - Übertragung des

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13
    (aa) Die (teilweise) Entziehung und Übertragung des Sorgerechts ist zur Beseitigung der Gefahr für ein Kind grundsätzlich nur dann geeignet, wenn der Ergänzungspfleger oder Vormund mithilfe der übertragenen Teilbereiche des Sorgerechts konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Kindes einleiten, das heißt den als gefährlich definierten Zustand beenden oder wenigstens zu dessen Beendigung beitragen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 1986 - IVb ZB 87/85 -, juris, Rn. 17 ff.; BayObLG, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 1Z BR 147/94 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Zum anderen hätte das Jugendamt auf der Grundlage des ihm übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechts die Möglichkeit, die Kinder ohne weitere Mitwirkung des Familiengerichts aus ihrem Haushalt zu entfernen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2014 - 1 BvR 2695/13 -, juris, Rn. 24).

    An der Eignung einer sorgerechtlichen Maßnahme fehlt es, wenn sie nicht zur Beendigung des zuvor als gefährlich erkannten Zustands beitragen kann und sich die Situation der Kinder durch diese letztlich nicht verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2014 - 1 BvR 2695/13 -, juris, Rn. 27 und BGH, Beschluss vom 12. März 1986 - IVb ZB 87/85 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

    Ansonsten könnten die Beschwerdeführer - sofern ihnen das Recht zur Beantragung öffentlicher Hilfen nicht entzogen würde - ihre in der vorliegenden Konstellation gesteigerten Hilfeansprüche nach §§ 27 ff. SGB VIII gegebenenfalls im Verwaltungsrechtsweg durchsetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2014 - 1 BvR 2695/13 -, juris, Rn. 37; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 52).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes: Begriff des Kindeswohl;

    Ungeeignet ist deshalb eine Maßnahme, die die erkannte Gefahr beseitigen, aber voraussichtlich zu einer andersartigen, mindestens gleich gewichtigen Beeinträchtigung des Kindeswohls führen wird (BVerfG, FamRZ 2015, 208, Rdnr. 15; 2014, 1177, Rdnr. 30).
  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters betreffend unter anderem den

    Dass der Vormund derzeit eine stationäre Therapie nicht anstrebt, weil er diese wegen der Weigerung der Söhne als kontraindiziert ansieht, ändert an der dem Vormund eingeräumten Rechtsmacht zur Fremdunterbringung und der daraus resultierenden hohen Eingriffsintensität (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2014 - 1 BvR 2695/13 -, Rn. 24) nichts.
  • OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das

    Denn eine Entziehung und Übertragung des Sorgerechts für ein Kind ist grundsätzlich nur dann anzuordnen, wenn der Ergänzungspfleger mithilfe des übertragenen Sorgerechts konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Kindes einleiten, d.h. den als gefährlich definierten Zustand beenden oder wenigstens zu seiner Beendigung beitragen kann (BVerfG, Beschluss vom 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13 -, juris; BGH NJW-RR 1986, 1264 Rn. 17ff).
  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

    An der Eignung einer sorgerechtlichen Maßnahme fehlt es, wenn sie nicht zur Beendigung des zuvor als gefährlich erkannten Zustands beitragen kann und sich die Situation des Kindes durch diese letztlich nicht verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2014 - 1 BvR 2695/13 -, Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.02.2015 - 26 UF 156/14

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge

    An der Eignung einer sorgerechtlichen Maßnahme fehlt es, wenn sie nicht zur Beendigung des zuvor als gefährlich erkannten Zustands beitragen kann und sich die Situation des Kindes durch diese letztlich nicht verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13, FamRZ 2014, 1177-1179, zitiert nach juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 12.03.1986 - IVb ZB 87/85, NJW-RR 1986, 1264-1266, zitiert nach juris Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 1 UF 219/21

    Berücksichtigung der Betreuungskonzepte im Sorgerechtsverfahren

    Auch das BVerfG verlangt etwa bei kinderschutzrechtlichen Maßnahmen eine Prognose dahin, wie ein Vormund bzw. Pfleger die übertragene rechtliche Befugnis auszuüben gedenkt (vgl. BVerfG FamRZ 2014, 1177; BVerfG FamRZ 2021, 753).
  • OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21

    Beschwerde gegen den Entzug von Teilen einer elterlichen Sorge; Trennung des

    Die Entziehung und Übertragung des Sorgerechts ist zur Beseitigung einer Gefahr für ein Kind grundsätzlich nur dann geeignet, wenn der Ergänzungspfleger oder Vormund mithilfe der übertragenen Teilbereiche des Sorgerechts konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Kindes einleiten, das heißt den als gefährlich definierten Zustand beenden oder wenigstens zu dessen Beendigung beitragen kann (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.03.2014, 1 BvR 2695/13, FamRZ 2014, 1177 Rn. 33).
  • OLG Köln, 26.10.2023 - 14 UF 122/23
    Verfassungsrechtlich kommt es darauf an, dass die anzuordnende Maßnahme zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung geeignet, erforderlich und auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (BVerfG, Beschlüsse vom 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20, FamRZ 2023, 49; vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19, FamRZ 2021, 104, Rn. 31; vom 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13, Rn. 28, FamRZ 2014, 1177; und vom 24.03.2014 - 1 BvR 160/14, Rn. 37, ZKJ 2014, 242).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2021 - 13 UF 111/21

    Beschwerde gegen die Entziehung von Sorgerechtsteilen Erwiesene Gefährdung des

  • VG Hannover, 26.05.2020 - 3 B 2032/20

    Antragsbefugnis; Aufenthaltsbestimmungsrecht; elterliche Sorge; Erziehungsrecht;

  • OLG Hamburg, 04.04.2018 - 2 UF 139/17

    Gefährdung des Kindeswohls

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