Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9252
BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10 (https://dejure.org/2010,9252)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10 (https://dejure.org/2010,9252)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 1 BvR 2704/10 (https://dejure.org/2010,9252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr durch das Bundesverfassungsgericht wegen Aussichtslosigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr durch das Bundesverfassungsgericht wegen Aussichtslosigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenpflichtige Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ), etwa bei einer - wie hier - völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ), etwa bei einer - wie hier - völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    b) Gerade von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    a) Eine substantiierte Begründung in diesem Sinne erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08

    Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    Dabei hat der Beschwerdeführer auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ) und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    a) Eine substantiierte Begründung in diesem Sinne erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
    a) Eine substantiierte Begründung in diesem Sinne erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06

    Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

  • BVerfG, 30.03.2011 - 1 BvR 2149/10

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Begründung nicht den sich aus § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG ergebenden Anforderungen (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 2704/10 -, www. bverfg. de, Rn. 2) gerecht wird.
  • BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11

    Nichtannahme einer unter erheblichen Substantiierungsmängeln leidenden

    b) Gerade von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 2704/10 -, www.bverfg.de, Rn. 6 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht