Rechtsprechung
BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten - Wolters Kluwer
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr durch das Bundesverfassungsgericht wegen Aussichtslosigkeit einer Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34 Abs. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr durch das Bundesverfassungsgericht wegen Aussichtslosigkeit einer Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenpflichtige Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht
Verfahrensgang
- KG, 09.02.2010 - 27 U 174/07
- BGH, 16.09.2010 - V ZR 55/10
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ), etwa bei einer - wie hier - völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
- BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ), etwa bei einer - wie hier - völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 2;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 2;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2). - BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04
Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
b) Gerade von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
a) Eine substantiierte Begründung in diesem Sinne erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ). - BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
Dabei hat der Beschwerdeführer auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ) und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ). - BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
a) Eine substantiierte Begründung in diesem Sinne erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ). - BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10
a) Eine substantiierte Begründung in diesem Sinne erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ). - BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09
Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich …
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06
Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender …
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
- BVerfG, 30.03.2011 - 1 BvR 2149/10
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde …
- BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11
Nichtannahme einer unter erheblichen Substantiierungsmängeln leidenden …
b) Gerade von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 2704/10 -, www.bverfg.de, Rn. 6 m.w.N.).