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   BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90   

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https://dejure.org/1990,118
BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90 (https://dejure.org/1990,118)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.1990 - 1 BvR 275/90 (https://dejure.org/1990,118)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 1990 - 1 BvR 275/90 (https://dejure.org/1990,118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eigenbedarf - Kündigung - Verfassungsrechtliche Anforderungen - Andere Wohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Alternativwohnung; Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 82
  • NJW 1990, 157
  • NJW 1991, 157
  • NJW-RR 1991, 204 (Ls.)
  • MDR 1991, 317
  • ZMR 1991, 54
  • WM 1990, 2084
  • DVBl 1991, 223
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
    Ein solcher Anlaß besteht namentlich dann, wenn im selben Mehrfamilienhaus eine andere im Eigentum des Vermieters stehende Wohnung frei wird und ernsthaft in Betracht kommt, daß die bislang offenbarten Nutzungswünsche dort "ohne wesentliche Abstriche" (BVerfGE 79, 292 (307)) befriedigt werden können.

    Das Bundesverfassungsgericht hat stets den hohen sozialen Wert hervorgehoben, den die Wohnung als räumlicher Lebensmittelpunkt für die Entfaltung des Mieters hat (vgl. BVerfGE 38, 348 (370) [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74]; 68, 361 (370); 79, 292 (302) [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87]).

    Das bedeutet aber nicht, daß der Vermieter unter Hinweis auf die Eigentumsgewährleistung die Prüfung verhindern könnte, ob sein Festhalten am ursprünglichen Räumungsbegehren vernünftig und nachvollziehbar begründet worden ist (vgl. BVerfGE 79, 292 (304 f.)).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
    Dieses sollte den Mieter vor nicht hinreichend motivierten, das heißt ohne beachtliche Gründe verfolgten Räumungsbegehren schützen (vgl. BVerfGE 68, 361 (371) m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat stets den hohen sozialen Wert hervorgehoben, den die Wohnung als räumlicher Lebensmittelpunkt für die Entfaltung des Mieters hat (vgl. BVerfGE 38, 348 (370) [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74]; 68, 361 (370); 79, 292 (302) [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87]).

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat stets den hohen sozialen Wert hervorgehoben, den die Wohnung als räumlicher Lebensmittelpunkt für die Entfaltung des Mieters hat (vgl. BVerfGE 38, 348 (370) [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74]; 68, 361 (370); 79, 292 (302) [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
    Den hohen sozialen Wert spiegelt auch die Grundsatznorm des Art. 13 GG wieder (vgl. BVerfGE 18, 121 (132) [BVerfG 01.07.1964 - 1 BvR 375/62]).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
    Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfGE 80, 48 (51) [BVerfG 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88]).
  • LG Koblenz, 12.10.1976 - 6 S 127/76
    Auszug aus BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
    Es besteht fast durchgehende Einigkeit darüber, daß das Freiwerden einer Drittwohnung einem Räumungsbegehren grundsätzlich auch dann entgegengehalten werden kann, wenn die Alternativräume dem Vermieter zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung infolge Wiedervermietung nicht mehr zur Verfügung stehen; die Tatsache der Wiedervermietung allein entzieht diesem Einwand nicht die Grundlage (vgl. etwa LG Frankfurt, WuM 1987, S. 224; LG Koblenz, WuM 1985, S. 266 [LG Koblenz 12.10.1976 - 6 S 127/76] (LS); LG Karlsruhe, WuM 1974, S. 261 (262) und 1980, S. 249; AG Köln, ZMR 1977, S. 239 mit zustimmender Anmerkung Weimar, a.a.O., S. 240; Barthelmess, 2. WKSchG, 4. Aufl. 1990, § 564 b Rdrn.
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat stets den hohen sozialen Wert hervorgehoben, den die Wohnung als räumlicher Lebensmittelpunkt für die Entfaltung des Mieters hat (vgl. BVerfGE 38, 348 (370) [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74]; 68, 361 (370); 79, 292 (302) [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87]).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das aus dem Mietvertrag folgende Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung Eigentum im Sinne dieser Freiheitsgewährleistung ist, bislang offen gelassen (vgl. BVerfGE 18, 121 ; 83, 82 ).

    Soweit nach einfachem Recht die Belange des Vermieters darauf zu prüfen sind, ob sie einen ernsthaften, vernünftigen und nachvollziehbaren Erlangungswunsch ergeben, kann der Mieter beanspruchen, daß das Gericht hiergegen gerichteten Einwänden in einer Weise nachgeht, die der Bedeutung und Tragweite seines Bestandsinteresses gerecht wird, also beispielsweise nachprüft, ob der Selbstnutzungswunsch ernsthaft verfolgt wird (so bereits BVerfGE 79, 292 ), ob der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, ob er zwar vorhanden ist, jedoch die Möglichkeit in Betracht kommt, ihn ohne Inanspruchnahme der gekündigten Wohnung zu befriedigen, etwa weil eine andere im Eigentum des Vermieters stehende Wohnung frei ist, in der der geltend gemachte Wohnbedarf ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 83, 82 ).

    Soweit es in früheren Entscheidungen heißt, willkürlich sei eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden solle, tatsächlich und eindeutig unangemessen sei (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ), ist mit dieser Wendung keine weitergehende Prüfung, etwa im Sinne einer Art Angemessenheitsprüfung, gemeint und gewollt.

  • BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19

    Verfassungsbeschwerden gegen die Verurteilung wegen Diebstahls nach Entnahme von

    Soweit die Beschwerdeführerinnen der Auffassung sind, im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der "Fremdheit' einer Sache im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB sei entgegen der ständigen fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht auf die zivilrechtlichen Wertungen zurückzugreifen, ergibt sich der Prüfungsmaßstab aus dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Willkürverbot (vgl. hierzu BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ; 112, 185 ; BVerfGK 12, 139 ; stRspr).
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Beschl. v. 13.01.1987 - 2 BvR 209/84 - BVerfGE 74, 102, 127; BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 1 BvR 275/90 - BVerfGE 83, 82, 84; BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273, 278 f.).
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