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   BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14   

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https://dejure.org/2015,9214
BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14 (https://dejure.org/2015,9214)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14 (https://dejure.org/2015,9214)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 (https://dejure.org/2015,9214)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen beim Abschluss von Verbraucherdarlehen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Nichtzulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Rechttschutzgarantie durch die Nichtzulassung der Revision bei der Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts für die Gewährung eines Verbraucherdarlehens

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Nichtzulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 20 Abs. 3
    Verletzung der Rechttschutzgarantie durch die Nichtzulassung der Revision bei der Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts für die Gewährung eines Verbraucherdarlehens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versagte Zulassung der Berufung - und die Rechtsschutzgarantie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1050
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    Die sich in einer Vielzahl von gleich gelagerten Fällen stellende Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren, war schon zu dem vorgenannten Zeitpunkt in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. die Nachweise zum Streitstand: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 Rn. 39 ff. sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26 Rn. 37 ff.; zuvor schon bei Göhrmann, BKR 2013, S. 275 ; Becher/Krepold, BKR 2014, S. 45 mit Fn. 111; Maier, VuR 2013, S. 397; Strube/Fandel, BKR 2014, S. 133 ).

    Beim derzeitigen Verfahrensstand kann im Hinblick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 (- XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26) auch nicht angenommen werden, dass bei Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht kein anderes, für die Beschwerdeführerin günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    aa) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Variante 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    Die sich in einer Vielzahl von gleich gelagerten Fällen stellende Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren, war schon zu dem vorgenannten Zeitpunkt in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. die Nachweise zum Streitstand: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 Rn. 39 ff. sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26 Rn. 37 ff.; zuvor schon bei Göhrmann, BKR 2013, S. 275 ; Becher/Krepold, BKR 2014, S. 45 mit Fn. 111; Maier, VuR 2013, S. 397; Strube/Fandel, BKR 2014, S. 133 ).

    Beim derzeitigen Verfahrensstand kann im Hinblick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 (- XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26) auch nicht angenommen werden, dass bei Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht kein anderes, für die Beschwerdeführerin günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    aa) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Variante 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    aa) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Variante 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

  • OLG Bamberg, 04.08.2010 - 3 U 78/10

    Sparkassen-AGB: Wirksamkeit einer Entgeltklausel im Preisaushang über ein

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    Hiernach sei von einer Hemmung der Verjährung nur für den Zeitraum von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. August 2010 (- 3 U 78/10 -, WM 2010, S. 2072 f.) bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Oktober 2011 (- 3 W 86/11 -, WM 2011, S. 2323 f. [Berichtigung WM 2012, S. 191]) auszugehen.
  • OLG Celle, 13.10.2011 - 3 W 86/11

    Darlehensbearbeitungsgebühr unwirksam

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    Hiernach sei von einer Hemmung der Verjährung nur für den Zeitraum von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. August 2010 (- 3 U 78/10 -, WM 2010, S. 2072 f.) bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Oktober 2011 (- 3 W 86/11 -, WM 2011, S. 2323 f. [Berichtigung WM 2012, S. 191]) auszugehen.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ).
  • LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    Dies dokumentiert auch die - zeitlich nach dem angegriffenen Urteil des Amtsgerichts - am 4. Juni 2014 veröffentlichte Pressemitteilung (Nr. 89/2014) des Bundesgerichtshofs, die für den 28. Oktober 2014 eine Verhandlung über zwei divergierende landgerichtliche Urteile ankündigte, die unter anderem wegen grundsätzlicher Bedeutung der Verjährungsfrage die Revision zugelassen hatten (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13 -, juris, Rn. 29; LG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 13 S 127/13 -, BeckRS 2014, 11270) und die erkennbar stellvertretend für eine Vielzahl weiterer in den Instanzen und beim Bundesgerichtshof anhängiger Gerichtsverfahren standen.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • AG Hamburg, 31.07.2013 - 8a C 406/12

    Verbraucherkreditvertrag: Wirksamkeit der formularvertraglichen Vereinbarung

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).

    Gerade der Umstand, dass die Gerichtspraxis mit bestimmten - höchstrichterlich ungeklärten - Rechtsfragen häufig befasst wird, ist ein Indiz für deren grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2373/19

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Variante 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, Rn. 13; BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; siehe auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, Rn. 13).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2016 - 12 U 34/15
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2016 - 5 U 11/16

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Unterschriftsleistung des Rechtsanwalts

    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes schließt es aus, den Parteien den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 370/84 - Juris-Rn. 12 m.w.N. [st. Rspr.] = BVerfGE 69, 381; zuletzt bestätigt durch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14 - Juris-Rn. 10 = WM 2015, 1050).
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