Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.04.2010

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   BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09   

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BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09 (https://dejure.org/2009,6603)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09 (https://dejure.org/2009,6603)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 (https://dejure.org/2009,6603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf eine Vorführungsanordnung in einer Betreuungssache und die Zwangsversteigerung einer Wohnung; Prüfung eines möglichen Verfassungsverstoßes allein durch die Beschwerdeschrift; Vereinbarkeit der Information ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung durch das BVerfG, rechtliches Gehör bei Vorführung und Unterbringung zur Untersuchung im Betreuungsverfahren

  • Judicialis

    FamFG § 44; ; FamFG § 44 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf eine Vorführungsanordnung in einer Betreuungssache und die Zwangsversteigerung einer Wohnung; Vereinbarkeit der Information einer beabsichtigten Untersuchung und Einrichtung einer Betreuung mit dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 410
  • FamRZ 2010, 186
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Zunächst muss der Bürger die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es die Beschwerdeführerin durch Einlegung ihrer Beschwerde bereits anstrebt.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Das Begründungserfordernis verlangt neben der Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts auch die substantiierte Darlegung des die Verletzung enthaltenden Vorgangs (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Zunächst muss der Bürger die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es die Beschwerdeführerin durch Einlegung ihrer Beschwerde bereits anstrebt.
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
    Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob dem Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 ).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Hierbei legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zugrunde, wie sie in den angegriffenen Entscheidungen vorgenommen worden sind (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfGK 16, 410 ).
  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Hierbei legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zugrunde, wie sie in den angegriffenen Entscheidungen vorgenommen worden sind (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfGK 16, 410 ).
  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2538/10

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines

    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).

    Anfechtbar sind seit dem 1. September 2009 gemäß § 58 Abs. 1 FamFG grundsätzlich nur Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Es kann jedoch dahinstehen, ob es sich bei der Vorführungsanordnung um eine - bei verfassungskonformer Auslegung von § 44 Abs. 1 Satz 2 FamFG - einer Anhörungsrüge zugängliche Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Dies zeigt sich schon darin, dass es dem Beschwerdeführer nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts freisteht, seinen Darlegungslasten entweder durch Wiedergabe des wesentlichen Inhalts angegriffener Entscheidungen und anderer beurteilungserheblicher Unterlagen in der Verfassungsbeschwerdeschrift oder dadurch nachzukommen, dass er die betreffenden Unterlagen der Beschwerdeschrift als Anlagen beifügt (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 16, 410 ).
  • BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10

    Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen

    Der Beschwerdeführer muss insbesondere vortragen, weshalb die angegriffene Entscheidung die Verfassung missachtet und in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungsgründe eingehen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).

    Maßgebend für diese Pflichten des Gerichts ist der Gedanke, dass der Verfahrensbeteiligte Gelegenheit haben muss, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).

  • BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Hierbei legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zugrunde, wie sie in den angegriffenen Entscheidungen vorgenommen worden sind (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfGK 16, 410 ).
  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines

    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).
  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 1698/12

    Zwangsmedikation eines untergebrachten Betreuten auf Grundlage von § 1906 BGB aF

    Dies zeigt sich schon darin, dass es dem Beschwerdeführer nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts freisteht, seinen Darlegungslasten entweder durch Wiedergabe des wesentlichen Inhalts angegriffener Entscheidungen und anderer beurteilungserheblicher Unterlagen in der Verfassungsbeschwerdeschrift oder dadurch nachzukommen, dass er die betreffenden Unterlagen der Beschwerdeschrift als Anlagen beifügt (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 16, 410 ).
  • BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16

    Kontakt zu Angehörigen im Strafvollzug (Resozialisierung; Entfremdung eines

    Ob es sich bei diesem Schreiben jedoch um eine Anhörungsrüge handelte oder das Landgericht es als solche auslegen musste, kann nicht beurteilt werden, da er dieses Schreiben weder vorgelegt noch inhaltlich in hinreichender Weise mitgeteilt hat (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 16, 410 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09   

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BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09 (https://dejure.org/2010,4200)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09 (https://dejure.org/2010,4200)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 (https://dejure.org/2010,4200)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, §§ 1896 ff BGB, § 1896 BGB, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der Betroffenen vorher die Gelegenheit zur Äußerung einzuräumen

  • Wolters Kluwer

    Räumung einer Wohnung im Wege der Zwangsvollstreckung bei mittelgradiger depressiver Episode mit somatischem Syndrom und einer Charakterneurose mit querulatorischer Fehlhaltung auf dem Boden einer primär-narzisstisch-kränkbaren Persönlichkeitsstruktur des darin lebenden ...

  • Bt-Recht

    Rechtliches Gehör, Vorführungsanordnung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der Betroffenen vorher die Gelegenheit zur Äußerung einzuräumen

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der Betroffenen vorher die Gelegenheit zur Äußerung einzuräumen

  • rechtsportal.de

    Räumung einer Wohnung im Wege der Zwangsvollstreckung bei mittelgradiger depressiver Episode mit somatischem Syndrom und einer Charakterneurose mit querulatorischer Fehlhaltung auf dem Boden einer primär-narzisstisch-kränkbaren Persönlichkeitsstruktur des darin lebenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1145
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Zunächst muss der Bürger die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es die Beschwerdeführerin durch Einlegung ihrer Beschwerde bereits anstrebt.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Zunächst muss der Bürger die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es die Beschwerdeführerin durch Einlegung ihrer Beschwerde bereits anstrebt.
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob dem Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines

    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).

    Anfechtbar sind seit dem 1. September 2009 gemäß § 58 Abs. 1 FamFG grundsätzlich nur Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Es kann jedoch dahinstehen, ob es sich bei der Vorführungsanordnung um eine - bei verfassungskonformer Auslegung von § 44 Abs. 1 Satz 2 FamFG - einer Anhörungsrüge zugängliche Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

  • BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2538/10

    Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines

    Anfechtbar sind seit dem 1. September 2009 gemäß § 58 Abs. 1 FamFG grundsätzlich nur Endentscheidungen der Amts- und Landgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Es kann jedoch dahinstehen, ob es sich bei der Vorführungsanordnung um eine - bei verfassungskonformer Auslegung von § 44 Abs. 1 Satz 2 FamFG - einer Anhörungsrüge zugängliche Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 1145 ).

  • BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme,

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 - BVerfGE 83, 24 und vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 - FamRZ 2010, 1145).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22

    Aussetzung eines amtsgerichtlichen Beschlusses über die Beauftragung eines

    Ob § 44 FamFG auf die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens als Zwischenentscheidung entgegen seinem Wortlaut entsprechend anwendbar ist, hat die Kammer bislang offengelassen (vgl. hinsichtlich der Anordnung eines Sachverständigengutachtens BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 26 und hinsichtlich einer Vorführungsanordnung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, Rn. 26; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2538/10 -, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2019 - 1 BvQ 51/19 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 24.06.2019 - 1 BvQ 51/19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die einstweilige Aussetzung

    Ob § 44 FamFG auf eine Vorführungsanordnung als Zwischenentscheidung überhaupt anwendbar ist, ist bislang offen geblieben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, www.bverfg.de, Rn. 26).
  • LG Limburg, 15.09.2010 - 7 T 149/10
    Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde; maßgebend für diese Pflichten des Gerichts ist der Gedanke, dass der Verfahrensbeteiligte Gelegenheit haben muss, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerG, FamRZ 2010, 1145, Beschluss vom 30.04.2010, 1BvR 2797/09 ).
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