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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13787
BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16 (https://dejure.org/2022,13787)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16 (https://dejure.org/2022,13787)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 2022 - 1 BvR 2821/16 (https://dejure.org/2022,13787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG;§ 202d StGB; § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; § 97 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (Grundrecht der Pressefreiheit; investigativ tätige Journalisten; Einschüchterungswirkung von Strafnormen; Veröffentlichung geleakter Informationen; Whistleblower; fehlende Strafbarkeit der ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von journalistisch tätigen Personen und Vereinen gegen §§ 202d StGB und 97 Abs. 2 Satz 3 StPO a.F

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 202d Abs 1 StGB vom 10.12.2015, § 202d Abs 2 StGB vom 10.12.2015
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die 2015 eingeführten Rechtsnormen des § 202d StGB (Datenhehlerei); Hinreichende Darlegung einer Beschwerdbefugnis

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs. 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern; mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen; ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs. 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern; mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen; ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beschaffung von Daten von Informanten durch Journalisten regelmäßig von Pressefreiheit gedeckt und nicht als Datenhehlerei nach § 202d StGB strafbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Speicherpflicht für Verkehrsdaten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Strafverfolgung von Journalisten: Datenhehlerei-Paragraf verhindert Investigativjournalismus nicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Journalisten machen sich nicht strafbar, wenn sie "geleakte" Daten entgegennehmen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Investigativjournalismus - Journalisten droht bei "geleakten Daten" keine Strafverfolgung

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.01.2017)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anti-Whistleblower-Gesetz

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Datenhehlerei bei Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • freiheitsrechte.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    § 202d StGB
    GFF und ihre Partner klagen gegen Anti-Whistleblowing-Gesetz "Datenhehlerei"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 657
  • afp 2022, 333
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
    aa) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den gesamten Prozess der Herstellung und Verbreitung von digitalen oder analogen Presseerzeugnissen und Rundfunksendungen von der Informationsgewinnung bis zur Veröffentlichung und zum Vertrieb der hergestellten Inhalte (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).

    Als Grundentscheidung für ein freies Presse- und Rundfunkwesen gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vielmehr auch die institutionellen Rahmen- und Funktionsbedingungen der journalistischen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ).

    Dies bedingt auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der für die Informationsgewinnung benötigten Quellen, des in diesem Rahmen vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 100, 313 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
    Als Grundentscheidung für ein freies Presse- und Rundfunkwesen gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vielmehr auch die institutionellen Rahmen- und Funktionsbedingungen der journalistischen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ).

    Dies bedingt auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der für die Informationsgewinnung benötigten Quellen, des in diesem Rahmen vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 100, 313 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
    aa) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den gesamten Prozess der Herstellung und Verbreitung von digitalen oder analogen Presseerzeugnissen und Rundfunksendungen von der Informationsgewinnung bis zur Veröffentlichung und zum Vertrieb der hergestellten Inhalte (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).

    Dies bedingt auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der für die Informationsgewinnung benötigten Quellen, des in diesem Rahmen vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 100, 313 ; 117, 244 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,5920
BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16 (https://dejure.org/2023,5920)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2023 - 1 BvR 141/16 (https://dejure.org/2023,5920)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 (https://dejure.org/2023,5920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 52 Abs. 1 GRCh; Art. 267 AEUV; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 100g Abs. 2 StPO; § 100g Abs. 3 StPO; § 113b TKG a.F.; § 113c TKG a.F.; § 176 TKG; § 177 TKG
    Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (mögliches Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Entscheidung des EuGH; Begründungslast für das Fortbestehen der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten; Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de

    Anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten; Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Nach sieben Jahren als unzulässig zurückgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden unzulässig: Alles gesagt in Sachen Vorratsdatenspeicherung?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos - Beschwerdevorbringen nicht hinreichend substantiiert und daher unzulässig

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.10.2015)

    Vorratsdatenspeicherung - Größtenteils harmlos? Von wegen!

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.01.2016)

    Wer alles gegen die Vorratsdatenspeicherung klagt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.01.2016)

    Und wieder grüßt die Vorratsdatenspeicherung

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Mit Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - setzte das Bundesverwaltungsgericht ein verwaltungsgerichtliches Verfahren aus, in dem sich Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gegen ihre in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG geregelte Pflicht gewandt hatten, im Einzelnen bezeichnete Verkehrs- und Standortdaten anlasslos für eine Dauer von zehn beziehungsweise vier Wochen auf Vorrat zu speichern.

    aa) So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - die Aussetzung des Verfahrens und die notwendige Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich mit einer möglichen Unanwendbarkeit der vorliegend angegriffenen Vorschriften begründet.

    Sei die Regelung in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG in der Fassung vom 10. Dezember 2015 mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, dürfe sie - da eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht komme - wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 -, Rn. 5).

  • EuGH, 20.09.2022 - C-793/19

    Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Auf die Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts hin hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 entschieden.

    Vorliegend waren die Beschwerdeführenden jedenfalls nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 gehalten, ihren Vortrag substantiiert dahingehend zu ergänzen, ob und inwieweit ihr Rechtsschutzbedürfnis weiter fortbestand.

    bb) Auf diese Vorlage hin hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - ABl L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl L 337, S. 11) geänderten Fassung im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsähen (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 131).

  • BVerfG, 22.10.2021 - 1 BvR 1416/17

    Verfassungsbeschwerde mangels ergänzenden Vortrags bei entscheidungserheblicher

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    b) Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob bereits vor dem obigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union angesichts dessen bisheriger Rechtsprechung (insbesondere EuGH, Urteile vom21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u.a., C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970 und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a., C 511/18, C 512/18 und C 520/18, EU:C:2020:791) Anlass dafür bestanden hätte, sich mit der Frage einer möglichen Unanwendbarkeit der angegriffenen Vorschriften zu befassen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; damit hat sie keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    b) Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob bereits vor dem obigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union angesichts dessen bisheriger Rechtsprechung (insbesondere EuGH, Urteile vom21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u.a., C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970 und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a., C 511/18, C 512/18 und C 520/18, EU:C:2020:791) Anlass dafür bestanden hätte, sich mit der Frage einer möglichen Unanwendbarkeit der angegriffenen Vorschriften zu befassen.
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18

    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Zulässigkeit der "Tagesschau-App" mangels

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
    a) Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf (vgl. BVerfGE 110, 141 ).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Zugänglichmachung

  • EuGH, 01.02.2016 - C-698/15

    Davis u.a.

  • BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 229/16

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    (2) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - ABl L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl L 337, S. 11) geänderten Fassung im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsähen (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 131; zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 12 ff.; sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 13 ff.).

    bb) Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 9; sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 10).

    Folgerichtig haben die Beschwerdeführenden einen Entfall ihrer Beschwer durch das Regelungskonzept der deutschen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 - sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 1) angenommen und ihre Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt.

  • BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2023/16

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    (2) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - ABl L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl L 337, S. 11) geänderten Fassung im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsähen (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 131; zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 12 ff.; sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 13 ff.).

    bb) Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 9; sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 10).

    Folgerichtig haben die Beschwerdeführenden einen Entfall ihrer Beschwer durch das Regelungskonzept der deutschen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 - sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 1) angenommen und ihre Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 2821/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13017
BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 2821/16 (https://dejure.org/2020,13017)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2020 - 1 BvR 2821/16 (https://dejure.org/2020,13017)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2020 - 1 BvR 2821/16 (https://dejure.org/2020,13017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verbindung mehrerer Verfassungsbeschwerden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, Art 1 Nr 9 VerkdHSpFruSpPflEG, Art 5 VerkdHSpFruSpPflEG
    Abtrennung von Verfahren im Verfassungbeschwerdeverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit von Art 5, Art 1 Nr 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (juris: VerkdHSpFruSpPflEG)

  • rewis.io

    Abtrennung von Verfahren im Verfassungbeschwerdeverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit von Art 5, Art 1 Nr 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (juris: VerkdHSpFruSpPflEG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG - 2 BvR 702/20 (anhängig)

    Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB),

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 2821/16
    Sie werden fortan verbunden unter dem Aktenzeichen 2 BvR 702/20 fortgeführt.
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