Rechtsprechung
BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG;§ 202d StGB; § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; § 97 Abs. 2 Satz 2 StPO
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (Grundrecht der Pressefreiheit; investigativ tätige Journalisten; Einschüchterungswirkung von Strafnormen; Veröffentlichung geleakter Informationen; Whistleblower; fehlende Strafbarkeit der ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von journalistisch tätigen Personen und Vereinen gegen §§ 202d StGB und 97 Abs. 2 Satz 3 StPO a.F
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 202d Abs 1 StGB vom 10.12.2015, § 202d Abs 2 StGB vom 10.12.2015
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die 2015 eingeführten Rechtsnormen des § 202d StGB (Datenhehlerei); Hinreichende Darlegung einer Beschwerdbefugnis
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs. 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern; mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen; ...
- rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs. 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern; mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen; ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - ...
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Beschaffung von Daten von Informanten durch Journalisten regelmäßig von Pressefreiheit gedeckt und nicht als Datenhehlerei nach § 202d StGB strafbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Speicherpflicht für Verkehrsdaten
- lto.de (Kurzinformation)
Strafverfolgung von Journalisten: Datenhehlerei-Paragraf verhindert Investigativjournalismus nicht
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Journalisten machen sich nicht strafbar, wenn sie "geleakte" Daten entgegennehmen
- wbs.legal (Kurzinformation)
Investigativjournalismus - Journalisten droht bei "geleakten Daten" keine Strafverfolgung
- heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.01.2017)
Verfassungsbeschwerde gegen Anti-Whistleblower-Gesetz
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Keine Datenhehlerei bei Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- freiheitsrechte.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)
§ 202d StGB
GFF und ihre Partner klagen gegen Anti-Whistleblowing-Gesetz "Datenhehlerei"
Verfahrensgang
- BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 2821/16
- BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
- BVerfG - 2 BvR 702/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- MMR 2022, 657
- afp 2022, 333
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
aa) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den gesamten Prozess der Herstellung und Verbreitung von digitalen oder analogen Presseerzeugnissen und Rundfunksendungen von der Informationsgewinnung bis zur Veröffentlichung und zum Vertrieb der hergestellten Inhalte (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).Als Grundentscheidung für ein freies Presse- und Rundfunkwesen gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vielmehr auch die institutionellen Rahmen- und Funktionsbedingungen der journalistischen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ).
Dies bedingt auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der für die Informationsgewinnung benötigten Quellen, des in diesem Rahmen vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 100, 313 ; 117, 244 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Als Grundentscheidung für ein freies Presse- und Rundfunkwesen gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vielmehr auch die institutionellen Rahmen- und Funktionsbedingungen der journalistischen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ).Dies bedingt auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der für die Informationsgewinnung benötigten Quellen, des in diesem Rahmen vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 100, 313 ; 117, 244 ).
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
aa) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den gesamten Prozess der Herstellung und Verbreitung von digitalen oder analogen Presseerzeugnissen und Rundfunksendungen von der Informationsgewinnung bis zur Veröffentlichung und zum Vertrieb der hergestellten Inhalte (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).Dies bedingt auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der für die Informationsgewinnung benötigten Quellen, des in diesem Rahmen vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses und der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 100, 313 ; 117, 244 ).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG ist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde das angeblich verletzte Recht zu bezeichnen und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 99, 84 ).Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Das gilt auch für die Beschwerdeführer zu 2) und zu 9), die als eingetragene Vereine (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 10, 221 ; 24, 278 ; 97, 228 ; 105, 279 ) und damit als inländische juristische Personen im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsberechtigt sind.Zudem betrifft der Schutz vor inhaltsbezogenen Einwirkungen nicht allein Eingriffe im traditionellen Sinne (zum herkömmlichen Eingriffsbegriff siehe BVerfGE 105, 279 ), sondern kann auch bei mittelbaren Einwirkungen auf die Presse (vgl. BVerfGE 52, 283 ) ausgelöst werden, wenn sie in der Zielsetzung und ihren Wirkungen Eingriffen gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Die Beschwerdeführenden müssen darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert; sie müssen das Grundrecht in Bezug zu dem Lebenssachverhalt setzen und die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung verdeutlichen (vgl. BVerfGE 79, 203 ; 108, 370 ; 120, 274 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 88).bb) Es bleibt in jedem Fall Sache der Beschwerdeführer, die Einzelheiten der von ihnen erstrebten Handlungen, deren Verbot sie bekämpfen möchten, hinreichend substantiiert darzulegen, so dass das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt wird, die Frage der unmittelbaren Betroffenheit zu beurteilen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 92 BVerfGG; vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 88).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Die Verfassungsbeschwerde muss sich mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 101, 331 ).Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Dass über faktische Nachteile des Informationshandelns hinaus rechtliche Auswirkungen an die staatliche Maßnahme geknüpft sein müssen, ist nicht Voraussetzung dafür, dass die Kommunikationsfreiheit beeinträchtigt sein kann (vgl. BVerfGE 113, 63 ). - BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
Werkszeitungen
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Juristische Personen können sich grundsätzlich auf die von den Beschwerdeführern geltend gemachten Grundrechte der Presse- und Rundfunkfreiheit berufen (vgl. BVerfGE 95, 28 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG ist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde das angeblich verletzte Recht zu bezeichnen und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 99, 84 ). - BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1560/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Zulassung zum Studium …
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen …
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
Berufsverbot I
- BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I
- BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57
Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem …
- BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78
Beitragsfreie Krankenversicherung
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
Tendenzbetrieb
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in …
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54
Gesamtdeutscher Block
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
- BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21
Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten …
Rechtsprechung
BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 52 Abs. 1 GRCh; Art. 267 AEUV; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 100g Abs. 2 StPO; § 100g Abs. 3 StPO; § 113b TKG a.F.; § 113c TKG a.F.; § 176 TKG; § 177 TKG
Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (mögliches Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Entscheidung des EuGH; Begründungslast für das Fortbestehen der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde) - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos
- rechtsprechung-im-internet.de
Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung
- Wolters Kluwer
Anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten; Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung
- rechtsportal.de
Anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten; Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Nach sieben Jahren als unzulässig zurückgewiesen
- lto.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden unzulässig: Alles gesagt in Sachen Vorratsdatenspeicherung?
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos - Beschwerdevorbringen nicht hinreichend substantiiert und daher unzulässig
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.10.2015)
Vorratsdatenspeicherung - Größtenteils harmlos? Von wegen!
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.01.2016)
Wer alles gegen die Vorratsdatenspeicherung klagt
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.01.2016)
Und wieder grüßt die Vorratsdatenspeicherung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 26.03.2017 - 1 BvR 141/16
- BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18
EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
Mit Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - setzte das Bundesverwaltungsgericht ein verwaltungsgerichtliches Verfahren aus, in dem sich Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gegen ihre in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG geregelte Pflicht gewandt hatten, im Einzelnen bezeichnete Verkehrs- und Standortdaten anlasslos für eine Dauer von zehn beziehungsweise vier Wochen auf Vorrat zu speichern.aa) So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - die Aussetzung des Verfahrens und die notwendige Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich mit einer möglichen Unanwendbarkeit der vorliegend angegriffenen Vorschriften begründet.
Sei die Regelung in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG in der Fassung vom 10. Dezember 2015 mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, dürfe sie - da eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht komme - wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 -, Rn. 5).
- EuGH, 20.09.2022 - C-793/19
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
Auf die Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts hin hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 entschieden.Vorliegend waren die Beschwerdeführenden jedenfalls nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 gehalten, ihren Vortrag substantiiert dahingehend zu ergänzen, ob und inwieweit ihr Rechtsschutzbedürfnis weiter fortbestand.
bb) Auf diese Vorlage hin hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - ABl L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl L 337, S. 11) geänderten Fassung im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsähen (…vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 131).
- BVerfG, 22.10.2021 - 1 BvR 1416/17
Verfassungsbeschwerde mangels ergänzenden Vortrags bei entscheidungserheblicher …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -).
- BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -). - BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -). - EuGH, 21.12.2016 - C-203/15
Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
b) Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob bereits vor dem obigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union angesichts dessen bisheriger Rechtsprechung (insbesondere EuGH, Urteile vom21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u.a., C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970 und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a., C 511/18, C 512/18 und C 520/18, EU:C:2020:791) Anlass dafür bestanden hätte, sich mit der Frage einer möglichen Unanwendbarkeit der angegriffenen Vorschriften zu befassen. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig; damit hat sie keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - EuGH, 06.10.2020 - C-511/18
Rechtsangleichung
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
b) Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob bereits vor dem obigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union angesichts dessen bisheriger Rechtsprechung (insbesondere EuGH, Urteile vom21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u.a., C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970 und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a., C 511/18, C 512/18 und C 520/18, EU:C:2020:791) Anlass dafür bestanden hätte, sich mit der Frage einer möglichen Unanwendbarkeit der angegriffenen Vorschriften zu befassen. - BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18
Verfassungsbeschwerde bezüglich der Zulässigkeit der "Tagesschau-App" mangels …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
Beschwerdeführende sind angehalten, ihre Verfassungsbeschwerden bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 - 1 BvR 273/16 -, Rn. 5; vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; und vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 717/18 -). - BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16
a) Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf (vgl. BVerfGE 110, 141 ). - BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 273/16
Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Zugänglichmachung …
- EuGH, 01.02.2016 - C-698/15
Davis u.a.
- BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 229/16
Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …
(2) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (…Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - ABl L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (…ABl L 337, S. 11) geänderten Fassung im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsähen (…vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 131; zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 12 ff.; …sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 13 ff.).bb) Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 9; …sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 10).
Folgerichtig haben die Beschwerdeführenden einen Entfall ihrer Beschwer durch das Regelungskonzept der deutschen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 - …sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 1) angenommen und ihre Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt.
- BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2023/16
Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …
(2) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19, EU:C:2022:702 unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen entschieden, dass die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (…Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - ABl L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (…ABl L 337, S. 11) geänderten Fassung im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsähen (…vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 131; zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 12 ff.; …sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 13 ff.).bb) Grundsätzlich gibt es für eine Überprüfung einer nationalen Norm im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde kein Bedürfnis, wenn schon feststeht, dass die Norm dem Unionsrecht widerspricht und deshalb innerstaatlich nicht angewendet werden darf (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 -, Rn. 9; …sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 10).
Folgerichtig haben die Beschwerdeführenden einen Entfall ihrer Beschwer durch das Regelungskonzept der deutschen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 141/16 - …sowie vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2683/16 - und - 1 BvR 2845/16 -, jeweils Rn. 1) angenommen und ihre Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt.
Rechtsprechung
BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 2821/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverfassungsgericht
Verbindung mehrerer Verfassungsbeschwerden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, Art 1 Nr 9 VerkdHSpFruSpPflEG, Art 5 VerkdHSpFruSpPflEG
Abtrennung von Verfahren im Verfassungbeschwerdeverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit von Art 5, Art 1 Nr 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (juris: VerkdHSpFruSpPflEG) - rewis.io
Abtrennung von Verfahren im Verfassungbeschwerdeverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit von Art 5, Art 1 Nr 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (juris: VerkdHSpFruSpPflEG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 2821/16
- BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
- BVerfG - 2 BvR 702/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG - 2 BvR 702/20 (anhängig)
Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB), …
Auszug aus BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 2821/16
Sie werden fortan verbunden unter dem Aktenzeichen 2 BvR 702/20 fortgeführt.