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   BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07   

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https://dejure.org/2008,1991
BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07 (https://dejure.org/2008,1991)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07 (https://dejure.org/2008,1991)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 (https://dejure.org/2008,1991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz bzgl. des hessischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; HessNRSG § 1 Abs. 1 Nr. 10
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag eines Rauchers gegen Hessisches Nichtraucherschutzgesetz abgelehnt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutzgesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag eines Rauchers ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtrauchergesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutzgesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag eines Rauchers ab

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.1.2008)

    Rauchverbot in hessischen Gaststätten bleibt bestehen // Verfassungshüter lehnen Eilantrag eines Rauchers ab

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 638
  • NVwZ 2008, 301
  • DVBl 2008, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 111, 147 [152 f.]; st. Rspr.).

    Bei einem offenen Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind gem. § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 96, 120 [128 f.]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 111, 147 [152 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07
    Bei einem offenen Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind gem. § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 96, 120 [128 f.]; st. Rspr.).
  • VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine gaststättenrechtliche Auflage zur

    Seit Inkrafttreten der Gesetze zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern war diese Frage schon öfter Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (BVerfG v. 14.1.2008 Az. 1 BvR 2822/07; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.; VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).

    aa) Für die sofortige Vollziehung spricht, dass mit der zeitweiligen Wiedereinführung einer Erlaubnis, an den genannten Orten zu rauchen, der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, die in diesen Räumlichkeiten anwesenden Nichtraucher vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen, bis zur abschließenden Entscheidung vereitelt würde (BVerfG v. 14.01.2008, Az. 1 BvR 2822/07).

  • VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08

    Nichtraucherschutzgesetz: Keine Raucherabende mehr im Stammlokal

    für den Antragsteller eher gering, da er in der Zwischenzeit bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache nicht allgemein am Durchführen von Raucherabenden und auch nicht am Besuch von Gaststätten, die über Nebenräume verfügen, in denen geraucht werden darf, sondern nur an einer einzelnen, während des Gaststättenbesuchs bis 14. Februar 2008 zulässigen Verhaltensweise gehindert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 -).
  • VerfGH Thüringen, 30.07.2008 - VerfGH 27/08

    Nichtraucherschutzgesetz

    Dabei sind die Folgen abzuwägen, die eintreten, wenn das Gesetz vorläufig außer Kraft gesetzt wird und sich die Verfassungsbeschwerde im Nachhinein als erfolglos erweist gegenüber den Folgen, die eintreten, wenn das Gesetz zunächst in Kraft bleibt und sich die Verfassungsbeschwerde im Nachhinein als erfolgreich erweist (dazu BVerfG, 14. Januar 2008, 1 BvR 2822/07, NJW 2008, 638 = NVwZ 2008, 301;.
  • VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07

    Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch

    vgl. nur LT-Drs., a.a.O.; WHO Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle und Deutsches Krebsforschungszentrum, Positionspapier zur Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen vom 22. Juni 2006, www.tabakkontrolle.de/pdf/Positionspapier_Passivrauchen.pdf sowie zahlreiche weitere Publikationen; Pöltl, VBlBW 2008, 5 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 -, BVerfGE 95, 173 (184) sowie Kammerbeschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 -, www.bverfg.de; BAG, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 -, NJW 1999, 2203 (2206).
  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 20 A/08

    Ablehnung des Erlasses einer eA zugunsten eines Rauchers: Keine allgemeine

    Bereits die Abwägung dieser Gesichtspunkte führt dazu, dass von schweren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen könnten, nicht auszugehen ist (vgl. ebenso BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 - NJW 2008, 638 Rn. 6 f.).
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