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   BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96 und 1 BvR 1659/96   

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https://dejure.org/2000,42
BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96 und 1 BvR 1659/96 (https://dejure.org/2000,42)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2000 - 1 BvR 284/96 und 1 BvR 1659/96 (https://dejure.org/2000,42)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96 und 1 BvR 1659/96 (https://dejure.org/2000,42)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit der über den 1998-12-31 hinausgehenden Ungleichbehandlung der Kriegsopfer Ost und West - zunächst verfassungsgemäßes, nicht auf Dauer angelegtes Anpassungskonzept

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kriegsopferrenten in den neuen Bundesländern

  • nomos.de PDF, S. 29

    Art. 3 Abs. 1 u. 3 GG; §§ 31 Abs. 1 Satz 1, 84a BVG
    Kriegsopfer/Beschädigtengrundrente/Übergangsregelung im Beitrittsgebiet/Ungleichbehandlung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Gleichheitsgebot - Kriegsopfer - Beschädigtengrundrente - Beitrittsgebiet - Bundesländer

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Anrechnung der Versichertenrente auf die Hinterbliebenenrente gemäß §§ 65 Abs. 3, 68 Abs. 2 und 215 SGB VII i.V.m. § 18a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB IV für Berechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt im Beitrittsgebiet

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Die Beschädigtengrundrente für die Kriegsopfer in den neuen Ländern darf ab 1. Januar 1999 nicht mehr niedriger sein als für die Kriegsopfer in den alten Ländern

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Beschädigtengrundrente für die Kriegsopfer in den neuen Ländern darf ab 1. Januar 1999 nicht mehr niedriger sein als für die Kriegsopfer in den alten Ländern

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • nomos.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Kriegsopferrente in alten und neuen Ländern mit GG unvereinbar

  • zaoerv.de PDF, S. 46 (Kurzinformation)

    Deutschlands Rechtslage nach 1945 und deutsche Wiedervereinigung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 41
  • NJW 2000, 1855
  • NJ 2000, 248
  • DVBl 2000, 901
 
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Wird zitiert von ... (249)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Daher ist das Gleichheitsgrundrecht verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 102, 41 ; 104, 126 ; 107, 133 ; stRspr).
  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 3/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Demgegenüber wird die Grundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG wesentlich von der Vorstellung des Ausgleichs eines vom Einzelnen im Militärdienst für die staatliche Gemeinschaft erbrachten gesundheitlichen Sonderopfers geprägt (vgl nur BVerfGE 102, 41, 59 ff = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3 S 21 ff) .
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde

    Damit ist dem Gesetzgeber allerdings nicht jede Differenzierung untersagt (vgl. BVerfGE 100, 59 ; 102, 41 ).

    Der Gesetzgeber verletzt aber das Gleichheitsgrundrecht, wenn er bei Regelungen, die unmittelbar oder mittelbar Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 102, 41 ; 104, 126 ).

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