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   BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13   

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BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13 (https://dejure.org/2016,8526)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13 (https://dejure.org/2016,8526)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 (https://dejure.org/2016,8526)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Meinungsfreiheit kann auch emotionalisierende Darstellung schützen - "Recht auf Gegenschlag" gegen emotionalisierende Äußerung nicht auf sachliche Erwiderung beschränkt - hier: zivilrechtliches Unterlassungsurteil verletzt Betroffene in ...

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung; Einordnung von Äußerungen als Werturteile und Tatsachenbehauptungen; Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

  • kanzlei.biz

    Emotionale Äußerungen sind durch Meinungsfreiheit geschützt

  • debier datenbank

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Meinungsfreiheit kann auch emotionalisierende Darstellung schützen - "Recht auf Gegenschlag" gegen emotionalisierende Äußerung nicht auf sachliche Erwiderung beschränkt - hier: zivilrechtliches Unterlassungsurteil verletzt Betroffene in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung; Einordnung von Äußerungen als Werturteile und Tatsachenbehauptungen; Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Meinungsfreiheit: Auch gesteigerte emotionsreiche Äußerungen sind geschützt

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zurückpöbeln war im Fall Kachelmann erlaubt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Angebliches Vergewaltigungsopfer soll Kachelmann trotz Freispruch weiter Vorwürfe machen dürfen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Emotionale Äußerungen und Recht auf Gegenschlag von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt - Kachelmann

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Emotionalisierte Äußerungen - oder: Meinungsfreiheit trotz Freispruch

  • lto.de (Pressebericht, 29.04.2016)

    Zur medialen Schlammschlacht nach Kachelmann-Freispruch: Ex-Geliebte hatte "Recht zum Gegenschlag"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Gegenschlag: Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung nach Freispruch in Vergewaltigungsprozess

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung nach Freispruch in Vergewaltigungsprozess

  • taz.de (Pressebericht, 29.04.2016)

    Freispruch schützt nicht vor Vorwürfen

  • tagblatt.ch (Pressemeldung, 29.04.2016)

    Kachelmanns Ex-Geliebte bekommt Recht vor Verfassungsgericht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Späte Niederlage Kachelmanns

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Fall Kachelmann: Recht der Beschwerdeführerin zum Gegenschlag

  • dlapiper.com (Kurzinformation)

    "Recht auf Gegenschlag”

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Recht zum Gegenschlag

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Recht zum Gegenschlag - Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen - Beschuldigte hat nach unmittelbar vorangegangenem Angriff auf ihre Ehre "Recht auf Gegenschlag"

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Meinungsfreiheit schützt auch emotional zugespitzte Äußerungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2173
  • NVwZ 2016, 761
  • GRUR-RR 2016, 526
  • K&R 2016, 403
  • DÖV 2016, 656
  • afp 2016, 240
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12

    Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - wird aufgehoben.

  • BGH, 30.07.2013 - VI ZR 518/12

    Falschbeschuldigerin Dinkel und Bunte scheitern mit ihrer Nachverurteilung von

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 - wird damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).

    Doch müssen diese die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 114, 339 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Handelt es sich bei der umstrittenen Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ).

    Vielmehr ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als subjektive Freiheit des unmittelbaren Ausdrucks der menschlichen Persönlichkeit ein grundlegendes Menschenrecht (vgl. BVerfGE 7, 198 ).

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Zu berücksichtigen ist weiter, dass grundsätzlich auch die überspitzte Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (vgl. BVerfGE 54, 129 ).

    Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ).

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 24, 278 ).

    Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).

    Die Gerichte sind zutreffend davon ausgegangen, dass auch die als Tatsachenbehauptungen eingeordneten Äußerungen durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sind, da sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Die Gerichte sind zutreffend davon ausgegangen, dass auch die als Tatsachenbehauptungen eingeordneten Äußerungen durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sind, da sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
    Da weitere Tatsachenfeststellungen nicht erforderlich sind und die Beschwerdeführerin ein berechtigtes Interesse daran hat, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 94, 372 ), wird lediglich das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen über einen Moderator als Vergewaltiger in

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Allerdings bleiben auch die Gesichtspunkte der Machtkritik und der Veranlassung durch vorherige eigene Wortmeldungen im Rahmen der öffentlichen Debatte (vgl. dazu BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25) in eine Abwägung eingebunden und erlauben nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern.
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    In diesem Fall spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfG, Beschluss vom 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13, Rn. 24).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Allerdings bleiben auch die Gesichtspunkte der Machtkritik und der Veranlassung durch vorherige eigene Wortmeldungen im Rahmen der öffentlichen Debatte (vgl. dazu BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25) in eine Abwägung eingebunden und erlauben nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern.
  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

    Auch eine überspitzte Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung der Äußernden (vgl. BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 24).

    Zudem muss, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25).

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Dies ist zwar in der Regel eine Frage der Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfG v. 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13, BeckRS 2016, 45299 Rn. 27 ff.), auf die der Beklagte zu 1) sich ob seiner vertraglichen Bindungen im Verhältnis zum Erblasser nicht mehr berufen kann.
  • OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 4 U 58/23

    Bezeichnung als dämliches Stück Hirn-Vakuum ist eine Schmähkritik, die nicht

    Die Kommentierung vom Konto des Beklagten kann jedoch nicht mehr als adäquate Reaktion auf das Vorverhalten der Klägerin angesehen werden (vgl. hierzu z.B. BVerfG, Beschluss vom 10.03.2016, 1 BvR 2844/13 Rn. 25, 29).
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    Dies birgt stets die hinzunehmende Möglichkeit, dass Dritte - auch Mitbewerber - an den veröffentlichten Beiträgen Anstoß nehmen und sie, auch kritisch, zum Gegenstand der Debatte in der öffentlichen Meinungsbildung machen (vgl. BVerfG, NVwZ 2016, 761 Rn. 25).
  • LG Düsseldorf, 09.05.2018 - 12 O 45/18

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Moderators hinsichtlich

    Eine Meinungsäußerung darf dennoch grundsätzlich emotionsbehaftet, überspitzt und pikant dargestellt werden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 - juris Rn. 25).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Instanzrechtsprechung bestätigt, wonach der Freispruch des Antragstellers "dazu führt, dass die schweren Vorwürfe die Gegenstand des Strafverfahrens waren, jedenfalls nicht unbegrenzt wiederholt werden dürfen" (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 - juris Rn. 27).

  • LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18

    Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht

    Folglich kann ein Gedanke auch subjektiv und sogar emotionalisiert bewertet werden (vgl. BVerfG AfP 2016, 240, 242 = K+R 2016, 403, 404 f = NVwZ 2016, 761, 762).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16

    Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook

    Geschützt ist auch die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität zu äußern (BVerfG 10.03.2016 NVwZ 2016, 761).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 16 U 87/21

    Äußerungsrecht: Deutung einer Aussage ist Meinungsäußerung

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19

    Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter

  • OLG Hamm, 11.07.2018 - 8 U 108/17

    Auf die Entwicklung einer Gesellschaft darf auch mit massiver Kritik Einfluss

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678

    Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook

  • OLG Köln, 04.01.2024 - 15 W 153/23
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten -

  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu

  • OLG Frankfurt, 09.02.2021 - 16 W 87/20

    Äußerungsrecht: Bezeichnung als "Antisemit" in einer Fernsehsendung

  • LG Hamburg, 22.02.2019 - 324 O 6/18

    Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende Textpassagen in einem Buch

  • OLG Dresden, 10.12.2021 - 4 W 876/21

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen; Recht auf Gegenschlag kein Recht zur

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1677

    Waffenrecht - Widerruf von Waffenbesitzkarten, einer sprengstoffrechtlichen

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1679

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen aggressiven Internetauftritts

  • AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16

    Wohnungseigentümerversammlung: Widerrufs- und Unterlassungsanspruch wegen vom

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