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   BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10   

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https://dejure.org/2010,2643
BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10 (https://dejure.org/2010,2643)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2010 - 1 BvR 285/10 (https://dejure.org/2010,2643)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10 (https://dejure.org/2010,2643)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines "abstrakten" Feststellungsantrags wegen Nichtberücksichtigung bei der Auswahl von Zwangsverwaltern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, §§ 23 ff BGBEG, § 23 BGBEG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines "abstrakten" Feststellungsantrags wegen Nichtberücksichtigung bei der Auswahl von Zwangsverwaltern

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines allgemeinen Feststellungsantrags bezogen auf eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen über einen Zeitraum von annährend sieben Jahren im Hinblick auf die Bestellung von Zwangsverwaltern; Pflichtgemäße Ermessensausübung und Einbeziehung in die ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Rechtsschutzverletzung bei Ablehnung der Feststellung rechtswidriger Nichtbestellung zum Zwangsverwalter

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines "abstrakten" Feststellungsantrags wegen Nichtberücksichtigung bei der Auswahl von Zwangsverwaltern

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines "abstrakten" Feststellungsantrags wegen Nichtberücksichtigung bei der Auswahl von Zwangsverwaltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines allgemeinen Feststellungsantrags bezogen auf eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen über einen Zeitraum von annährend sieben Jahren im Hinblick auf die Bestellung von Zwangsverwaltern; Pflichtgemäße Ermessensausübung und Einbeziehung in die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellung rechtswidriger Nichtbestellung abgelehnt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Auswahlermessen des Gerichts bei der Bestellung des Zwangsverwalters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1804
  • ZIP 2010, 1103
  • NZI 2010, 413
  • NZI 2010, 69
  • Rpfleger 2010, 436
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
    Aber auch wenn die Bestellung eines Zwangsverwalters dem Richter vorbehalten wäre, würde es sich nicht um die Ausübung rechtsprechender Gewalt handeln, die nicht von Art. 19 Abs. 4 GG erfasst wäre (vgl. BVerfGE 116, 1 - zur Bestellung eines Insolvenzverwalters).

    Der Beschwerdeführer macht auch die Verletzung einer Rechtsposition geltend, die die Rechtsordnung im Interesse des Einzelnen gewährt (vgl. dazu BVerfGE 113, 273 ; 116, 1 , 135 ).

    Da hiernach bei der Auswahlentscheidung auch die durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Interessen der geeigneten Bewerber zu berücksichtigen sind, besteht für diese im Rahmen der Bestellung zum Zwangsverwalter ein Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung (vgl. BVerfGE 116, 1 m.w.N. - zur Bestellung eines Insolvenzverwalters).

    Durch die Ablehnung eines solchen "abstrakten" Antrags wird der Rechtsschutz des übergangenen Prätendenten nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise verkürzt, zumal auch ein generell geeigneter Bewerber keinen Anspruch auf regelmäßige oder anteilige Bestellung ungeachtet der Umstände des Einzelfalls hat (vgl. BVerfGE 116, 1 ; BVerfGK 8, 368 , 372 - jeweils zur Bestellung eines Insolvenzverwalters).

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 10/05

    Voraussetzungen der Bindung des Gerichts an einen vom Gläubiger vorgeschlagenen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
    § 150 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) räumt den Gerichten bei der Bestellung eines Zwangsverwalters zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Auswahlermessen ein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 10/05 -, WM 2005, S. 1323).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
    Akte des Rechtspflegers, wie die Bestellung eines Zwangsverwalters (vgl. § 3 Nr. 1 Buchstabe i des Rechtspflegergesetzes ), gehören zur öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Regelung (vgl. BVerfGE 101, 397 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
    Akte des Rechtspflegers, wie die Bestellung eines Zwangsverwalters (vgl. § 3 Nr. 1 Buchstabe i des Rechtspflegergesetzes ), gehören zur öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Regelung (vgl. BVerfGE 101, 397 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1469/05

    Zu den Anforderungen an die Auswahl eines Insolvenzverwalters - kein subjektives

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
    Durch die Ablehnung eines solchen "abstrakten" Antrags wird der Rechtsschutz des übergangenen Prätendenten nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise verkürzt, zumal auch ein generell geeigneter Bewerber keinen Anspruch auf regelmäßige oder anteilige Bestellung ungeachtet der Umstände des Einzelfalls hat (vgl. BVerfGE 116, 1 ; BVerfGK 8, 368 , 372 - jeweils zur Bestellung eines Insolvenzverwalters).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 20 VA 9/07

    Zwangsverwalterbestellung: Zulässigkeit eines Auskunftsantrags bezüglich einer in

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
    Einen Antrag des Beschwerdeführers nach §§ 23 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), das Land Hessen auf Auskunft über die Gründe seiner fortwährenden Nichtberücksichtigung im "Altbezirk" zu verpflichten, wies das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 29. Januar 2008 (20 VA 9/07; veröffentlicht unter anderem in ZInsO 2009, S. 388) als unzulässig zurück.
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
    Der Beschwerdeführer macht auch die Verletzung einer Rechtsposition geltend, die die Rechtsordnung im Interesse des Einzelnen gewährt (vgl. dazu BVerfGE 113, 273 ; 116, 1 , 135 ).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Das zur Entscheidung berufene Rechtspflegeorgan darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13; Beschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10; Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04, BVerfGE 116, 1).
  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Das zur Entscheidung berufene Rechtspflegeorgan darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Das zur Entscheidung berufene Rechtspflegeorgan darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10 -, juris, Rn. 9).
  • BGH, 28.06.2012 - IV AR (VZ) 2/12

    Zwangsverwalterbestellung: Fortsetzungsfeststellungsantrag bezüglich der

    Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 15. Februar 2010 (1 BvR 285/10) nicht zur Entscheidung an (NJW 2010, 1804).

    Bei dieser Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über die Ernennung eines Zwangsverwalters handelt es sich um die Ausübung öffentlicher Gewalt i.S. von Art. 19 Abs. 4 GG mit der darin vorgesehenen Gewährleistung von Rechtsschutz, nicht dagegen um die Ausübung rechtsprechender Gewalt (BVerfG NJW 2010, 1804 Rn. 9).

    Dies ergibt sich bei der hier zu treffenden Auswahlentscheidung aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2010, 1804 Rn. 9).

    Dem Antragsteller muss daher, selbst wenn er die Bestellung eines Mitbewerbers nicht rückgängig machen kann, zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes die Möglichkeit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit der erfolgten Bestellung nachträglich überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 2010, 1804 Rn. 10).

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Bei den Maßnahmen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 197 Abs. 1 SGG handelt es sich um öffentliche Gewalt im Sinne dieser Verfassungsbestimmung (vgl. BVerfGE 101, 397, 407; E 107, 395, 406; BVerfG NVwZ 2008, 772, 773; NJW 2010, 1804), nicht aber um Rechtsprechung im Sinne des Art. 2 Abs. 4 Satz 3 LV, die den unabhängigen Richtern vorbehalten ist und die im Rahmen der spruchrichterlichen Tätigkeit nicht von der Rechtsweggarantie erfasst wird (vgl. zur Abgrenzung: BVerfGE 116, 1, 10; BVerfGK 4, 1, 5 f).
  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 385.19

    Rüstungsexportpolitik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar

    Der Anspruch auf Gleichbehandlung ist auch einschlägig, wenn eine Ermessensermächtigung fehlt oder die ermessenseinräumende Norm - wie hier - keinen Individualbegünstigungszweck besitzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris Rn. 22; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 6 C 4.03 -, juris Rn. 22; Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018 Rn. 143, VwVfG § 40 Rn. 143; kritischer aber wohl BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - BVerwG 2 A 6.13 -, juris Rn. 27).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22

    Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im

    Das zur Entscheidung berufene Rechtspflegeorgan darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13; Beschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10; BVerfGE 116, 1, 12).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 20 VA 3/11

    Kriterien für die Bestellung eines Zwangsverwalters

    Eine gegen diese Entscheidung von Antragsteller eingelegte Verfassungsbeschwerde hat die zweite Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15.02.2010 - 1 BvR 285/10 - nicht zur Entscheidung angenommen.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 20 VA 3/11

    Kein umfassender Überprüfungsanspruch eines Zwangsverwalter-Bewerbers nach § 23

    Gegen diese Entscheidung hat der Antragsteller Verfassungsbeschwerde erhoben, die das Bundesverfassungsgericht durch Kammerbeschluss vom 15.02.2010 (1 BvR 285/19) nicht zur Entscheidung angenommen hat (= ZInsO 2010, 620 ff = NZI 2010, 413 ff = ZIP 2010, 1103 ff = NJW 2010, 1804 = Rpfleger 2010, 436 ff, zit. nach juris).
  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Der Anspruch auf Gleichbehandlung ist auch einschlägig, wenn eine Ermessensermächtigung fehlt oder die ermessenseinräumende Norm - wie hier - keinen Individualbegünstigungszweck besitzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16 -, juris Rn. 22; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 6 C 4.03 -, juris Rn. 22; Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018 Rn. 143, VwVfG § 40 Rn. 143; kritischer aber wohl BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - BVerwG 2 A 6.13 -, juris Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 VA 2/15

    Zulässigkeit der Anfechtung der Bestellung eines Rechtsanwalts zum vorläufigen

  • OLG Hamburg, 06.05.2015 - 2 WF 44/15

    Einrichtung einer Vormundschaft für ein Findelkind: Antragsteller als Beteiligter

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 VA 1/15

    Richtiger Antragsgegner in einem Verfahren wegen der Ablehnung der Bestellung des

  • OLG Hamm, 27.09.2012 - 15 VA 7/12

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über die

  • OLG Koblenz, 19.11.2015 - 12 VA 2/15

    Bestellung zum Insolvenzverwalter: Zulässigkeit eines Feststellungsantrags auf

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