Rechtsprechung
BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Schutzbereich des Art. 6 Abs. 2 GG; Trennung der Kinder von ihren Eltern gegen deren Willen als stärkster vorstellbarer Eingriff in das Elternrecht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 2
Entziehung des Sorgerechts wegen sexueller Übergriffe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 19.11.2004 - 7 UF 118/04
- BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 2872/04
- BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zum Elternrecht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).Die Trennung der Kinder von ihren Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten vorstellbaren Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG dar (vgl. BVerfGE 60, 79 ).
Diese darf nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (Art. 6 Abs. 3 GG - vgl. BVerfGE 60, 79 ).
Wegen der besonderen Eingriffsintensität können neben der Frage, ob die angefochtene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere von Umfang seines Schutzbereiches beruhen, auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ).
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
Auszug aus BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zum Elternrecht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).a) Art. 6 Abs. 2 GG schützt die Eltern-Kind-Beziehung und sichert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 104, 373 ).
Dieses den Eltern verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zum Elternrecht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).Dieses den Eltern verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Anwesenheit im JGG-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zum Elternrecht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).Dieses den Eltern verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zum Elternrecht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).Dieses den Eltern verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zum Elternrecht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 75, 201 ; 104, 373 ; 107, 104 ).a) Art. 6 Abs. 2 GG schützt die Eltern-Kind-Beziehung und sichert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 104, 373 ).
- VG Karlsruhe, 25.04.2006 - 11 K 1392/05
Ablehnung der Niederlassungserlaubnis wegen nicht gesicherter Lebensgrundlage
Art. 6 Abs. 2 GG schützt die Eltern-Kind-Beziehung und sichert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (BVerfG, Beschl. v. 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04 - m.w.N.).
Rechtsprechung
BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 2872/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Einstweilige Entscheidung über die Entziehung des Sorgerechtes unter Berücksichtigung des Kindeswohls; Entziehung des Sorgerrechtes der Mutter zugunsten einer Pflegefamilie
- Judicialis
- rechtsportal.de
BVerfG § 32 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2, 3
Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem sorgerechtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 19.11.2004 - 7 UF 118/04
- BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 2872/04 (1)
- BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 2872/04
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 2872/04
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr). - BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92
Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 2872/04
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ); stRspr).
- BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Suhrkamp-Insolvenzverfahren …
Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Juli 2005 - 1 BvR 2872/04 -, juris, Rn. 11).