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   BVerfG, 13.01.2014 - 1 BvR 2884/13   

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BVerfG, 13.01.2014 - 1 BvR 2884/13 (https://dejure.org/2014,2360)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.2014 - 1 BvR 2884/13 (https://dejure.org/2014,2360)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 1 BvR 2884/13 (https://dejure.org/2014,2360)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine generelle Zulassung gewerblicher Inkassotätigkeit von Steuerberatern oder Steuerberatungsgesellschaften durch § 64 Abs 2 StBerG - vorliegend zudem keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Ausnahmegenehmigung nach § 57 Abs 4 Nr 1 Halbs 2 StBerG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 3 Nr 1 StBerG, § 3 Nr 3 StBerG, § 57 Abs 4 Nr 1 StBerG
    Nichtannahmebeschluss: Keine generelle Zulassung gewerblicher Inkassotätigkeit von Steuerberatern oder Steuerberatungsgesellschaften durch § 64 Abs 2 StBerG - vorliegend zudem keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Ausnahmegenehmigung nach § 57 Abs 4 Nr 1 Halbs 2 ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Zulässigkeit gewerblicher Inkassotätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zulässigkeit der gewerblichen Inkassotätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine generelle Zulassung gewerblicher Inkassotätigkeit von Steuerberatern oder Steuerberatungsgesellschaften durch § 64 Abs 2 StBerG - vorliegend zudem keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Ausnahmegenehmigung nach § 57 Abs 4 Nr 1 Halbs 2 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Zulässigkeit gewerblicher Inkassotätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unvereinbarkeit einer gewerblichen Inkassotätigkeit mit dem Steuerberaterberuf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Inkassotätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewerbliche Inkassotätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 685
  • WM 2014, 383
  • DB 2014, 830
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.08.2013 - 1 BvR 2912/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG (Berufsfreiheit) an die Handhabung

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2014 - 1 BvR 2884/13
    Auf dieser Grundlage hat die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 23. August 2013 (1 BvR 2912/11, juris) eine einzelfallbezogene Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 2. Halbsatz StBerG gefordert, weil ansonsten den Vorgaben des Art. 12 Abs. 1 GG nicht Genüge getan ist.

    Die hierbei von den Fachgerichten bei Auslegung des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG vertretene Auffassung, nach der im Grundsatz die Beschwerdeführerin als Antragstellerin für die Beachtung des Berufsrechts darlegungs- und beweispflichtig ist (so auch BFH, Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - BVerwG 8 C 6/12 -, juris, Rn. 20 ff., unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs), hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 23. August 2013 (1 BvR 2912/11, juris) in verfassungsrechtlicher Hinsicht gebilligt.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2014 - 1 BvR 2884/13
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung einer Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2014 - 1 BvR 2884/13
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung einer Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BFH, 17.05.2011 - VII R 47/10

    Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank mit

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2014 - 1 BvR 2884/13
    Die hierbei von den Fachgerichten bei Auslegung des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG vertretene Auffassung, nach der im Grundsatz die Beschwerdeführerin als Antragstellerin für die Beachtung des Berufsrechts darlegungs- und beweispflichtig ist (so auch BFH, Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - BVerwG 8 C 6/12 -, juris, Rn. 20 ff., unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs), hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 23. August 2013 (1 BvR 2912/11, juris) in verfassungsrechtlicher Hinsicht gebilligt.
  • BVerwG, 26.09.2012 - 8 C 6.12

    Steuerberater; Berufspflichten; Berufsbild; Inkompatibilität; Genehmigung; Regel;

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2014 - 1 BvR 2884/13
    Die hierbei von den Fachgerichten bei Auslegung des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG vertretene Auffassung, nach der im Grundsatz die Beschwerdeführerin als Antragstellerin für die Beachtung des Berufsrechts darlegungs- und beweispflichtig ist (so auch BFH, Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - BVerwG 8 C 6/12 -, juris, Rn. 20 ff., unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs), hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 23. August 2013 (1 BvR 2912/11, juris) in verfassungsrechtlicher Hinsicht gebilligt.
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 25/14

    Forderungsfactoring durch eine Steuerberatungsgesellschaft

    Die gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 144, 211) gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (ZIP 2014, 685).

    Dass die Norm in dieser Auslegung verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt (BVerfG, NJW 2013, 3357 Rn. 22; ZIP 2014, 685 Rn. 21, 24 ff).

  • OLG Koblenz, 15.10.2013 - 3 U 635/13

    Nachrang der Forderung des Alleingesellschafters auf Ausschüttung eines

    Er konnte als Alleingesellschafter ohne förmliche Gesellschafterversammlung darüber entscheiden, ob und wann er einen Gewinnverwendungsbeschluss fassen möchte oder ob und wie lange er von einer Verteilung vor[DB 2014 S. 830]übergehend absieht.
  • BVerwG, 07.12.2016 - 10 C 1.15

    Assekuranzmakler; Aufgaben; Ausnahme; Ausnahmegenehmigung; Ausnahmezulassung;

    Ergibt sich die Ungefährlichkeit der beabsichtigten gewerblichen Betätigung - wie hier - nicht schon aus § 16 der Berufsordnung für Steuerberater (BOStB), trifft die Darlegungs- und Beweislast den Antragsteller, der sich auf das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen beruft (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Januar 2014 - 1 BvR 2884/13 - juris Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 8 C 26.11 - BVerwGE 144, 211 Rn. 28).

    Gleichzeitig soll er die Integrität des Berufsstandes und das Vertrauen des Publikums in diese Integrität sichern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Januar 2014 - 1 BvR 2884/13 - juris Rn. 24 ff.; BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 8 C 26.11 - BVerwGE 144, 211 Rn. 27).

  • FG Münster, 24.02.2016 - 10 K 1979/15

    Berücksichtigung eines Altersentlastungsbetrages bei der

    Bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes hat der Gesetzgeber jedoch einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (s. zu den vorstehenden Grundsätzen BVerfG Beschluss vom 15.01.2014, 1 BvR 1656/09, BFH/NV 2014, 654).
  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 7 BV 14.1923

    Steuerberater, Gewerbliche Tätigkeit, Steuerberater, Interessenkollision

    (2) Das Bundesverfassungsgericht hat die fachgerichtliche Auslegung des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG für grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (vgl. BVerfG, B.v. 23.8.2013 - 1 BvR 2912/11 - juris Rn. 36; B.v. 13.1.2014 - 1 BvR 2884/13 - juris Rn. 26), jedoch auf die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung hingewiesen.
  • VG Ansbach, 08.07.2014 - AN 4 K 13.01638

    (Kein) Anspruch auf Ausnahmeregelung für zukünftigen Geschäftsführer und

    Mit Schriftsatz vom 3. März 2014 verwies die Beklagte noch auf verschiedene Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht sowie auf den Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 2014 (1 BvR 2884/13).
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