Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.10.1958

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56   

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https://dejure.org/1957,73
BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1957,73)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1957 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1957,73)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1957 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1957,73)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Haushaltsbesteuerung

  • openjur.de

    Haushaltsbesteuerung

  • opinioiuris.de

    Haushaltsbesteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzumfang des Art. 6 Abs. 1 GG - Zurückverweisung bei Aufhebung aller belastenden Akte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 386
  • NJW 1957, 1065
  • DVBl 1957, 733
  • DÖV 1957, 481
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 17. Januar 1957 -- 1 BvL 4/54 -) ausgesprochen, daß § 26 EStG 1951 mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar und daher nichtig ist.

    Den Charakter dieser Bestimmung als wertentscheidende Grundsatznorm für das gesamte die Ehe und Familie betreffende Recht hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 17. Januar 1957 -- 1 BvL 4/54 -- festgestellt.

    Für einen Ausspruch nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG ist kein Raum mehr, da § 26 EStG 1951 bereits durch Beschluß vom 17. Januar 1957 -- 1 BvL 4/54 -- mit Gesetzeskraft für nichtig erklärt worden ist.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    In Fällen der letzteren Art hat das Bundesverfassungsgericht nicht selten durch Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und etwaiger ihnen zugrunde liegender Verwaltungsakte abschließend in der Sache entschieden und das Verfahren nur wegen der Kostenentscheidung zurückverwiesen (vgl. BVerfGE 6, 386 [389]; 13, 331 [355]; 19, 101 [103 f.]; 21, 160 [163]).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    In den Grundrechtsvorschriften der Verfassung verkörpert sich eine objektive Wertordnung, "in der eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt" und die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt (BVerfGE 7, 198 [205] - Lüth - und ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 6, 55 [72]; 6, 386 [388] - Zusammenveranlagung der Ehegatten; 10, 59 [81] - Stichentscheid; 12, 205 [259] - Fernsehen; 20, 162 [175] - Spiegel; 21, 362 (371 f. ]; 24, 367 [389] - Hamburger Deich; 25, 256 [263] - Blinkfüer; BVerfGE 30, 173 [188 ff. ] - Mephisto; 33 303 [330 f. ] - numerus clausus).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Art. 6 Abs. 1 GG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 6, 386 ; 9, 237 ; 22, 93 ; 24, 119 ; 61, 18 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 105, 313 ; 107, 205 ; 131, 239 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,396
BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1958,396)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1958 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1958,396)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1958 - 1 BvR 289/56 (https://dejure.org/1958,396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 3
    Vorsaussetzungen für die Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 195
  • DÖV 1959, 717
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56
    Das ist nicht schon immer dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt hat (BVerfGE 7, 75 (77); 7, 95 (99)).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56
    Das ist nicht schon immer dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt hat (BVerfGE 7, 75 (77); 7, 95 (99)).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56
    Das Bundesverfassungsgericht gab mit Beschluß vom 7. Mai 1957 (BVerfGE 6, 386) einer Verfassungsbeschwerde des Antragstellers statt.
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Es besteht daher keine Veranlassung, von der Ausnahmevorschrift des § 34 Abs. 3 BVerfGG Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 8, 195 [196]).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Die ältere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Erfolg oder eine Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde nicht als ausreichenden Grund für eine Auslagenerstattung erachtete, sondern hierfür besondere Billigkeitsgründe verlangte (vgl. BVerfGE 7, 75 (77) [BVerfG 03.07.1957 - 1 BvR 270/53]; 8, 195 (196) [BVerfG 14.10.1958 - 2 BvO 2/57]; 18, 133 (134 f. [BVerfG 01.07.1964 - 1 BvR 375/62])), steht dem nicht entgegen.
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Sie kommt nur zur Anwendung, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (BVerfGE 7, 75 [76 f.]; 7, 95 [99]; 8, 195 [196]; 11, 366 [367]; 12, 9 [10]).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Dagegen ist der Antrag des Beschwerdeführers zu 1) gemäß § 34 Abs. 3 BVerfGG , die Erstattung der den Beschwerdeführern im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht entstandenen Auslagen anzuordnen, zurückzuverweisen, da sie nicht durch besondere Billigkeitsgründe gefordert ist (vgl. BVerfGE 8, 195 [196]).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    § 34 Abs. 3 BVerfGG ist eine Ausnahmevorschrift, nach der die Erstattung der Auslagen nur in Betracht kommt, wenn besondere Billigkeitsgründe dies erfordern (BVerfGE 8, 195 [196]).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Dem Begehren des Beschwerdeführers, gemäß § 34 Abs. 3 BVerfGG die Erstattung seiner im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht entstandenen Auslagen anzuordnen, kann nicht entsprochen werden, da dies durch besondere Billigkeitsgründe nicht gefordert ist (vgl. BVerfGE 8, 195 [196]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 2 BvR 543/63

    Erstattung notwendiger Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Die Erstattung der Auslagen kann selbst dann, wenn eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen worden ist und Erfolg gehabt hat, nur angeordnet werden, sofern besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 [76]; 7, 95 [99]; 8,195 [196]; 11, 366 [367]; 14, 121 [140]).
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