Rechtsprechung
   BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18039
BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13 (https://dejure.org/2014,18039)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13 (https://dejure.org/2014,18039)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 (https://dejure.org/2014,18039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) - sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB - ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 6 Abs. 1; BGB § 1779 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1; FamFG § 59 Abs. 1
    Vorrangige Berücksichtigung naher Verwandter bei Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers

  • Wolters Kluwer

    Recht der nahen Verwandten zur Berücksichtiugn bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers

  • doev.de PDF

    Berücksichtigung von Großeltern bei der Auswahl eines Vormunds

  • rewis.io

    Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) - sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB - ...

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1779; GG Art. 6 Abs. 1
    Recht der nahen Verwandten zur Berücksichtiugn bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Großeltern als Vormund

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bei der Auswahl eines Vormunds müssen Großeltern in Betracht gezogen werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechte von Großeltern - Oma und Opa vorrangig als Vormund zu prüfen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Großeltern als Vormund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwandte sind bei Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers vorrangig zu berücksichtigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Oma als Vormund - Großeltern müssen bei der Auswahl in Betracht gezogen werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Großeltern müssen bei der Auswahl des Vormunds für ihr Enkelkind berücksichtigt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwandte sind bei Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers vorrangig zu berücksichtigen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormundes in Betracht gezogen werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Großeltern können Einfluss haben bei der Auswahl eines Vormunds für ihre Enkel

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vormund eines Kindes: Großeltern haben als Angehörige Vorrang!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vormund eines Kindes: Großeltern haben als Angehörige Vorrang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Großeltern als Vormund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorrang von Verwandten bei der Auswahl als Vormund

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vormund eines Kindes: Großeltern haben als Angehörige Vorrang!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden - Vorrang der Großeltern bei der Auswahl des Vormunds besteht, sofern dem Wohl des Kindes nicht anderweitig besser gedient ist

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Großeltern als Vormund

Besprechungen u.ä.

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Familienrecht: Neuere Entwicklung zum Begriff der Familie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 136, 382
  • NJW 2014, 2853
  • MDR 2014, 964
  • NVwZ 2015, 295
  • FamRZ 2014, 1435
  • DÖV 2014, 892
  • Rpfleger 2014, 587
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13

    Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    Daraus folge aber nach dem unmissverständlichen Willen des Gesetzgebers keine zur Beschwerde berechtigende Rechtsposition (Verweis auf BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris, Rn. 12-16; Beschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 214/09 -, juris, Rn. 9 ff.).

    Das Oberlandesgericht hat sich jedoch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, der in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung zu § 20 Abs. 1, § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG annimmt, dass auch § 59 Abs. 1 FamFG Großeltern in Verfahren, die die Bestellung eines Vormunds oder Ergänzungspflegers für ihr Enkelkind zum Gegenstand haben, grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis einräumt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 214/09 -, juris; Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris).

    Sie beruht auf nachvollziehbarer systematischer Auslegung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris, Rn. 16) und trägt dem legitimen Ziel des Gesetzgebers Rechnung, den Kreis der Beschwerdeberechtigten überschaubar zu halten, um eine zügige Beendigung des gerichtlichen Verfahrens zu ermöglichen, was in sorgerechtlichen Verfahren von besonderem Gewicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 214/09 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    (2) Auch das Grundrecht des Kindes auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. BVerfGE 133, 59 ) gebietet, bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers nahe Verwandte zu berücksichtigen, wenn dies die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Eltern begünstigt und diese im Interesse des Kindes ist.

    Im Zusammenleben der Eltern mit ihren heranwachsenden Kindern entfaltet die familiäre Gemeinschaft besondere Bedeutung, weil die leibliche und seelische Entwicklung der prinzipiell schutzbedürftigen Kinder in der Familie und der elterlichen Erziehung eine wesentliche Grundlage findet (vgl. BVerfGE 80, 81 ; 133, 59 ).

    Er zielt generell auf den Schutz spezifisch familiärer Bindungen (vgl. BVerfGE 133, 59 m.w.N.), wie sie auch zwischen erwachsenen Familienmitgliedern (vgl. BVerfGE 80, 81 m.w.N.) und auch - wenngleich regelmäßig weniger ausgeprägt - über mehrere Generationen hinweg zwischen den Mitgliedern einer Großfamilie bestehen können.

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken.

    Diese strenge verfassungsgerichtliche Kontrolle betrifft jedoch die Wahrung der Grundrechte der Eltern und des Kindes , denen nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (Eltern) und nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (Kind) im Fall der Trennung besonderer verfassungsrechtlicher Schutz zuteil wird (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    Verwandte bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers zu berücksichtigen, trägt daher auch der Verpflichtung des Staates Rechnung, die Rückführung des Kindes aus dem grundsätzlich auf Zeit angelegten Pflegeverhältnis zu den Ursprungseltern zu fördern (vgl. BVerfGE 75, 201 ; 79, 51 ).

    Diese strenge verfassungsgerichtliche Kontrolle betrifft jedoch die Wahrung der Grundrechte der Eltern und des Kindes , denen nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (Eltern) und nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (Kind) im Fall der Trennung besonderer verfassungsrechtlicher Schutz zuteil wird (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; stRspr).

    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kindern Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; stRspr).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    Im Zusammenleben der Eltern mit ihren heranwachsenden Kindern entfaltet die familiäre Gemeinschaft besondere Bedeutung, weil die leibliche und seelische Entwicklung der prinzipiell schutzbedürftigen Kinder in der Familie und der elterlichen Erziehung eine wesentliche Grundlage findet (vgl. BVerfGE 80, 81 ; 133, 59 ).

    Er zielt generell auf den Schutz spezifisch familiärer Bindungen (vgl. BVerfGE 133, 59 m.w.N.), wie sie auch zwischen erwachsenen Familienmitgliedern (vgl. BVerfGE 80, 81 m.w.N.) und auch - wenngleich regelmäßig weniger ausgeprägt - über mehrere Generationen hinweg zwischen den Mitgliedern einer Großfamilie bestehen können.

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    Verwandte bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers zu berücksichtigen, trägt daher auch der Verpflichtung des Staates Rechnung, die Rückführung des Kindes aus dem grundsätzlich auf Zeit angelegten Pflegeverhältnis zu den Ursprungseltern zu fördern (vgl. BVerfGE 75, 201 ; 79, 51 ).

    Großeltern und sonstigen nahen Verwandten kommt daher bei der Auswahl des Vormunds oder Ergänzungspflegers der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes, das für die Auswahl bestimmend ist (vgl. BVerfGE 75, 201 ; 68, 176 zum Verhältnis der Kindesinteressen zu den Elterninteressen), durch die Auswahl einer dritten Person besser gedient ist.

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    Sie zeichnen sich durch schicksalhafte Gegebenheit aus und können von besonderer Nähe und Zuneigung, von Verantwortungsbewusstsein und Beistandsbereitschaft geprägt sein (vgl. BVerfGE 57, 170 ; 112, 332 ).

    Nicht zuletzt wegen dieses eigenen Stellenwerts, der familiären Bindungen bei der Entfaltung der Persönlichkeit regelmäßig zukommt, hat das durch Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte Gebot der Achtung der Entfaltungsfreiheit im privaten Lebensbereich durch die Verfassungsgarantie der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) eine besondere Verstärkung erfahren (vgl. BVerfGE 57, 170 m.w.N.), die das Familienleben schützt und dem Individuum damit Chancen eröffnet, ein seinen familiären Bindungen gemäßes Leben zu führen.

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    Mit dem für den Bereich des Zivilprozesses durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleisteten Gebot effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 93, 99 ) ist eine Auslegung und Anwendung der Zulassungsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel dann unvereinbar, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereitgestellt werden und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können (vgl. BVerfGE 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12

    Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, unterliegt einer strengen verfassungsgerichtlichen Überprüfung, die sich wegen des besonderen Eingriffsgewichts auch auf einzelne Auslegungsfehler sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Der Schutz erstreckt sich zudem auf weitere spezifisch familiäre Bindungen, wie sie zwischen erwachsenen Familienmitgliedern und zwischen nahen Verwandten auch über mehrere Generationen hinweg bestehen können (vgl. BVerfGE 136, 382 ; siehe auch BVerfGE 151, 101 ).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Infolgedessen werden die Eigentümerbefugnisse des Klägers durch das Verbot der Benachteiligung Behinderter geprägt und umfassen - auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 136, 382 Rn. 23) - den Zugang der Enkelin zu der Wohnung (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht