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   BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10   

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BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10 (https://dejure.org/2011,9848)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10 (https://dejure.org/2011,9848)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2930/10 (https://dejure.org/2011,9848)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 1 § 1 RBerG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit nach Inkrafttreten des RDG - hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Berücksichtigung einer weiterhin wirkenden <§ 3 Abs 2 S 1 Nr 1 RDGEG> ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 1 § 1 RBerG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit nach Inkrafttreten des RDG - hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Berücksichtigung einer weiterhin wirkenden <§ 3 Abs 2 S 1 Nr 1 RDGEG> ...

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Person mit einer sog. Vollerlaubnis nach dem RBerG als Bevollmächtigter durch ein Sozialgericht greift in die Berufsausübungsfreiheit ein; Vorliegen eines Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit im Falle der Zurückweisung einer Person mit einer sog. ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit nach Inkrafttreten des RDG - hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Berücksichtigung einer weiterhin wirkenden <§ 3 Abs 2 S 1 Nr 1 RDGEG> ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit nach Inkrafttreten des RDG - hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Berücksichtigung einer weiterhin wirkenden <§ 3 Abs 2 S 1 Nr 1 RDGEG> ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12; GG Art. 2; RDGEG § 3 Abs. 2
    Zurückweisung einer Person mit einer sog. Vollerlaubnis nach dem RBerG als Bevollmächtigter durch ein Sozialgericht greift in die Berufsausübungsfreiheit ein; Vorliegen eines Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit im Falle der Zurückweisung einer Person mit einer sog. ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit Art 12 Abs 1 GG> nach Inkrafttreten des RDG - hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Berücksichtigung einer weiterhin wirkenden § 3 Abs 2 S 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Rechtsbeistand S.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 508
  • NJW 2011, 3285
  • NZS 2012, 102
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.12.1959 - 3 RJ 248/59
    Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10
    Auch das Bundessozialgericht ging in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Rechtsbeistand, dem das mündliche Verhandeln vor Gericht nicht eigens gestattet war, deshalb nicht auch von der Vertretung beim Schriftverkehr mit dem Gericht ausgeschlossen wurde (vgl. BSG, Beschluss vom 27. November 1957 - 3 RJ 56/55 -, juris; Beschluss vom 30. Dezember 1959 - 3 RJ 248/59 -, juris; Urteil vom 28. November 1975 - 4 RJ 85/75 -, SGb. 1977, S. 200 m.w.N.; vgl. auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005, VI. Kap. Rn. 42; Keller/Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2005, § 73 Rn. 11; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl. 2001, Art. 1 § 1 Rn. 182 f.).

    Zustellungen seien in diesem Fall weiter an den Bevollmächtigten zu richten (vgl. BSG, Beschluss vom 30. Dezember 1959, a.a.O.).

  • BSG, 28.11.1975 - 4 RJ 85/75

    Rechtsbeistand - Ausschluß - Umfang der Vollmacht

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10
    Auch das Bundessozialgericht ging in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Rechtsbeistand, dem das mündliche Verhandeln vor Gericht nicht eigens gestattet war, deshalb nicht auch von der Vertretung beim Schriftverkehr mit dem Gericht ausgeschlossen wurde (vgl. BSG, Beschluss vom 27. November 1957 - 3 RJ 56/55 -, juris; Beschluss vom 30. Dezember 1959 - 3 RJ 248/59 -, juris; Urteil vom 28. November 1975 - 4 RJ 85/75 -, SGb. 1977, S. 200 m.w.N.; vgl. auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005, VI. Kap. Rn. 42; Keller/Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2005, § 73 Rn. 11; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl. 2001, Art. 1 § 1 Rn. 182 f.).
  • BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10

    Anwaltsvorbehalt im Erbscheinsverfahren gem § 10 Abs 2, Abs 3 FamFG verletzt

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10
    Vor allen Dingen setzt er sich nicht damit auseinander, dass § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RDGEG eine Übergangsvorschrift darstellt, die den bisherigen Erlaubnisinhabern lediglich aus Gründen des Bestandsschutzes den Rechtsstatus sichern soll, den sie bei der Änderung des Vertretungsrechts innehatten (vgl. BTDrucks 16/3655, S. 79; zur Vertretungsbeschränkung vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2010 - 1 BvR 1632/10 -, NJW 2010, S. 3291).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung einer Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10
    b) Für eine Prüfung am Maßstab der allgemeinen Handlungsfreiheit bleibt kein Raum; Art. 2 Abs. 1 GG ist gegenüber Art. 12 Abs. 1 GG subsidiär (vgl. BVerfGE 9, 73 ; 105, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10
    Den Neuzugang zu diesem Beruf hat der Gesetzgeber zwar bereits im Jahr 1980 geschlossen (vgl. dazu BVerfGE 75, 246), nach altem Recht erteilte Vollerlaubnisse sind davon aber unberührt geblieben.
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10
    Dazu kann es im Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 GG insbesondere dann kommen, wenn bei Auslegung und Anwendung der entscheidungserheblichen Norm die typischen Merkmale einer Berufstätigkeit nicht gewürdigt oder die grundrechtlichen Belange mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10
    b) Für eine Prüfung am Maßstab der allgemeinen Handlungsfreiheit bleibt kein Raum; Art. 2 Abs. 1 GG ist gegenüber Art. 12 Abs. 1 GG subsidiär (vgl. BVerfGE 9, 73 ; 105, 252 ; stRspr).
  • BSG, 27.11.1957 - 3 RJ 56/55
    Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10
    Auch das Bundessozialgericht ging in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Rechtsbeistand, dem das mündliche Verhandeln vor Gericht nicht eigens gestattet war, deshalb nicht auch von der Vertretung beim Schriftverkehr mit dem Gericht ausgeschlossen wurde (vgl. BSG, Beschluss vom 27. November 1957 - 3 RJ 56/55 -, juris; Beschluss vom 30. Dezember 1959 - 3 RJ 248/59 -, juris; Urteil vom 28. November 1975 - 4 RJ 85/75 -, SGb. 1977, S. 200 m.w.N.; vgl. auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005, VI. Kap. Rn. 42; Keller/Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Aufl. 2005, § 73 Rn. 11; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl. 2001, Art. 1 § 1 Rn. 182 f.).
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Steuerberaters als

    Angesichts der Subsidiarität des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG gegenüber demjenigen aus Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG Beschluss vom 21.6.2011 - 1 BvR 2930/10 - NZS 2012, 102 RdNr 25) ist auch insoweit ein Verstoß gegen Grundrechte des Klägers zu verneinen.
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 4/12 R

    Entscheidung der Rentenversicherung über die Sozialversicherungspflichtigkeit

    Angesichts der Subsidiarität des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG gegenüber demjenigen aus Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG Beschluss vom 21.6.2011 - 1 BvR 2930/10 - NZS 2012, 102 RdNr 25) ist auch insoweit ein Verstoß gegen Grundrechte der Klägerin zu verneinen.
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im

    Für eine Prüfung am Maßstab der allgemeinen Handlungsfreiheit besteht daneben - soweit es den Kläger betrifft - kein Raum, weil Art. 2 Abs. 1 GG gegenüber Art. 12 Abs. 1 GG subsidiär ist (BVerfG Beschluss vom 21.6.2011 - 1 BvR 2930/10 - NZS 2012, 102 RdNr 25 mwN) .
  • BSG, 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R

    Keine Befugnis von Rentenberatern zur Vertretung in einem Widerspruchsverfahren

    Dem hat der Gesetzgeber mit der Vorschrift in § 1 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 RDGEG für die außergerichtliche Vertretung und § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RDGEG für die gerichtliche Vertretung Rechnung getragen und den Inhabern von Alterlaubnissen die Möglichkeit eingeräumt, ihrer Tätigkeit auch unter Geltung des RDG dauerhaft weiter nachzugehen (vgl BT-Drucks 16/3655 S 78 und 79; BVerfG Beschluss vom 21.6.2011 - 1 BvR 2930/10 - juris RdNr 15) .

    Auch nach der Neuregelung des RBerG durch Gesetz vom 12.12.2007 (BGBl I 2840) haben Inhaber einer Alterlaubnis nach § 1 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 RDGEG und § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RDGEG die Möglichkeit behalten, im Umfang ihrer bisherigen Erlaubnis weiter tätig zu werden (vgl BVerfG Beschluss vom 21.6.2011 - 1 BvR 2930/10 - juris RdNr 21 f) .

    Inhaber einer Vollerlaubnis konnten auf Antrag Mitglieder einer Rechtanwaltskammer werden (vgl zur Entstehungsgeschichte: BVerfG Beschluss vom 5.5.1987 - 1 BvR 724/81 ua - BVerfGE 75, 246, 250; auch BVerfG Beschluss vom 21.6.2011 - 1 BvR 2930/10 - juris RdNr 22; BVerwG Urteil vom 27.10.2004 - 6 C 30/03 - BVerwGE 122, 130 = juris RdNr 17 mwN) .

    Die mit dem RDG durchgeführte Umstellung von Administrativerlaubnissen auf ein erleichtertes Registrierungsverfahren ist aus Gründen der Verwaltungsentlastung (dazu unter 3. a) aa) gerechtfertigt, ohne dass Hinweise für eine Vernachlässigung der typischen Merkmale der Berufstätigkeit des Rentenberaters oder seiner grundrechtlichen Belange gegenüber entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen erkennbar wären (hierzu BVerfG Beschluss vom 21.6.2011 - 1 BvR 2930/10 - juris RdNr 20 mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 6 SB 4012/20

    Darf Rentenberater für den Beratenen Neufeststellung des Grades der Behinderung

    Hierzu machte der Kläger geltend, dass nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2930/10 -, juris, Rz. 21 keine Zurückweisung erfolgen dürfe.

    Deshalb überzeugt der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des BVerfG vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2930/10 - nicht.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 1456/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Bevollmächtigten -

    Dieses liegt darin, Alterlaubnisinhabern im Sinne eines eingeschränkten Bestandsschutzes zu ermöglichen, im Umfang ihrer bisherigen Erlaubnis weiterhin und dauerhaft tätig zu werden, indem sie auf ihren Antrag hin im Rechtsdienstleistungsregister der Gestalt registriert werden, dass der genaue sich aus der vorzulegenden Erlaubnisurkunde ergebende Umfang der Rechtsdienstleistungsbefugnis mit allen sich hieraus ergebenden Besonderheiten vermerkt wird (Bundestags-Drucksache 16/3655, Begründung zu § 1 RDGEG, S. 78; Bundestags-Drucksache 16/6634, Begründung zu § 1 RDGEG, S. 53, siehe auch Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 21.06.2011, 1 BvR 2930/10, juris; VG Mainz, Urteil vom 18.02.2011, 4 K 642/10.MZ, juris; vergleiche Deckenbrock in Deckenbrock/Henssler, Kommentar zum RDG, 4. Auflage 2015, § 1 RDGEG Rn. 10; Dreyer/Müller in Dreyer/Lamm/Müller, Kommentar zum RDG, 2009, § 1 RDGEG Rn. 19; Offermann/Burckart in Krenzler, Kommentar zum RDG, 2. Auflage 2017, § 1 RDGEG Rn. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2020 - 9 S 1944/19

    Auftreten eines Rentenberaters in sozialgerichtlichen Verfahren des

    Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 RDGEG stehen registrierte Erlaubnisinhaber im Sinn von u. a. § 73 Abs. 2 Satz 1 SGG einem Rechtsanwalt gleich, soweit ihnen die gerichtliche Vertretung oder das Auftreten in der Verhandlung nach dem Umfang ihrer bisherigen Erlaubnis bzw. durch eine für die Erteilung der Erlaubnis zum mündlichen Verhandeln vor den Sozialgerichten zuständige Stelle gestattet war (s. a. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10 -, NJW 2011, 3285).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18

    Anwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes

    Insoweit ist geklärt, dass die Übergangsregelung in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RDGEG dem Zweck dient, Bestandsschutz für bereits bestehende gerichtliche Vertretungsbefugnisse zu gewähren (vgl. BT-Drs. 16/3655, 79; BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10 -, NJW 2011, 3285; Dötsch, a.a.O., § 1 RDGEG Rn. 12 und § 3 RDGEG Rn. 24).
  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 51/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren

    Soweit der Kläger schließlich auf den Kammerbeschluss des BVerfG vom 21.6.2011 (1 BvR 2930/10 - BVerfGK 18, 508 ) hinweist, legt er nicht substantiiert dar, inwieweit diese Entscheidung für den hier vorliegenden Fall überhaupt Relevanz haben könnte.
  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 49/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter in einem Verwaltungsverfahren

    Soweit der Kläger schließlich auf den Kammerbeschluss des BVerfG vom 21.6.2011 (1 BvR 2930/10 - BVerfGK 18, 508 ) hinweist, legt er nicht substantiiert dar, inwieweit diese Entscheidung für den hier vorliegenden Fall überhaupt Relevanz haben könnte.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2018 - L 6 SB 4220/16
  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 50/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2018 - L 6 SB 4219/16
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - L 12 SB 1495/20
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