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   BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06   

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BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06 (https://dejure.org/2010,6171)
BVerfG, Entscheidung vom 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06 (https://dejure.org/2010,6171)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 (https://dejure.org/2010,6171)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung - Zu den Anforderungen an eine "vorweggenommene Auseinandersetzung" mit angegriffenem Urteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung - Zu den Anforderungen an eine "vorweggenommene Auseinandersetzung" mit angegriffenem Urteil

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundessozialgerichts im Fall nicht ausreichender Begründung; Bezugnahme auf vorherige Schriftsätze als vorweggenommene Auseinandersetzung mit den späteren Gründen einer angegriffenen Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung - Zu den Anforderungen an eine "vorweggenommene Auseinandersetzung" mit angegriffenem Urteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung - Zu den Anforderungen an eine "vorweggenommene Auseinandersetzung" mit angegriffenem Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundessozialgerichts im Fall nicht ausreichender Begründung; Bezugnahme auf vorherige Schriftsätze als vorweggenommene Auseinandersetzung mit den späteren Gründen einer angegriffenen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06
    Es reicht aber nicht aus, den Erwägungen der angegriffenen Entscheidung nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2002 - 1 BvR 896/02 -, NVwZ 2003, S. 199; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Oktober 2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, S. 47 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06
    Ein Beschwerdeführer muss substantiiert darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert; die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund pauschaler Verweisungen verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 23.10.2002 - 1 BvR 896/02

    Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06
    Es reicht aber nicht aus, den Erwägungen der angegriffenen Entscheidung nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2002 - 1 BvR 896/02 -, NVwZ 2003, S. 199; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Oktober 2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, S. 47 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, bedarf es einer Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, bedarf es einer Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, bedarf es einer Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund pauschaler Verweisungen verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Selbst wenn man ihr Vorbringen aber in diesem Sinne auslegte, genügte dies den Anforderungen an eine substantiierte Begründung nicht, weil es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, aufgrund eines undifferenzierten Hinweises auf Schriftsätze im Ausgangsverfahren den dortigen Vortrag auf verfassungsrechtlich relevante Lebenssachverhalte hin zu untersuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, NVwZ 2008, S. 780 ).
  • BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03

    Zum Teil unzulässige im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die

    Die Anträge auf Verbindung der Verfassungsbeschwerden mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2973/06, 1 BvR 2983/06 bzw. 1 BvR 3039/06 werden abgelehnt.

    Die Beschwerdeführer haben auch gegen diese Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 2973/06; 1 BvR 2983/06; 1 BvR 3039/06).

    Die Anträge auf Verbindung der vorliegenden Verfassungsbeschwerden mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2973/06, 1 BvR 2983/06 und 1 BvR 3039/06 werden abgelehnt, weil die Verbindung nicht zweckmäßig ist.

  • BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung des "unechten Stiefvaters" bei

    Es reicht nicht aus, den Erwägungen der angegriffenen Entscheidung nur die eigene Sichtweise entgegenzustellen (vgl. BVerfGK 2, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 4983/10

    Generativer Beitrag - soziale Pflegeversicherung - Beitragsnachlass in

    Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2973/06, 1 BvR 2983/06 und 1 BvR 3039/06 seien mittlerweile nicht zur Entscheidung angenommen worden (Nichtannahmebeschlüsse vom 5. Januar 2010; in juris).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Dabei mag hier dahingestellt bleiben, ob die vielfachen Verweise der Beschwerdeführerin in der Beschwerdeschrift auf weiter vorgelegte Schriftsätze noch die Grenzen zulässiger Bezugnahmen wahren (vgl. hierzu BVerfGE 80, 257, 263; E 83, 216, 228; BVerfG, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2013 - 1 BvR 923/13 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 3039/06

    Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei Bezugnahme auf

    Diese fehlende Auseinandersetzung kann auch nicht durch Bezugnahme auf den in Kopie beigefügten Entwurf der Verfassungsbeschwerde eines Dritten ersetzt werden, da diese ihrerseits den Begründungserfordernissen nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010  -  1 BvR 2973/06 -).
  • BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2983/06

    Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwer bei Bezugnahme auf

    Diese fehlende Auseinandersetzung kann auch nicht durch Bezugnahme auf den in Kopie beigefügten Entwurf der Verfassungsbeschwerde eines Dritten ersetzt werden, da diese ihrerseits den Begründungserfordernissen nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -).
  • BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10

    Substantiierungsanforderungen an Urteilsverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10

    Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2,

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
  • BSG, 31.08.2012 - B 12 R 57/11 B
    Sie versäumt es jedoch die fortbestehende grundsätzliche Bedeutung der formulierten Fragen darzulegen, obwohl der 12. Senat des BSG in seiner auch vom 13. Senat im genannten Urteil zitierten Entscheidung vom 5.7.2006 (B 12 KR 20/04 R - SozR 4- 2600 § 157 Nr. 1) sowie in zwei weiteren Urteilen vom selben Tag (B 12 KR 19/04 R und B 12 KR 16/05 R) entschieden hat, dass Aufwand, den Eltern für ihre Kinder zu tragen haben, es von Verfassungs wegen nicht gebietet, sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung freizustellen oder sie ganz oder teilweise von der Pflicht zur Beitragstragung zu befreien, wogegen Verfassungsbeschwerden jeweils nicht zur Entscheidung angenommen worden sind (BVerfG, Beschlüsse vom 5.1.2010 - 1 BvR 3039/06, 1 BvR 2983/06 und 1 BvR 2973/06).
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