Rechtsprechung
   BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34197
BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10 (https://dejure.org/2012,34197)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10 (https://dejure.org/2012,34197)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 (https://dejure.org/2012,34197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bezeichnung eines Internetforen-Nutzers als "rechtsradikal” unterfällt der Meinungsfreiheit

  • openjur.de

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit

  • Bundesverfassungsgericht

    Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 GG durch verfehlte Einordnung einer Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung bzw Schmähkritik sowie durch ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 GG durch verfehlte Einordnung einer Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung bzw Schmähkritik sowie durch ...

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Autors durch die Bezeichnungen "rechtsextrem" und "rechtsradikal" in einem Diskussionsforum im Internet

  • debier datenbank

    Rechtsradikal

    Art. 5 Abs. 1 S. 1, 103 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 GG durch verfehlte Einordnung einer Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung bzw Schmähkritik sowie durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Autors durch die Bezeichnungen "rechtsextrem" und "rechtsradikal" in einem Diskussionsforum im Internet

  • rechtsportal.de

    Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Autors durch die Bezeichnungen "rechtsextrem" und "rechtsradikal" in einem Diskussionsforum im Internet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit: BVerfG stärkt Meinungsfreiheit im Internet!

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "rechtsradikal” ist zulässige Meinungsäußerung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Rechtsradikal” ist zulässiges Werturteil

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Dritter als "rechtsradikal" in einem Internetforum kann eine zulässige Meinungsäußerung sein

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Dritter als "rechtsradikal” ist Werturteil

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsradikal zulässige Meinungsäußerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werturteil

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fällt die Bezeichnung rechtsradikal unter die Meinungsfreiheit?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Meinungsfreiheit - Rechtsanwalt darf Kollegen "rechtsradikal" nennen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung einer Person in einem Internetforum als "rechtsradikal"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit

  • Telepolis (Pressebericht, 13.11.2012)

    Godwin's Law am Bundesverfassungsgericht // Ist die Bezeichnung als "rechtsextrem" bzw. "rechtsradikal" eine freie Meinungsäußerung?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" in einem Internet-Forum ist zulässige Meinungsäußerung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als rechtsradikal = erlaubte Meinungsäußerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beitrag im Internetforum: Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" von Meinungsfreiheit gedeckt - Aussagen sind Meinungsäußerungen in Form eines Werturteils

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wen ich für rechtsradikal halte, den darf ich auch rechtsradikal nennen

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3712
  • GRUR 2013, 193
  • MMR 2013, 127
  • K&R 2013, 35
  • DÖV 2013, 159
  • ZUM 2013, 36
  • afp 2012, 549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    a) Unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Werturteile und Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Meinungen sind dagegen durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    Eine Schmähkritik ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    Das besondere Gewicht der Grundrechtsverletzung ist durch die Verkennung des durch die Meinungsfreiheit gewährten Schutzes indiziert (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    Tatsachenbehauptungen werden durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit charakterisiert und sind der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich (vgl. BVerfGE 94, 1 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf eine Nachprüfung begrenzt, ob die Zivilgerichte den Grundrechtseinfluss ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
    Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfGK 2, 325 ).
  • LG Würzburg, 19.05.2010 - 21 O 179/10

    Die Behauptung, dass ein anderer "rechtsextreme Beiträge" verfasst, ist eine

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfGK 2, 325, 329; BVerfG, AfP 2012, 549 Rn. 35).
  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft

    Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa in Fällen der Privatfehde (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 -, Rn. 30).

    Sie können persönlich nicht bekannte Personen, auch des öffentlichen Lebens, betreffen, die im Schutz der Anonymität des Internets ohne jeden nachvollziehbaren Bezug zu einer Sachkritik grundlos aus verwerflichen Motiven wie Hass- oder Wutgefühlen heraus verunglimpft und verächtlich gemacht werden (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 19; vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 -, Rn. 30).

  • KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20

    Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine

    Tatsachen werden durch die - dem Beweis zugängliche - objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, während Meinungen durch das Element der Stellungnahme bzw. des Dafürhaltens geprägt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012, Juris Rn. 25 = NJW 2012, 3712ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht