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   BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 30/19   

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https://dejure.org/2019,12719
BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 30/19 (https://dejure.org/2019,12719)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2019 - 1 BvR 30/19 (https://dejure.org/2019,12719)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2019 - 1 BvR 30/19 (https://dejure.org/2019,12719)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung offensichtlich unzureichend begründeter Ablehnungsgesuche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzureichend begründeter Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit als unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit als unzulässig

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzureichend begründeter Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19
    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzureichend begründeter Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 30/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 30/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 30/19
    Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 2604/21

    Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme

    Über offensichtlich unzulässige Befangenheitsgesuche entscheidet im Falle des § 93d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die Kammer in ihrer originären Besetzung (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 30/19 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2299/20

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung und Verwerfung eines offensichtlich

    Die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs kann mit der Sachentscheidung erfolgen, weil es offensichtlich unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 30/19 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs kann mit der Sachentscheidung erfolgen, weil dieses offensichtlich unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 30/19 -, Rn. 1).
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