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   BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13   

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https://dejure.org/2014,22736
BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13 (https://dejure.org/2014,22736)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13 (https://dejure.org/2014,22736)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 1 BvR 3031/13 (https://dejure.org/2014,22736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, ArbGG, § 236 Abs 2 S 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Keine Zurechnung verzögerter Postbeförderung zulasten der betroffenen Partei im Wiedereinsetzungsverfahren - hier: Wiedereinsetzungsgrund der rechtzeitigen Aufgabe zur Post nicht glaubhaft gemacht

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Zurechnung verzögerter Postbeförderung zulasten der betroffenen Partei im Wiedereinsetzungsverfahren - hier: Wiedereinsetzungsgrund der rechtzeitigen Aufgabe zur Post nicht glaubhaft gemacht

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Zurechnung verzögerter Postbeförderung zulasten der betroffenen Partei im Wiedereinsetzungsverfahren - hier: Wiedereinsetzungsgrund der rechtzeitigen Aufgabe zur Post nicht glaubhaft gemacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Widereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13
    Insofern durfte die Beschwerdeführerin darauf vertrauen, dass ihr - unterstellt am Freitag, 19. Juli 2013 gegen 15:00 Uhr eingeworfener - Brief sein Ziel am Montag, 22. Juli 2013 erreichen wird (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13
    Insofern durfte die Beschwerdeführerin darauf vertrauen, dass ihr - unterstellt am Freitag, 19. Juli 2013 gegen 15:00 Uhr eingeworfener - Brief sein Ziel am Montag, 22. Juli 2013 erreichen wird (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13
    Insofern durfte die Beschwerdeführerin darauf vertrauen, dass ihr - unterstellt am Freitag, 19. Juli 2013 gegen 15:00 Uhr eingeworfener - Brief sein Ziel am Montag, 22. Juli 2013 erreichen wird (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4, Art 103 Abs 1 durch Versagung der

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13
    Insofern durfte die Beschwerdeführerin darauf vertrauen, dass ihr - unterstellt am Freitag, 19. Juli 2013 gegen 15:00 Uhr eingeworfener - Brief sein Ziel am Montag, 22. Juli 2013 erreichen wird (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 -, juris, Rn. 4).
  • BGH, 02.06.2017 - AnwZ (Brfg) 26/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt gegen

    Denn der Kläger hat darin ausgeführt, er habe den Schriftsatz vom 13. April 2016 (Antrag auf Zulassung der Berufung) noch am selben Tag bei dem Postamt in K.           per Einschreiben an den Anwaltsgerichtshof zum Versand aufgegeben, so dass diese Sendung den Anwaltsgerichtshof bei normaler Postlaufzeit - auf die der Bürger grundsätzlich vertrauen darf (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 16. Januar 2014- 1 BvR 3031/13, juris Rn. 3; vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16, juris Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 18. September 2014 - 5 C 18/13 Rn. 15 f., insoweit in BVerwGE 150, 200 nicht abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 7; vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 23 f.; jeweils mwN) - noch rechtzeitig innerhalb der am 18. April 2016 (Montag) endenden Antragsfrist nach § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO hätte erreichen müssen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

    Daran hat sich auch durch die Privatisierung der Post und die Abschaffung ihrer Monopolstellung nichts geändert (vgl. BVerfG vom 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98 - Rn. 4 zitiert nach juris; vom 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13 - Rn. 3 zitiert nach juris; ebenso BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 14, AP Nr. 227 zu § 626 BGB; BGH vom 02.06.2017 - AnwZ (Brfg) 26/16 - Rn 20, MDR 2017, 1091).
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