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   BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01   

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https://dejure.org/2001,4254
BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01 (https://dejure.org/2001,4254)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2001 - 1 BvR 304/01 (https://dejure.org/2001,4254)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 (https://dejure.org/2001,4254)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Rüge der Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 im Arbeitsgerichtsprozess - Verwertung einer Aussage über heimlich mitgeschnittenes Telefongespräch bei Entscheidung nach KSchG § 9 Abs 1 S 2

  • Wolters Kluwer

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Verfassungsbeschwerde - Arbeitsrechtsstreit - Kündigungsschutz - Ehrverletzende Äußerungen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Beweiserhebung mittels Telefonmitschnitt

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Beweiserhebung mittels Telefonmitschnitt

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 90 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2 Art. 2 Abs. 1
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verwertung heimlicher Tonbandaufnahmen im arbeitsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 284
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Frage der Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln infolge einer heimlichen Tonbandaufnahme in einem gerichtlichen Verfahren und deren Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen sind im Grundsätzlichen geklärt (vgl. BVerfGE 34, 238 ff.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt das verfassungsrechtlich gewährleistete Persönlichkeitsrecht das gesprochene Wort gegen eine Verdinglichung durch heimliche Tonbandaufnahmen (vgl. BVerfGE 34, 238 ).

    Widerspricht der Betroffene der Auswertung der Aufnahme zu Beweiszwecken, stellt sich eine gleichwohl erfolgte staatliche Verwertung als ein Eingriff in das Recht am eigenen Wort dar, der nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein kann (vgl. BVerfGE 34, 238 ).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01
    Dieses fordert, dass der Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auf eine nicht gerechtfertigte Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen Privaten darf kein verfassungswidriger Grundrechtseingriff durch ein Staatsorgan "aufgesattelt" werden (vgl. BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe; BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 26, BAGE 130, 347) .

    Das Interesse des Arbeitnehmers oder eines mitgefilmten Dritten daran, dass zur Verfolgung von vorsätzlich schädigendem Verhalten erforderliches Bildmaterial nicht länger gespeichert bleibt, kann - wie gezeigt - nur dadurch überwiegen, dass der in der Verdinglichung (BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b aa der Gründe) liegenden Gefahr einer Verbreitung der Aufzeichnungen zu anderen, die Aufzeichnung nicht rechtfertigenden Zwecken begegnet werden muss.

    Falls die Klägerin nicht in die Verwertung der (vermeintlich) relevanten Sequenzen einwilligen sollte, wird das Landesarbeitsgericht auf der Grundlage des klargestellten und ggf. ergänzten Vorbringens beider Parteien prüfen müssen, ob ein Sachvortrags- und/oder Beweisverwertungsverbot eingreift, das sich ggf. auf die mittelbare Verwertung der Videoaufzeichnungen durch die Vernehmung von Zeugen über den Inhalt des Bildmaterials erstreckte (vgl. BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 19, BAGE 157, 69; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 24, BAGE 156, 370) .

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Abhängig von der Art der in der strafgerichtlichen Entscheidung verwerteten Informationen kann ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO) oder in das Recht am eigenen Wort (durch die Wiedergabe einer Äußerung) vorliegen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 -, NJW 1992, S. 815; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 -, NZA 2002, S. 284).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Ein Beweisverwertungsverbot wegen eines ungerechtfertigten Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst dabei nicht nur das unrechtmäßig erlangte Beweismittel selbst, hier ggf. eine In-Augenscheinnahme der Videoaufzeichnungen, sondern auch dessen mittelbare Verwertung wie etwa die Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt des Bildmaterials (BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe) .
  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Ein Beweisverwertungsverbot wegen eines ungerechtfertigten Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst dabei nicht nur das unrechtmäßig erlangte Beweismittel selbst, hier ggf. eine In-Augenscheinnahme der Videoaufzeichnungen, sondern auch dessen mittelbare Verwertung wie etwa die Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt des Bildmaterials (BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe) .
  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

    Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der

    c) Sofern danach ein Beweisverwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht besteht, erfasst dieses nicht allein das unrechtmäßig erlangte Beweismittel selbst, sondern steht auch einer mittelbaren Verwertung, wie der Vernehmung von Zeugen über den Inhalt des Beweismittels entgegen (vgl. BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 19, BAGE 157, 69) .
  • BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung des

    Soweit in früheren Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, juris, Rn. 3 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 -, Rn. 6) im Falle der Rüge einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die Erhebung einer Nichtigkeitsklage, soweit statthaft, zur Erschöpfung des Rechtswegs im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gezählt wurde, kann offenbleiben, ob hieran festzuhalten ist.
  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1149/20

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoaufzeichnung und

    (7) Sofern danach ein Beweisverwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht besteht, erfasst dieses nicht allein das unrechtmäßig erlangte Beweismittel selbst, sondern steht auch einer mittelbaren Verwertung, wie der Vernehmung von Zeugen über den Inhalt des Beweismittels, entgegen (vgl. BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 19, BAGE 157, 69).
  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1150/20

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoüberwachung und

    (7) Sofern danach ein Beweisverwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht besteht, erfasst dieses nicht allein das unrechtmäßig erlangte Beweismittel selbst, sondern steht auch einer mittelbaren Verwertung, wie der Vernehmung von Zeugen über den Inhalt des Beweismittels, entgegen (vgl. BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 19, BAGE 157, 69).
  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1148/20

    Beweisverwertungsverbot; Datenerhebung; Kartenlesegerät; Videoaufzeichnung;

    (7) Sofern danach ein Beweisverwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht besteht, erfasst dieses nicht allein das unrechtmäßig erlangte Beweismittel selbst, sondern steht auch einer mittelbaren Verwertung, wie der Vernehmung von Zeugen über den Inhalt des Beweismittels, entgegen (vgl. BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 19, BAGE 157, 69).
  • LAG Hamm, 12.06.2017 - 11 Sa 858/16

    Beweisverwertungsverbot; Videoüberwachung

    Ein Beweisverwertungsverbot wegen eines ungerechtfertigten Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht umfasst dabei nicht nur das Beweismittel selbst, also in einem Fall wie hier eine In-Augenscheinnahme der Videoaufzeichnungen, sondern auch dessen mittelbare Verwertung wie etwa die Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt des Bildmaterials ( BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15 - unter Hinweis auf BVerfG 31.07.2001 - 1 BvR 304/01 - ).
  • BFH, 14.11.2023 - IX K 2/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 10.10.2023 IX K 1/21 -

  • BFH, 10.10.2023 - IX K 1/21

    Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht

  • LAG Sachsen, 06.07.2023 - 4 Sa 73/23

    Elektronische Arbeitszeitüberwachung (Drehkreuz mit Transponder);

  • BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend eine Vorlagepflicht des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 3 TaBV 29/17

    Betriebsratsvorsitzender - Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot -

  • LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17

    Wirksamkeit zweier Kündigungen und Streit über Weiterbeschäftigung und

  • LAG Hamm, 04.09.2014 - 8 Sa 90/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Kundenbetreuerin einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2017 - 3 Sa 256/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Einzelhandel - Verdacht auf

  • ArbG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14 Ca 5613/18

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
  • StGH Hessen, 12.08.2020 - P.St. 2689

    Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung im

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2008 - VfGBbg 35/07

    Subsidiarität; Nichtigkeitsklage; gesetzlicher Richter

  • ArbG Hannover, 28.04.2005 - 10 Ca 791/04

    Soziale Rechtfertigung für eine Änderungskündigung ; Verstoßes gegen das

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