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   BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11   

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BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11 (https://dejure.org/2012,35118)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11 (https://dejure.org/2012,35118)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 2012 - 1 BvR 3046/11 (https://dejure.org/2012,35118)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Sanierungsbeitrag gem § 65 VBLSa nicht hinreichend substantiiert dargelegt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Sanierungsbeitrag gem § 65 VBLSa nicht hinreichend substantiiert dargelegt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Erhebung von Sanierungsgeldern in § 65 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Sanierungsbeitrag gem § 65 VBLSa nicht hinreichend substantiiert dargelegt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Erhebung von Sanierungsgeldern in § 65 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    a) Sie lässt keine Möglichkeit eines Eingriffs in den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG erkennen, der durch die Rechtsordnung anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht aber das Vermögen als solches erfasst (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 74, 129 ; 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

    Eine für mittelbare Eingriffe geforderte berufsregelnde Tendenz der hier in Rede stehenden Akte der öffentlichen Gewalt hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt (vgl. BVerfGE 74, 129 ; 96, 375 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

    c) Die Beschwerdebegründung enthält keinen substantiierten Vortrag zur Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, das die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr erfasst (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 74, 129 ; 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Einschätzungsspielraum, der der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder beziehungsweise den Tarifvertragsparteien zusteht, auf deren Vereinbarungen die Satzung zurückgeht, fehlt (vgl. BVerfGK 13, 455 ).

    Unabhängig davon hat sich der Beschwerdeführer nicht mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandergesetzt, an denen eine beanstandete Ungleichbehandlung zu messen wäre, insbesondere nicht mit der Typisierungsbefugnis (vgl. BVerfGE 26, 265 ; 82, 126 ; BVerfGK 13, 455 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, juris, Rn. 28).

    Mit der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hat sich der Beschwerdeführer nicht auseinandergesetzt (vgl. BVerfGK 13, 455 ).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    a) Sie lässt keine Möglichkeit eines Eingriffs in den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG erkennen, der durch die Rechtsordnung anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht aber das Vermögen als solches erfasst (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 74, 129 ; 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

    Eine für mittelbare Eingriffe geforderte berufsregelnde Tendenz der hier in Rede stehenden Akte der öffentlichen Gewalt hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt (vgl. BVerfGE 74, 129 ; 96, 375 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

    c) Die Beschwerdebegründung enthält keinen substantiierten Vortrag zur Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, das die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr erfasst (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 74, 129 ; 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    a) Sie lässt keine Möglichkeit eines Eingriffs in den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG erkennen, der durch die Rechtsordnung anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht aber das Vermögen als solches erfasst (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 74, 129 ; 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

    c) Die Beschwerdebegründung enthält keinen substantiierten Vortrag zur Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, das die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr erfasst (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 74, 129 ; 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    a) Sie lässt keine Möglichkeit eines Eingriffs in den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG erkennen, der durch die Rechtsordnung anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht aber das Vermögen als solches erfasst (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 74, 129 ; 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

    c) Die Beschwerdebegründung enthält keinen substantiierten Vortrag zur Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, das die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr erfasst (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 74, 129 ; 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    Unabhängig davon hat sich der Beschwerdeführer nicht mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandergesetzt, an denen eine beanstandete Ungleichbehandlung zu messen wäre, insbesondere nicht mit der Typisierungsbefugnis (vgl. BVerfGE 26, 265 ; 82, 126 ; BVerfGK 13, 455 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    Die Kritik, dass der Bundesgerichtshof der Wertung des Beschwerdeführers nicht gefolgt sei, trägt eine solche Rüge nicht; Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    Zudem müssen wesentliche Angaben und Argumente in die Beschwerdeschrift aufgenommen werden; es genügt nicht, pauschal auf Anlagen zu verweisen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03 und 1 BvR 1082/03 -, unter B III 5 b aa, juris).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    Die Begründung von Verfassungsbeschwerden erfordert nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG eine substantiierte Auseinandersetzung mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht und mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts; darzulegen ist, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11
    Eine für mittelbare Eingriffe geforderte berufsregelnde Tendenz der hier in Rede stehenden Akte der öffentlichen Gewalt hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt (vgl. BVerfGE 74, 129 ; 96, 375 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, S. 788 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Sie erfasst nur anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht das Vermögen als solches (BVerfG 1. Oktober 2012 - 1 BvR 3046/11 - Rn. 5) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Sie erfasst nur anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht das Vermögen als solches (BVerfG 1. Oktober 2012 - 1 BvR 3046/11 - Rn. 5) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Sie erfasst nur anerkannte einzelne Vermögensrechte, nicht das Vermögen als solches (BVerfG 1. Oktober 2012 - 1 BvR 3046/11 - Rn. 5) .
  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 7 B 15.252

    Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag

    Ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG ist nicht erkennbar, weil die Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags nur das Vermögen der Klägerin betrifft, nicht jedoch an von der Rechtsordnung anerkannte einzelne Vermögensrechte anknüpft (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 1.10.2012 - 1 BvR 3046/11 - juris Rn. 5).
  • VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16

    Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung

    Ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG (Schutz des Eigentums) ist nicht erkennbar, weil die Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags nur das Vermögen des Klägers betrifft, nicht jedoch an von der Rechtsordnung anerkannte einzelne Vermögensrechte anknüpft (BayVGH, U. v. 24.6.2015 - 7 B 15.252 -, juris, Rn. 32 mit Verweis auf BVerfG, B.v. 1.10.2012 - 1 BvR 3046/11 -, juris, Rn. 5).
  • SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 2403/12

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende

    Denn das das Regelsatzsystem tragende Interesse der öffentlichen Hand an Verwaltungspraktikabilität findet im Rahmen einer zulässigen gesetzlichen Typisierung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 1.10.2012 - 1 BvR 3046/11 im Anschluss an seinen Beschluss vom 22.3.200 - 1 BvR 1136/96) seine Grenze dort, wo die pauschalierte Hilfe aufgrund der besonderen, unabweisbaren Umstände des Einzelfalls zur Gewährleistung des Sozialstaatsprinzips, des menschenwürdigen Existenzminimums und des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit unzureichend ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 1386/11

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst als Altersversorgung im Sinne der §§ 105

    BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 IV ZR 76/09 , juris, Rdn. 58, mit weiteren Nachweisen zum Sanierungsgeld für die VBL; dazu BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2012 1 BvR 3046/11 , juris.
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 3-IV-18
    Zur substantiellen Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung muss sich der Beschwerdeführer hinreichend mit der einschlägigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvR 1076/09 - juris Rn. 12; Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 3046/11 - juris Rn. 3; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 92 Rn. 47; Barczak in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 92 Rn. 42).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    Zur substantiellen Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung muss sich der Beschwerdeführer hinreichend mit der einschlägigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung auseinandersetzen (BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvR 1076/09 - juris Rn. 12; Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 3046/11 - juris Rn. 3; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 92 Rn. 47; Barczak in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 92 Rn. 42).
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