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   BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15   

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BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15 (https://dejure.org/2016,24693)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15 (https://dejure.org/2016,24693)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 (https://dejure.org/2016,24693)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 169 Abs 2 AO 1977, § 171 Abs 4 S 1 AO 1977, § 171 Abs 4 S 3 AO 1977
    Nichtannahmebeschluss: Unbegrenzte Steuerfestsetzungsfristen sowie freie Verfügbarkeit der Finanzbehörden über deren Lauf wäre mit Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung und ...

  • IWW

    § 93a Abs. 2 BVerfGG; § 169 AO; § 171 Abs. 4 S. 1, 3 AO

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Dauer der Ablaufhemmung von Steuerfestsetzungsfristen im Falle von Außenprüfungen; Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug; Verjährung von Geldleistungsansprüchen ...

  • Betriebs-Berater

    Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unbegrenzte Steuerfestsetzungsfristen sowie freie Verfügbarkeit der Finanzbehörden über deren Lauf wäre mit Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Dauer der Ablaufhemmung von Steuerfestsetzungsfristen im Falle von Außenprüfungen; Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug; Verjährung von Geldleistungsansprüchen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dauer der Ablaufhemmung von Steuerfestsetzungsfristen im Fall von Außenprüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerfestsetzungsfrist kann an der Schlussbesprechung ausgerichtet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Festsestzungsfrist nach Betriebsprüfungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Jahrelange Steuerprüfung: Ausnahmen bei Fristen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ausrichtung der Festsetzungsfrist an Schlussbesprechung verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jahrelange Außenprüfung: Wann tritt bei einer Betriebsprüfung Verjährung ein?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfestsetzungsfrist: Die Ausrichtung am Zeitpunkt der Schlussbesprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Keine Verletzung der Prinzipien der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 65
  • NVwZ-RR 2016, 889
  • DB 2016, 1976
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15
    Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleisten im Zusammenwirken mit den Grundrechten die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 63, 343 ; 132, 302 ; 133, 143 ).

    Als Elemente des Rechtsstaatsprinzips sind Rechtssicherheit und Vertrauensschutz eng miteinander verbunden, da sie gleichermaßen die Verlässlichkeit der Rechtsordnung gewährleisten (vgl. BVerfGE 133, 143 ).

    Sie schöpfen ihre Berechtigung und ihre Notwendigkeit vielmehr aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit, demzufolge Einzelne auch gegenüber dem Staat die Erwartung hegen dürfen, irgendwann nicht mehr mit einer Geldforderung überzogen zu werden, wenn der berechtigte Hoheitsträger über einen längeren Zeitraum seine Befugnis nicht wahrgenommen hat (vgl. BVerfGE 133, 143 ).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte zeitliche Grenze setzt (vgl. BVerfGE 133, 143 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15
    Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleisten im Zusammenwirken mit den Grundrechten die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 63, 343 ; 132, 302 ; 133, 143 ).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15
    Die Bürgerinnen und Bürger sollen die ihnen gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 63, 215 ).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15
    Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleisten im Zusammenwirken mit den Grundrechten die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 63, 343 ; 132, 302 ; 133, 143 ).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15
    Die Bürgerinnen und Bürger sollen die ihnen gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 63, 215 ).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15
    Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleisten im Zusammenwirken mit den Grundrechten die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 63, 343 ; 132, 302 ; 133, 143 ).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet aber, die Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung einer Abgabe eine bestimmte zeitliche Grenze setzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 42 ff. und Kammerbeschluss vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 - NVwZ-RR 2016, 889 Rn. 6 ff.; BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 8 f. und Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 19.16 - juris Rn. 7).

    b) Die vorgenannten Grundsätze gelten für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, und folglich auch für das Erschließungsbeitragsrecht (BVerwG, Urteile vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 16 f., vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 9; Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 19.16 - juris Rn. 7; VGH Mannheim, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 53; OVG Münster, Urteil vom 30. April 2013 - 14 A 213/11 - juris Rn. 36; VGH München, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 - BayVBl. 2014, 241 Rn. 21; Driehaus, KStZ 2014, 181 ; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 19 Rn. 41; Schmitt, KommJur 2016, 86 ; zur Anwendung im Rahmen der Steuerfestsetzung vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 - NVwZ-RR 2016, 889 Rn. 6 ff.).

    Denn auch in solchen Fällen würde der Beitragsschuldner hinsichtlich eines immer weiter in die Vergangenheit rückenden tatsächlichen Vorgangs dauerhaft im Unklaren gelassen, ob er noch mit Belastungen rechnen muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 - NVwZ-RR 2016, 889 Rn. 6 ff.; VGH München, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 - VGHE 66, 205 Rn. 21).

  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Sie sind Ausdruck der Gewährleistung von Rechtssicherheit, die als berechtigtes Interesse des Bürgers, irgendwann nicht mehr mit einer Intervention des Staates rechnen zu müssen, mit dem entgegenstehenden Anliegen der Allgemeinheit an der Durchsetzung der materiellen Rechtslage in Ausgleich zu bringen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08, BVerfGE 133, 143, 159 (zur Festsetzbarkeit kommunaler Abgaben); vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15, NVwZ-RR 2016, 889, 890 (zur Festsetzung einer Steuerfrist)).
  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Unter Verweis auf die parallele Interessenlage und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, Rn. 6 ff.; nun auch BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 4 ff., vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 24 ff. , vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 -, Rn. 2, und vom 29. Oktober 2020 - 1 BvL 7/17 -, Rn. 10 ff.) und der Fachgerichte (vgl. BayVGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, Rn. 21) legt das Bundesverwaltungsgericht auch nachvollziehbar dar, dass das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nicht nur Fälle erfasst, in denen sich die Entstehung der Beitragspflicht aufgrund der Nichtigkeit des ihr zugrundeliegenden Satzungsrechts verzögert.

    d) Auch eine verfassungskonforme Auslegung der Regelungen zur Festsetzungsverjährung in § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG RP kommt nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

    Als Elemente des Rechtsstaatsprinzips sind Rechtssicherheit und Vertrauensschutz eng miteinander verbunden, da sie gleichermaßen die Verlässlichkeit der Rechtsordnung gewährleisten (BVerfGE 133, 143 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Auch wenn die Ausgangsthese, das aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleitete Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit habe für die Beiträge nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz keine Relevanz, nicht haltbar ist, da es für alle Fallkonstellationen gilt, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, insbesondere für das gesamte Beitragsrecht (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 15.4.2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 juris Rn. 9 und vom 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 = juris Rn. 16 f.; Beschlüsse vom 6.9.2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58 = juris Rn. 14 und vom 8.3.2017 - 9 B 19.16 - juris Rn. 7; VGH BW, Urteil vom 12.7.2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 53; OVG NRW, Urteil vom 30.4.2013 - 14 A 213/11 - juris Rn. 36; BayVGH, Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl. 2014, 241 = juris Rn. 21; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 41; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21.7.2016 - 1 BvR 3092/15 - NVwZ-RR 2016, 889 = juris Rn. 6 ff.), hat der Niedersächsische Landesgesetzgeber damit eine allgemeine zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von Beiträgen eingeführt.

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet aber, die Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung einer Abgabe eine bestimmte zeitliche Grenze setzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29.6.2020 - 1 BvR 1866/15 u. a. - juris Rn. 5; vom 21.7.2016 - 1 BvR 3092/15 - NVwZ-RR 2016, 889 = juris Rn. 6 ff. und vom 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 juris Rn. 42 ff.; BVerwG, Urteil vom 15.4.2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 = juris Rn. 8 f. und Beschlüsse vom 6.9.2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58 = juris Rn. 13 und vom 8.3.2017 - 9 B 19.16 - juris Rn. 7).

    Insoweit lässt sich § 11 Abs. 3 Nr. 1 NKAG bei gebotener verfassungskonformer Auslegung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris Rn. 52 und vom 21.7.2016 - 1 BvR 3092/15 - juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 6.9.2018 - 9 C 5.17 - juris Rn. 22 und vom 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 = juris Rn. 21) nur dahingehend verstehen, dass die 20-jährige Höchstfrist - anders als nach der bayerischen Gesetzeslage - unterschiedslos auch in denjenigen Fällen gilt, in denen - wie vorliegend - eine Festsetzung von Beiträgen vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgt ist und der angegriffene Beitragsbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für den Fall einer Außenprüfung durch die Finanzverwaltung entschieden hat, dass das Anknüpfen des Ablaufs der Steuerfestsetzungsfrist an eine im Anschluss einer Außenprüfung nachfolgende Schlussbesprechung nicht mit den Grundsätzen von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz vereinbar sei, da die Finanzverwaltung durch Hinauszögern der Schlussbesprechung den Ablauf der Festsetzungsfrist nach eigenem Gutdünken bestimmen und so letztlich beliebig verlängern könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.7.2016 - 1 BvR 3092/15 - juris Rn. 10), sind diese Erwägungen nicht auf die Abnahme von Baumaßnahmen übertragbar.

  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 22 B 16.2014

    Zum Ablauf der Festsetzungsfrist von IHK-Beiträgen

    In Erledigung der in der Zulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs enthaltenen Aufforderung, zu den Auswirkungen des Nichtannahmebeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2016 (1 BvR 3092/15 - NVwZ-RR 2016, 889) auf den vorliegenden Rechtsstreit Stellung zu nehmen, vertritt die Beklagte die Auffassung, die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts stünden einer Heranziehung des Klägers in dem im Bescheid vom 30. Juni 2014 erfolgten Ausmaß nicht entgegen.

    Anders als das in der dem Nichtannahmebeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2016 (1 BvR 3092/15 - NVwZ-RR 2016, 889) zugrunde liegenden Sachverhaltsgestaltung der Fall gewesen sei, habe es die Beklage zudem nicht in der Hand gehabt, den Ablauf der Verjährung hinauszuschieben.

    Das Rechtsstaatsprinzip schützt in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (BVerfG, B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 41; B.v. 21.7.2016 - 1 BvR 3092/15 - NVwZ-RR 2016, 889 Rn. 6).

    Es gewährleistet unter bestimmten Umständen Rechtssicherheit auch dann, wenn keine Regelungen bestehen, die Anlass zu spezifischem Vertrauen geben, oder wenn Umstände einem solchen Vertrauen sogar entgegenstehen (BVerfG, B.v. 5.3.2013 a.a.O. Rn. 41; B.v. 21.7.2016 a.a.O. Rn. 6).

    Ausdruck der Gewährleistung von Rechtssicherheit sind auch Verjährungsregelungen (BVerfG, B.v. 5.3.2013 a.a.O. Rn. 43; B.v. 21.7.2016 a.a.O. Rn. 7).

    Der Einzelne darf gegenüber der öffentlichen Gewalt die Erwartung hegen, irgendwann nicht mehr mit einer Geldforderung überzogen zu werden, wenn ein Hoheitsträger seine diesbezügliche Befugnis über einen längeren Zeitraum hinweg nicht wahrgenommen hat (BVerfG, B.v. 21.7.2016 a.a.O. Rn. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 6 A 11831/16

    Zeitliche Grenze der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen

    Es kann ausreichen, dass der Erhebung einer Abgabe durch eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Auslegung einer Norm eine bestimmte zeitliche Grenze gesetzt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, NVwZ-RR 2016, 889, Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer

    Dieser gebietet es, dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 43 ff.; Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 - NVwZ-RR 2016, 889 Rn. 7, vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 24 ff. und vom 7. April 2021 - 1 BvR 176/15 - NVwZ-RR 2021, 649 Rn. 24 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 6 A 10137/14

    Sanierungsdauer als Hindernis der Sanierungsausgleichsbeitragserhebung;

    Hieran ist auch in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zeitlichen Begrenzung der Abgeltung beitragsrechtlicher Vorteilslagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143; s. auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13, juris, und vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, juris) festzuhalten.
  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Die Bürgerinnen und Bürger sollen die ihnen gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können (BVerfG 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 - Rn. 6) .
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 35/21 R

    Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den

  • VG Schwerin, 30.01.2017 - 4 A 1352/12

    Anfechtung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 2 S 656/19

    Beginn der Ausschlussfrist des § 20 Abs 5 S 1 KAG BW 2005 mit Eintritt der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16

    Erschließungsbeitrag - Aufteilung einer Straße in mehrere Verkehrsanlagen -

  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 4 A 3063/16

    Trinkwasserbeiträge; Entstehung im Fall der Zwangsversteigerung;

  • VG Schwerin, 13.06.2018 - 4 A 3037/17

    Zeitpunkt der Beurteilung des Bescheids über Schmutzwasseranschlussbeitrag â€"

  • VG Schwerin, 13.06.2018 - 4 A 3914/17

    Klage einer einem Zweckverband beigetretenen Gemeinde gegen die Erhebung von

  • FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17

    Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 6 A 10802/16

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Sanierungsausgleichsbetrag

  • VG Schwerin, 05.09.2016 - 4 A 206/13

    Schmutzwasserbeiträge; absolute Obergrenze für die Beitragserhebung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2019 - 6 B 10540/19

    Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen bei einer Sanierungsdauer von rund 44

  • VG Magdeburg, 22.08.2023 - 4 A 129/21

    Kostenfestsetzung für einen Ablehnungsbescheid

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.08.2022 - 3 K 3016/17

    Hinausschieben des Beginns der Feststellungsfrist für die gesonderte Feststellung

  • FG Hessen, 09.02.2023 - 5 K 1356/20

    Keine Grundlagenwirkung des Oldtimer-Kennzeichens für die Kraftfahrzeugsteuer

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