Rechtsprechung
   BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1931
BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09 (https://dejure.org/2011,1931)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09 (https://dejure.org/2011,1931)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 2011 - 1 BvR 3155/09 (https://dejure.org/2011,1931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz - hier: erstinstanzliche Entscheidung in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit 18 Jahre nach Einleitung des Verfahrens - unzureichende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz - hier: erstinstanzliche Entscheidung in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit 18 Jahre nach Einleitung des Verfahrens - unzureichende ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen ein achtzehn Jahre lang andauerndes aktienrechtliches Spruchverfahren

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz - hier: erstinstanzliche Entscheidung in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit 18 Jahre nach Einleitung des Verfahrens - unzureichende ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz - hier: erstinstanzliche Entscheidung in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit 18 Jahre nach Einleitung des Verfahrens - unzureichende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen ein achtzehn Jahre lang andauerndes aktienrechtliches Spruchverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht kritisiert überlange Dauer von Spruchverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 75
  • NZG 2012, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Fachgerichte, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist stets nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

    Sofern der Arbeitsanfall die alsbaldige Bearbeitung und Terminierung sämtlicher zur Entscheidung anstehender Fälle nicht zulässt, muss das Gericht hierfür zwangsläufig eine zeitliche Reihenfolge festlegen (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Fachgerichte, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Fachgerichte, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkung einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000, a.a.O., S. 215).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    Es gibt keine allgemein gültigen Zeitvorgaben; davon geht auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811; EGMR, 3. Sektion, Urteil vom 11. Januar 2007 - 20027/02 Herbst / Deutschland -, NVwZ 2008, S. 289 Rn. 75).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkung einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkung einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    Dagegen kann sich der Staat nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    a) Für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) einen wirkungsvollen Rechtsschutz im materiellen Sinne (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ).
  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    Es gibt keine allgemein gültigen Zeitvorgaben; davon geht auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811; EGMR, 3. Sektion, Urteil vom 11. Januar 2007 - 20027/02 Herbst / Deutschland -, NVwZ 2008, S. 289 Rn. 75).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09
    a) Für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) einen wirkungsvollen Rechtsschutz im materiellen Sinne (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Zudem räumt die Prozessordnung dem Ausgangsgericht ein weites Ermessen bei seiner Entscheidung darüber ein, wie es das Verfahren gestaltet und leitet (vgl Roller, Deutsche Richterzeitung 2012, Beilage zum Heft 6, S 1, 4; BVerfG Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09 - Juris RdNr 7; Beschluss vom 16.12.1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349, 369; vgl BVerwG Urteil vom 27.2.2014 - 5 C 1/13 D - Juris RdNr 18 mwN ; BFH Zwischenurteil vom 7.11.2013 - X K 13/12 - BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, Juris RdNr 69 ff ; vgl BGH Urteil vom 5.12.2013 - III ZR 73/13 - BGHZ 199, 190, Juris RdNr 44 ) .
  • BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10

    Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    Dies gilt zumal auch deshalb, weil Spruchverfahren gerade wegen der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besonders komplexen Bewertungsfragen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, nicht in angemessener Zeit abgeschlossen zu werden und dann das Gebot effektiven Rechtsschutzes zu verletzen (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; zur überlangen Verfahrensdauer bei aktienrechtlichen Spruchverfahren vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2011 - 1 BvR 3155/09 -, WM 2012, S. 75 f. und vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11 -, WM 2012, S. 76 ff.).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Zudem räumt die Prozessordnung dem Ausgangsgericht ein weites Ermessen bei seiner Entscheidung darüber ein, wie es das Verfahren gestaltet und leitet (vgl Roller, Deutsche Richterzeitung, 2012, Beilage zum Heft 6, S 1, 4; BVerfG Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09 - Juris RdNr 7; Beschluss vom 16.12.1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349, 369; vgl BVerwG Urteil vom 27.2.2014 - 5 C 1/13 D - Juris RdNr 18 mwN; BFH Zwischenurteil vom 7.11.2013 - X K 13/12 - BFHE 243, 126, Juris RdNr 69 ff "erheblicher Gestaltungsspielraum"; vgl BGH Urteil vom 5.12.2013 - III ZR 73/13 -, BGHZ 199, 190, Juris RdNr 44 "Ermessen") .
  • BVerfG, 16.05.2012 - 1 BvR 96/09

    "Markttest" gem § 39a Abs 3 WpÜG gewährleistet hinreichenden Schutz des

    Ausschlüsse, bei denen die Abfindung der ausgeschlossenen Aktionäre nach der Ertragswertmethode bemessen wird, sind wegen der besonders komplexen Bewertungsfragen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, in Verfahrenslaufzeiten zu münden, die dem Gebot effektiven Rechtsschutzes kaum noch zu genügen vermögen (zur überlangen Verfahrensdauer bei aktienrechtlichen Spruchverfahren vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2011 - 1 BvR 3155/09 -, WM 2012, S. 75 f. und vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11 -, WM 2012, S.76 ff.).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Zudem räumt die Prozessordnung dem Ausgangsgericht ein weites Ermessen bei seiner Entscheidung darüber ein, wie es das Verfahren gestaltet und leitet (vgl Roller, Deutsche Richterzeitung 2012, Beilage zum Heft 6, S 1, 4; BVerfG Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09 - Juris RdNr 7; Beschluss vom 16.12.1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349, 369; vgl BVerwG Urteil vom 27.2.2014 - 5 C 1/13 D - Juris RdNr 18 mwN ; BFH Zwischenurteil vom 7.11.2013 - X K 13/12 - BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, Juris RdNr 69 ff ; vgl BGH Urteil vom 5.12.2013 - III ZR 73/13 - BGHZ 199, 190, Juris RdNr 44 ) .
  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 21 W 36/12

    Squeeze-out: Höhe der Barabfindung für Minderheitsaktionäre

    Dass die Bewertung anhand von Börsenkursen unabhängig von ihrem Einsatz bei der Ermittlung der Barabfindung oder der Bestimmung einer Verschmelzungswertrelation regelmäßig transparent ist und überlange Verfahrensdauern bei Spruchverfahren, wie sie vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gerügt worden sind (vgl. BVerfG, WM 2012, 75; WM 2012, 76), vermeiden hilft, kommt hinzu.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2013 - 4 EntV 9/12

    Entschädigung für überlange Verfahren: Feststellung der unangemessenen

    So hat das BVerfG bei einem Zivilrechtsstreit, der bis zu seiner fachgerichtlichen Beendigung 21 Jahre in Anspruch genommen hatte (vgl. dazu Senat, Urteil v. 12.12.2012, 4 EntV 3/12), im Hinblick auf den 18 Jahre anhängigen erstinstanzlichen Verfahrensabschnitt nur eine unangemessene Verzögerung von "jedenfalls" zwei Jahren angenommen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats v. 17.11.2011, 1 BvR 3155/09).
  • SG Karlsruhe, 08.08.2018 - S 1 U 3722/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - gesetzliche Unfallversicherung - Unzulässigkeit

    Denn außerhalb der mündlichen Verhandlung obliegt dem Vorsitzenden die Gestaltung und Leitung des gerichtlichen Verfahrens (§ 106 SGG), für die ihm ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerfG vom 17.11.2011 - 1 BvR 3155/09 -, Rdnr. 7 und BSG vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R -, Rdnr. 36 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht