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   BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09   

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BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09 (https://dejure.org/2009,3109)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.2009 - 1 BvR 316/09 (https://dejure.org/2009,3109)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 2009 - 1 BvR 316/09 (https://dejure.org/2009,3109)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Verbots willkürlicher Gerichtsentscheidungen - ungerechtfertigte Verweigerung der Versorgung mit einer außervertraglichen Behandlungsmethode im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wegen fehlendem Kostenerstattungsanspruch gem § 13 Abs 3 S 1 SGB 5

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versorgung mit einer außervertraglichen Behandlungsmethode i.R.d. gesetzlichen Krankenversicherung bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung (hier: Gehirntumor); Bewilligung einer Kombinationstherapie bestehend aus einer Elektro-Tiefen-hyperthermie und einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; SGB V § 13 Abs. 3; ; SGG § 178a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer außervertraglichen Behandlungsmethode bei lebensbedrohlicher Erkrankung an einem Gehirntumor in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Elektro-Tiefenhyerpthermie und dendritische Zellen - Glioblastom Grad IV

  • arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Entscheidung der Krankenkasse muß vor Behandlungsbeginn nicht abgewartet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 256
  • NZS 2009, 376
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 6. Dezember 2005 (vgl. BVerfGE 115, 25 ff.) dargelegt, dass sich aus den Grundrechten ein Anspruch auf nicht allgemein anerkannte medizinische Behandlungsmaßnahmen ergeben kann, wenn bei einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen und eine medizinisch begründete Erfolgsaussicht der erstrebten Behandlung besteht.

    Gleiches gilt, wenn die gesetzlichen Leistungsvorschriften durch die zuständigen Fachgerichte eine für den Versicherten nachteilige Auslegung und Anwendung erfahren (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

    Denn das Leben stellt einen Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung dar (vgl. BVerfGE 115, 25 m.w.N.).

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Leistung im Rahmen der

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    Denn selbst soweit es um in der Vergangenheit begründete Kostenerstattungsansprüche - und nicht wie bei der Beschwerdeführerin um die zukünftige Sachleistung - geht, wird in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei laufenden Leistungen oder sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Behandlungen die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse im Allgemeinen als Zäsur angesehen und die Kostenerstattung nur für diejenigen Leistungen ausgeschlossen, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung auf eigene Rechnung beschafft worden sind; für spätere Leistungen wird der erforderliche Kausalzusammenhang hingegen bejaht (vgl. BSG, SozR 4-2500 § 13 Nr. 10; SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).

    Das betrifft gerade solche Fälle, in denen eine laufende Behandlung erfolgt, der Versicherte aber nicht vertraglich für eine bestimmte Behandlungsdauer an den Behandler gebunden ist (vgl. wiederum BSG, SozR 4-2500 § 13 Nr. 10).

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    Die Beschwerdeführerin trägt vor, das Sozialgericht habe den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2007 - 1 BvR 2496/07 - nicht gewürdigt, aus dem sich ergebe, dass die Anordnung einer Hyperthermiebehandlung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes möglich sei.

    Der Hinweis der Beschwerdeführerin auf den Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2007 - 1 BvR 2496/07 -, [...], geht fehl.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, dass die Gerichte den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ).

    Dabei enthält die Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern ist objektiv zu verstehen (vgl. BVerfGE 83, 82 ).

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    Denn selbst soweit es um in der Vergangenheit begründete Kostenerstattungsansprüche - und nicht wie bei der Beschwerdeführerin um die zukünftige Sachleistung - geht, wird in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei laufenden Leistungen oder sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Behandlungen die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse im Allgemeinen als Zäsur angesehen und die Kostenerstattung nur für diejenigen Leistungen ausgeschlossen, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung auf eigene Rechnung beschafft worden sind; für spätere Leistungen wird der erforderliche Kausalzusammenhang hingegen bejaht (vgl. BSG, SozR 4-2500 § 13 Nr. 10; SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    In solchen Fällen, in denen es um die zukünftige Versorgung mit einer außervertraglichen Behandlungsmethode geht, ist der Anspruch des Versicherten aber darauf gerichtet, dass er von dem Nichtvertragsarzt die notwendige Behandlung erhält und die Abrechnung unmittelbar zwischen der Krankenkasse und dem Arzt stattfindet (vgl. BSGE 88, 62 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, dass die Gerichte den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ).
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    Werde die Behandlung ohne vorherige Einschaltung der Kasse begonnen, so scheide eine Erstattung entstandener Kosten aber auch für nachfolgende Leistungen aus, wenn sich die Ablehnung durch die Krankenkasse auf den weiteren Behandlungsverlauf nicht mehr auswirken könne, weil es sich um einen "einheitlichen Behandlungsvorgang" handele (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 28 Nr. 6).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    Das gilt allerdings nicht, wenn ein offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf eingelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, [...]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09
    Allein mit der Behauptung, die Tatsachenfeststellung der Fachgerichte sei falsch, kann ein Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren jedoch keinen Erfolg haben; denn die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes ist allein Sache der Gerichte (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 83, 119 ).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 KR 1653/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für eine Immuntherapie mit dendritischen

    Dem steht nicht entgegen, dass § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. SGB V nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; Beschluss vom 19.03.2009, - 1 BvR 316/09 -, in juris) nicht in der Weise ausgelegt werden darf, dass er für einen bestehenden Leistungsanspruch die Funktion eines anspruchsvernichtenden Tatbestands entwickelt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 KR 1036/16

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Dem steht nicht entgegen, dass § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. SGB V nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; Beschluss vom 19.03.2009, - 1 BvR 316/09 -, in juris) nicht in der Weise ausgelegt werden darf, dass er für einen bestehenden Leistungsanspruch die Funktion eines anspruchsvernichtenden Tatbestands entwickelt.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 4217/14

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme der ambulanten Behandlung eines

    Dem steht nicht entgegen, dass § 13 Abs. 3 Satz 1 Fall 2 SGB V nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 19.03.2009, - 1 BvR 316/09 -, in juris) nicht in der Weise ausgelegt werden darf, dass er für einen bestehenden Leistungsanspruch die Funktion eines anspruchsvernichtenden Tatbestands entwickelt.
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