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   BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15   

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BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 (https://dejure.org/2020,13179)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 (https://dejure.org/2020,13179)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15 (https://dejure.org/2020,13179)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von Gefangenen ins Prozesskostenhilfeverfahren verfassungswidrig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 3 MRK
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen in das PKH-Verfahren - hier: beabsichtigte Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Untersuchungshaft und die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen in das PKH-Verfahren - hier: beabsichtigte Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34
    Verfassungsbeschwerde gegen die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Untersuchungshaft und die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen in das PKH-Verfahren - hier: beabsichtigte Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von Gefangenen ins Prozesskostenhilfeverfahren verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Menschenunwürdige Haftbedingungen - und die Entscheidung im PKH-Verfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe: Wichtige Rechtsfragen müssen im Hauptverfahren geklärt werden

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    Allerdings lässt sich die Frage, wann die räumlichen Verhältnisse in einer Haftanstalt derart beengt sind, dass die Unterbringung eines Gefangenen dessen Menschenwürde verletzt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht abstrakt-generell klären, sondern muss der tatrichterlichen Beurteilung überlassen bleiben (beispielsweise BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 342/12 -, BGHZ 198, 1).

    Angesichts der Rechtsprechung (weitere Nachweise in BVerfGK 12, 417 sowie BGHZ 198, 1 ) kann nicht als geklärt gelten, dass und unter welchen Umständen eine Haftraumfläche von weniger als 6 m 2 pro Gefangenem bei der Unterbringung von zwei Gefangenen in einem Haftraum den Erfordernissen der Menschenwürdegarantie des gemeinschaftlich untergebrachten Gefangenen entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 3358/14 -, Rn. 18).

    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht geklärt, ob diese Standards den Anforderungen des Grundgesetzes genügen, sondern nur angenommen, dass deren Einhaltung nicht die fachrichterliche Würdigung hindert, dass bestimmte Haftbedingungen gegen das Grundgesetz verstoßen (vgl. BGHZ 198, 1 ; vgl. auch Art. 53 EMRK).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 92, 122 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Ist dies jedoch nicht der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, so ist es mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit nicht zu vereinbaren, der unbemittelten Partei wegen fehlender Erfolgsaussichten ihres Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    Die Rechtslage liegt hier nicht anders, als sie bereits den Beschlüssen der Kammer vom 20. Mai 2016 (1 BvR 3359/14), vom 13. Juli 2016 (1 BvR 183/12 und 1 BvR 826/13), vom 27. Juli 2016 (1 BvR 3403/14) und vom 28. Juli 2016 (1 BvR 3358/14, 1 BvR 1296/15, 1 BvR 1644/15 und 1 BvR 1695/15) zugrunde lag.

    Angesichts der Rechtsprechung (weitere Nachweise in BVerfGK 12, 417 sowie BGHZ 198, 1 ) kann nicht als geklärt gelten, dass und unter welchen Umständen eine Haftraumfläche von weniger als 6 m 2 pro Gefangenem bei der Unterbringung von zwei Gefangenen in einem Haftraum den Erfordernissen der Menschenwürdegarantie des gemeinschaftlich untergebrachten Gefangenen entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 3358/14 -, Rn. 18).

  • EGMR, 15.07.2002 - 47095/99

    Russland, Haftbedingungen, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in der bloßen Tatsache einer - auch rechtswidrigen - Gemeinschaftsunterbringung nicht ohne Weiteres ein Verstoß gegen die Menschenwürde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZB 89/05 -, juris, Rn. 10; vgl. zur Gemeinschaftshaft auch EGMR, Kalashnikov v. Russia, Urteil vom 15. Juli 2002, Nr. 47095/99, NVwZ 2005, S. 303 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 28.09.2006 - III ZB 89/05

    Ansprüche von Strafgefangenen wegen gemeinsamer Unterbringung in einem zu kleinen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in der bloßen Tatsache einer - auch rechtswidrigen - Gemeinschaftsunterbringung nicht ohne Weiteres ein Verstoß gegen die Menschenwürde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZB 89/05 -, juris, Rn. 10; vgl. zur Gemeinschaftshaft auch EGMR, Kalashnikov v. Russia, Urteil vom 15. Juli 2002, Nr. 47095/99, NVwZ 2005, S. 303 ).
  • OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07

    Amtshaftung: Umstände für einen unverschuldeten Nichtgebrauch eines Rechtsmittels

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342/04 StVollz, 3 Ws 1343/04 StVollz -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 84 m 2 pro Gefangenem in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m 2 pro Gefangenem bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    Die Rechtslage liegt hier nicht anders, als sie bereits den Beschlüssen der Kammer vom 20. Mai 2016 (1 BvR 3359/14), vom 13. Juli 2016 (1 BvR 183/12 und 1 BvR 826/13), vom 27. Juli 2016 (1 BvR 3403/14) und vom 28. Juli 2016 (1 BvR 3358/14, 1 BvR 1296/15, 1 BvR 1644/15 und 1 BvR 1695/15) zugrunde lag.
  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung;

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    Bezüglich der Unterbringung in einem Einzelhaftraum hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eine längere Unterbringung in einem 5, 25 m 2 messenden Einzelhaftraum ohne abgetrennte Toilette für menschenwürdewidrig befunden und das Hauptaugenmerk auf die beengte Haftsituation gelegt (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, LKV 2010, S. 26).
  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
    aa) Im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung ist das Oberlandesgericht im Ansatz davon ausgegangen, dass die Frage nach der Menschenwürdigkeit der Unterbringung von Gefangenen von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängt, wobei als Faktoren in räumlicher Hinsicht in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, zu beachten sind (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1332/14 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27) und als die Haftsituation mildernde oder verschärfende Merkmale der Umfang der täglichen Einschlusszeiten und die Belegdichte des Haftraums Berücksichtigung finden.
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • EGMR, 10.01.2012 - 42525/07

    ANANYEV AND OTHERS v. RUSSIA

  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 11 U 88/08

    Keine Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftsituation in der

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - 18 W 31/11

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen auf

  • EGMR, 12.07.2007 - 20877/04

    TESTA v. CROATIA

  • BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

  • BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09

    Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und

  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04

    Strafvollzug: Verstoß gegen die Menschenwürde bei zu kleinem Haftraum im Falle

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1332/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

  • OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04

    Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

  • EGMR, 20.10.2016 - 7334/13

    MURSIC c. CROATIE

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    b) aa) In Bezug auf Haftbedingungen ist es deshalb grundsätzlich von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängig, ob die Art und Weise der Unterbringung eines Strafgefangenen die Menschenwürde verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, Rn. 18 sowie Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15 und 1 BvR 1624/16 -, jeweils Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27; vgl. auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    An klärenden Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs hierzu fehlt es nach wie vor (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15 -, Rn. 19).

    cc) Die Fachgerichte hätten, um den Anspruch des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit zu wahren, berücksichtigen müssen, dass diese Anforderungen zur Zeit insbesondere durch Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs nach wie vor nicht geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15 -, Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20 - juris Rn. 10, vom 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21 - juris Rn. 58, vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 - juris Rn. 15, vom 05.12.2018 - 2 BvR 2557/17 - juris Rn. 14, und vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).

    Dies ist mit dem Verbot, "schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen" im Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden, nicht gemeint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 13, vom 07.07.2020 - 1 BvR 2447/19 - juris Rn. 7 und vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 - juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2021 - 11 S 716/20

    Ermittlungen des Verwaltungsgerichts zur allgemeinen behördlichen

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 - juris Rn. 15, vom 05.12.2018 - 2 BvR 2557/17 - juris Rn. 14, und vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).

    Dies ist mit dem Verbot, "schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen" im Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden, nicht gemeint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 13, vom 07.07.2020 - 1 BvR 2447/19 - juris Rn. 7 und vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 - juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 11 S 2721/20

    Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten im

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 -, juris Rn. 15, vom 05.12.2018 - 2 BvR 2557/17 -, juris Rn. 14, und vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26).

    Dies ist mit dem Verbot, "schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen" im Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden, nicht gemeint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 -, juris Rn. 13, vom 07.07.2020 - 1 BvR 2447/19 -, juris Rn. 7, und vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 -, juris Rn. 15).

  • KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Vielmehr dient das Prozesskostenhilfeverfahren dazu, den Rechtsschutz erst zugänglich zu machen, da das von Verfassungs wegen zu gewährleistende Recht auf effektiven Rechtsschutz und Artikel 3 Absatz 1 GG eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten auch bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebieten (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15, juris, Rn. 14; dass. vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 149/16, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 48/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem

    Bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG, Beschlüsse vom 20. Mai 2016 - 1 BvR 3359/14, juris, Rn. 14, und vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15, juris, Rn. 15; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19, juris, Rn.25, 27 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2023 - 2 O 98/23

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG

    Auch muss Prozesskostenhilfe nicht immer schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist; die Ablehnung von Prozesskostenhilfe kann ungeachtet des Fehlens einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gerechtfertigt sein, wenn die Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf Auslegungshilfen, die von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellt werden, ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15 - juris Rn. 15, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 12 S 1163/20

    Geltungsbereich des Reiseausweises für Flüchtlinge

    II) Anders als das Verwaltungsgericht ist der Senat der Auffassung, dass die sich im vorliegenden Fall stellenden Fragen rechtlicher und tatsächlicher Art nicht in einer Weise eindeutig zu Lasten der Klägerin zu beantworten sind, die unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe der Prozesskostenhilfe (siehe etwa BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 -, juris Rn. 14 f., und vom 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18 -, juris Rn. 24 ff.) deren Versagung rechtfertigen würde.
  • OVG Sachsen, 11.01.2023 - 5 D 32/22

    Elternteil; Vormund; analog

    Ansonsten würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen (BVerfG, Beschl. v. 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15 -, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

  • LG Hagen, 17.07.2020 - 8 O 56/20
  • VG Freiburg, 13.10.2021 - 1 K 1228/21

    Anerkennung einer Drittstaatsausbildung, hier des Berufs des "Licensed Marriage

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