Rechtsprechung
BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige Tochter trotz positiver Mutter-Tochter-Beziehung - Gefährdung des Kindeswohls nicht hinreichend dargelegt
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666a BGB, § 14 Abs 1 RVG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige Tochter trotz positiver Mutter-Tochter-Beziehung - Gefährdung des Kindeswohls nicht hinreichend dargelegt - Unverhältnismäßigkeit des ... - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Entzug der elterlichen Sorge für eine 15-jährige Tochter
- rewis.io
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige Tochter trotz positiver Mutter-Tochter-Beziehung - Gefährdung des Kindeswohls nicht hinreichend dargelegt - Unverhältnismäßigkeit des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 2 S. 3; BGB § 1666a
Verfassungsmäßigkeit des Entzug der elterlichen Sorge für eine 15-jährige Tochter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entzug der elterlichen Sorge - die symbiotische Mutter-Kind-Beziehung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Trennung eines Kindes von der Mutter setzt rechtfertigende Kindeswohlgefährdung voraus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Trennung eines Kindes von der Mutter setzt rechtfertigende Kindeswohlgefährdung voraus
Verfahrensgang
- AG Hannover, 07.06.2013 - 626 F 5141/11
- OLG Celle, 18.10.2013 - 10 UF 178/13
- BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1270
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken.Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfGK 13, 119 ).
Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).
An die Trennung des Kindes von seinen Eltern als schwerstem Eingriff in das Elterngrundrecht sind auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten besonders strenge Anforderungen gestellt (vgl. BVerfGE 60, 79 ), denen die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht genügt.
Der Staat muss daher, bevor er Kinder von ihren Eltern trennt, nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf …
Auszug aus BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris Rn. 28;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris Rn. 18; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ).Die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung sind zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris Rn. 38) und müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbesserte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris Rn. 38; BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 -, FamRZ 2012, S. 99 ).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern zum Zweck der Trennung des Kindes von den Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht hingegen wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kindern Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 75, 201 ).Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken.
- BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03
Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines …
Auszug aus BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris Rn. 28;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ).(a) Geeignet sind nur Maßnahmen, die eine effektive Gefahrenabwehr gewährleisten (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 - FamRZ 2005, S. 344 ).
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).Der Staat muss daher, bevor er Kinder von ihren Eltern trennt, nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß
Auszug aus BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 105, 197 ; stRspr). - OLG Celle, 18.10.2013 - 10 UF 178/13
Auszug aus BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Oktober 2013 - 10 UF 178/13 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes und wird aufgehoben. - BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1 …
Auszug aus BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris Rn. 28; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris Rn. 18; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ). - BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
Auszug aus BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ). - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung
- BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines …
- BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …
Die Fachgerichte werden dem regelmäßig nicht gerecht, wenn sie ihren Blick nur auf die Verhaltensweisen der Eltern lenken, ohne die sich daraus ergebenden schwerwiegenden Konsequenzen für die Kinder darzulegen (…vgl. nur BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, juris, Rn. 24, 26 f.; vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, juris, Rn. 23, 26 f.;… vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 26 f.;… vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 31 f.; BVerfGK 19, 295 ). - BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender …
Auch sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 19, 295 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, www.bverfg.de, Rn. 38) und müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, www.bverfg.de, Rn. 38; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, www.bverfg.de, Rn. 31). - BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der …
Hält das Gericht eine Trennung des Kindes von den Eltern nicht für erforderlich, obwohl Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie oder bei einer Rückkehr dorthin in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist, hält die Entscheidung verfassungsgerichtlicher Kontrolle am Maßstab des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich nur dann stand, wenn das Gericht in Auseinandersetzung mit den für eine nachhaltige Gefahr sprechenden Anhaltspunkten nachvollziehbar begründet, warum eine solche Gefahr für das Wohl des Kindes nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 136, 382 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, juris, Rn. 25 f.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 2882/13 -, juris, Rn. 48 ff.; jeweils zu Art. 6 Abs. 3 GG).
- BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten …
Geeignet sind nur solche Maßnahmen, die eine effektive Gefahrenabwehr gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, juris, Rn. 30; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344). - OLG Brandenburg, 05.01.2016 - 13 UF 12/15
Entziehung der elterlichen Sorge bei Kindeswohlgefährdung: Grundlagen der …
Auch offensichtliche Nachteile, die das Kind auf Grund der Erziehungsmethoden seiner Eltern im Vergleich zu seinen Geschwistern oder zu Kindern anderer Eltern erleidet, dürfen nicht durch staatlichen Eingriff abgewehrt oder korrigiert werden (…BVerfG, FamRZ 2014, 907, Rn. 18; 2014, 1270, Rn. 21; 2009, 1897; 2008, 492;… BeckRS 2014, 49403, Rn. 28;… NJW 2010, 2333, Rn. 33). - OLG Brandenburg, 03.08.2015 - 13 UF 50/15
Elterliche Sorge: Voraussetzungen für die gemeinsame Sorge nicht miteinander …
22; FamRZ 2014, 907, Abs. 18; 2014, 1270, Abs. 21; BeckRS 2014, 49403, Abs. 28; OLG Hamm BeckRS 2015, 05979; OLG Köln NJW-RR 2011, 729, 730; Sachs- v. Coelln, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 6 Rdnr. 76; v. Mangoldt/Klein/Starck- Robbers, GG, 6. Aufl. 2010, Art. 6 Rdnr. 196, 243). - BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge …
Verfassungsrechtlich kommt es darauf an, dass der entsprechende Eingriff sich als geeignet, erforderlich und angemessen erweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, Rn. 28;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, Rn. 37).Geeignet sind nur Maßnahmen, die eine effektive Gefahrenabwehr gewährleisten (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, Rn. 30).
- OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 13 UF 185/15
Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts …
Der staatliche Schutzauftrag dient allein der Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen des Kindeswohls (§ 1666 BGB), nicht der Durchsetzung bestmöglicher Sorgezuordnungen oder tatsächlicher Obhutsverhältnisse gegen oder ohne den Willen der Eltern (BVerfGE 60, 79 = NJW 1982, 1379, 1381; BVerfG, NJW 2010, 2333, Abs. 33; 2011, 3355, Abs. 22; FamRZ 2014, 907, Abs. 18; 2014, 1270, Abs. 21; BeckRS 2014, 49403, Abs. 28; OLG Hamm BeckRS 2015, 05979; OLG Köln NJW-RR 2011, 729, 730;… Sachs- v. Coelln, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 6 Rdnr. 76;… v. Mangoldt/Klein/Starck- Robbers, GG, 6. Aufl. 2010, Art. 6 Rdnr. 196, 243). - OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen
Das Gericht muss daher feststellen, dass die getroffene Anordnung die Kindeswohlgefährdung abzuwenden vermag und geeignet ist, wobei die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und der Fremdunterbringung zu berücksichtigen sind (BVerfG FamRZ 2015, 208; 2014, 1005), ferner, dass andere mildere Maßnahmen, insbesondere die Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen nicht ausreichen, und die Trennung im Vergleich zur Schwere der abzuwendenden Gefährdung nicht außer Verhältnis steht (BVerfG FamRZ 2014, 1270). - OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15
Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes: Begriff des Kindeswohl; …
Es führt zu einem eklatanten Eignungsmangel, wenn dem hoheitlichen Eingriff keine günstigere Prognose in Bezug auf das gefährdete Kindeswohl zu stellen ist, als der mangelhaft ausgeübten elterlichen Sorge (BVerfG, FamRZ 2014, 1270, Rdnr. 31 ff.;… BeckRS 2014, 49403, Rdnr. 38;… BGH, NJW 2012, 151, Rdnr. 29;… BGHZ 184, 269 = NJW 2010, 1351, Rn. 29; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1973;… Staudinger- Coester, § 1666 Rdnr. 212). - BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei …
- BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters betreffend unter anderem den …
- BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20
Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten …
- OLG Brandenburg, 03.08.2015 - 13 UF 190/14
Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Übertragung der gemeinsamen elterlichen …
- BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20
Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels …
- OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
Entzug der elterlichen Sorge für Kinder einer IS-Rückkehrerin
- VerfG Brandenburg, 17.09.2022 - VfGBbg 9/22
Unzulässig, teilweise; unbegründet, im Übrigen; prozessuale Überholung; …
- OLG Brandenburg, 27.12.2018 - 9 UF 86/18
Umgangsrechtsausschluss bei einer vertieft ablehnenden Haltung einer Jugendlichen …
- OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 4 UF 54/15
Voraussetzungen für den Entzug des Umgangsbestimmungsrechts
- OLG Brandenburg, 28.09.2015 - 13 UF 96/15
Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Kindeswohlprüfung bei Übertragung …
- OLG Köln, 26.10.2023 - 14 UF 122/23
- OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 4 UF 385/14
Voraussetzungen für Entzug des Umgangsbestimmungsrechts
- OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18
Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für …
- OLG Brandenburg, 13.10.2023 - 9 UF 115/23
- OLG Köln, 22.06.2023 - 14 UF 56/23
- OLG Dresden, 28.01.2020 - 21 UF 979/19
- OLG Brandenburg, 12.10.2023 - 9 UF 115/23
Umgangsausschluss für den Kindesvater; Umgangsrecht Kindesvater bezüglich im …
- OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 4 UF 269/21
Entzug der elterlichen Sorge für fremduntergebrachte Kinder
- OLG Hamburg, 04.04.2018 - 2 UF 139/17
Gefährdung des Kindeswohls