Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.05.1964

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63   

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BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1966,7)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1966,7)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1966,7)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Allphasenumsatzsteuer

  • openjur.de

    Artt. 12, 3 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung der Umsatzsteuer - Ausprägung der Umsatzsteuer - Mangelnde Wettbewerbsneutralität bei der Umsatzsteuer - Unternehmerbegriff im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung der Umsatzsteuer; Ausprägung der Umsatzsteuer; Mangelnde Wettbewerbsneutralität bei der Umsatzsteuer; Unternehmerbegriff im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

  • opinioiuris.de

    Allphasenumsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf dessen Wettbewerbsneutralität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 12
  • NJW 1967, 147
  • MDR 1967, 188
  • WM 1966, 1320
  • DÖV 1967, 164
 
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Wird zitiert von ... (231)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch die Entscheidung vom 5. März 1958 (BVerfGE 7, 282) den seit 1934 geltenden § 8 für nichtig erklärt.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seinen Entscheidungen auf dem Gebiete des Umsatzsteuerrechts, insbesondere zur Gültigkeit der Ermächtigung in §§ 8 und 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG (BVerfGE 7, 282), zur Weitergeltung der Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft (BVerfGE 12, 341) sowie zum Ausschluß eines besonderen Fabrikationsunternehmens von der Großhandelsvergünstigung (BVerfGE 19, 64) das geltende Umsatzsteuersystem zugrunde gelegt.

    Die Verwirklichung der Konzeption auf dem eingeschlagenen Wege ist jedoch gescheitert: Die erteilte Ermächtigung genügte den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nicht und wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. März 1958 (BVerfGE 7, 282) für nichtig erklärt.

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Andererseits umfassen sie in der Regel Massenvorgänge des Wirtschaftslebens; daher müssen sie, um praktikabel zu sein, die Sachverhalte, an die sie dieselben steuerrechtlichen Folgen knüpfen, typisieren und damit in weitem Umfange die Besonderheiten nicht nur des einzelnen Falles, sondern auch ganzer Gruppen vernachlässigen (BVerfGE 13, 331 (341)).

    Nur geringfügige oder nur in besonderen Fällen auftretende Ungleichheiten sind freilich unbeachtlich (BVerfGE 13, 331 (341)).

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seinen Entscheidungen auf dem Gebiete des Umsatzsteuerrechts, insbesondere zur Gültigkeit der Ermächtigung in §§ 8 und 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG (BVerfGE 7, 282), zur Weitergeltung der Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft (BVerfGE 12, 341) sowie zum Ausschluß eines besonderen Fabrikationsunternehmens von der Großhandelsvergünstigung (BVerfGE 19, 64) das geltende Umsatzsteuersystem zugrunde gelegt.

    Von dieser Ermächtigung machte der Reichsfinanzminister für die Textilwirtschaft durch eine Zusatzsteuer für Spinnwebereien Gebrauch; diese Zusatzsteuer besteht noch heute (BVerfGE 12, 341).

  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Aus diesem Anlaß das Gesamtproblem der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Umsatzsteuersystems unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit aufzurollen, hätte eine Ausweitung des Prozeßstoffes bedeutet, die weder dem Willen der damaligen Prozeßbeteiligten entsprochen hätte noch - angesichts der Bedeutung und Schwierigkeit der hierbei auftretenden Probleme - sachdienlich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 6, 273 (282)).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Ein solches Steuergesetz kann dem Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen (vgl. BVerfGE 8, 51 (64)).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden ist in dem Urteil vom 6. Mai 1964 (BVerfGE 18, 1) ausgesprochen.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Der Gesetzgeber muß aber seine Auswahl sachgerecht treffen; es kommt darauf an, ob die Unterschiede in den zu regelnden Sachverhalten "für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise" so erheblich sind, daß ihre Außerachtlassung als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfGE 1, 14 (52); seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes - Entstehen einer Steuerpflicht von

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Der Bundesfinanzhof hat in seinem gegen die Beschwerdeführerin zu II ergangenen Urteil (BStBl. 1963 III S. 72 = Slg. Bd. 76, 204) die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Umsatzsteuersystems, insbesondere der geringeren Belastung der mehrstufigen Unternehmen, mit der folgenden Begründung bejaht:.
  • BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvR 455/62

    Unterschiedliche Umsatzbesteuerung von Röst- und löslichem Kaffee

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seinen Entscheidungen auf dem Gebiete des Umsatzsteuerrechts, insbesondere zur Gültigkeit der Ermächtigung in §§ 8 und 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG (BVerfGE 7, 282), zur Weitergeltung der Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft (BVerfGE 12, 341) sowie zum Ausschluß eines besonderen Fabrikationsunternehmens von der Großhandelsvergünstigung (BVerfGE 19, 64) das geltende Umsatzsteuersystem zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    So hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach aus Art. 105 und 106 GG auf die grundsätzliche verfassungsrechtliche Anerkennung einer bestimmten Steuer- oder Erhebungsart geschlossen (vgl. etwa BVerfGE 14, 105 zu Finanzmonopolen; 21, 12 und 37, 38 zur Umsatzsteuer; 93, 121 zur Vermögensteuer und 31, 8 ; 40, 56 ; 42, 38 zur Vergnügungsteuer; 69, 174 zur Getränkesteuer).

    c) Weitergehende Aussagen, vor allem zur Vereinbarkeit ihrer konkreten Ausgestaltung mit anderen steuerverfassungsrechtlichen Prinzipien und mit den Grundrechten, können Art. 106 Abs. 6 GG hingegen nicht entnommen werden (vgl. BVerfGE 21, 12 ).

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in

    Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinne als "gleich" ansehen will (vgl BVerfGE 21, 12, 26; 23, 242, 252; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 30; BSG SozR 4-2500 § 309 Nr. 1 RdNr 18) , solange bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich ein einleuchtender Grund für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte vorliegt (vgl BVerfGE 76, 256, 329; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 30; BVerfGE 109, 96, 123 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 69) .
  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Vielmehr bleibt es dem Gesetzgeber überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also rechtlich gleich behandeln will (vgl BVerfGE 21, 12, 26).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,27
BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1964,27)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.1964 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1964,27)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 1964 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 (https://dejure.org/1964,27)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 1
  • NJW 1964, 1315
  • DÖV 1965, 394
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52

    Verfassungsbeschwerde gegen einen in Vollziehung einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Die Auslegung eines Gesetzes auch durch Staatsbehörden ist an sich noch kein Hoheitsakt, sondern höchstens eine Vorstufe zu ihm (vgl. BVerfGE 2, 139 [141]).

    Genausowenig wie der Einzelne sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß einer allgemeinen Verwaltungsanordnung wenden kann, weil sie kein objektives Recht schafft und für den Einzelnen nicht verbindlich ist (BVerfGE 1, 82 [84]; 2, 139 [141]; 2, 237 [242 f.]; 12, 180 [199]), kann er die Verfassungsbeschwerde dagegen richten, daß die Verwaltung solche Anordnungen unterlassen hat.

  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Soweit sich die Beschwerdeführer zu Ziffer 1 mit ihrem Hauptantrag unmittelbar gegen die Gültigkeit des UStG, insbesondere seiner §§ 2 und 3 wenden, ist ihre Verfassungsbeschwerde nicht binnen der Fristen des § 93 Abs. 2 und 3 BVerfGG erhoben und daher unzulässig (BVerfGE 11, 255 [259]).

    Ob der Gesetzgeber durch die verschiedenen Gesetze zur Änderung des UStG, insbesondere das Neunte Änderungsgesetz vom 18. Oktober 1957, die bekämpften Bestimmungen erneut in seinen Willen aufgenommen hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Frist des § 93 Abs. 2 BVerfGG unwesentlich (BVerfGE 11, 255 [259 f.]).

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Unter diesen Umständen ist die Erschöpfung des Rechtswegs objektiv nicht geboten und der Beschwerdeführerin nicht zumutbar (BVerfGE 9, 3 [7 f.]).
  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvR 208/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Genausowenig wie der Einzelne sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß einer allgemeinen Verwaltungsanordnung wenden kann, weil sie kein objektives Recht schafft und für den Einzelnen nicht verbindlich ist (BVerfGE 1, 82 [84]; 2, 139 [141]; 2, 237 [242 f.]; 12, 180 [199]), kann er die Verfassungsbeschwerde dagegen richten, daß die Verwaltung solche Anordnungen unterlassen hat.
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Genausowenig wie der Einzelne sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß einer allgemeinen Verwaltungsanordnung wenden kann, weil sie kein objektives Recht schafft und für den Einzelnen nicht verbindlich ist (BVerfGE 1, 82 [84]; 2, 139 [141]; 2, 237 [242 f.]; 12, 180 [199]), kann er die Verfassungsbeschwerde dagegen richten, daß die Verwaltung solche Anordnungen unterlassen hat.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Genausowenig wie der Einzelne sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen den Erlaß einer allgemeinen Verwaltungsanordnung wenden kann, weil sie kein objektives Recht schafft und für den Einzelnen nicht verbindlich ist (BVerfGE 1, 82 [84]; 2, 139 [141]; 2, 237 [242 f.]; 12, 180 [199]), kann er die Verfassungsbeschwerde dagegen richten, daß die Verwaltung solche Anordnungen unterlassen hat.
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Insoweit gleichen die Bestimmungen über die Entrichtung der Umsatzsteuer denen der Beförderungsteuer; für diese hat das Bundesverfassungsgericht die Unmittelbarkeit der Beschwer bejaht (Urteil vom 22. Mai 1963 -- 1 BvR 78/56)1.
  • BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes - Entstehen einer Steuerpflicht von

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
    Dieser hat durch sein mit der Verfassungsbeschwerde angefochtenes Urteil vom 13. Dezember 1962 -- V 87/60 S -- (BStBl. 1963 III S. 72) die in den gegenwärtigen Verfassungsbeschwerden gegen die Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes erhobenen Bedenken im einzelnen geprüft und für unbegründet erklärt.
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Ohne Belang ist hier, ob der Gesetzgeber der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes § 7 Abs. 2 VSG erneut in seinen Willen aufgenommen hat, da hierdurch die Beschwerdefrist nicht neu in Gang gesetzt wird (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 43, 108 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Sie sind somit von dem Gesetz gegenwärtig und unmittelbar betroffen (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [13]).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Gegen derartige Verwaltungsvorschriften kann sich der Einzelne nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde wenden (BVerfGE 18, 1 [15]; 41, 88 [105]).
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