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   BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03   

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BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03 (https://dejure.org/2003,2105)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 1 BvR 329/03 (https://dejure.org/2003,2105)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 (https://dejure.org/2003,2105)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzeröffnungsverfahren (§ 4a Abs 2 InsO) bei unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen des Schuldners

  • zvi-online.de

    InsO § 4a Abs. 2 Satz 1
    Kein verfassungsrechtliches Gebot der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Eröffnungsverfahren bei Sprachproblemen des Schuldners ohne weitere rechtliche oder faktische Probleme

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; BVerfGG § 90 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12; GG Art. 14; BVerfGG § 90 Abs. 1
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren auf Grund von Sprachproblemen des Betroffenen; Pflicht zur weitgehenden Gleichstellung Bemittelter und Unbemittelter im Hinblick auf die Verwirklichung des Rechtsschutzes; Gebotenheit der Beiordnung eines Rechtsanwalts ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2668
  • NZI 2003, 448
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an die Garantie gleichen Rechtsschutzes bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; zuletzt BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2002, 531 ).

    a) Allerdings verlangen das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und die aus Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG abgeleiteten Garantie des effektiven Rechtsschutzes, dass die Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend angeglichen wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2002, 531 ).

    Die unterschiedlichen Rollen von Gericht und Anwalt können auch in Verfahren mit Amtsermittlungsmaxime eine Beiordnung geboten erscheinen lassen, zumal die Aufklärungs- und Beratungspflicht eines Anwalts über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht hinaus geht (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, 2103 ; FamRZ 2002, 531 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an die Garantie gleichen Rechtsschutzes bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; zuletzt BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2002, 531 ).

    a) Allerdings verlangen das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und die aus Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG abgeleiteten Garantie des effektiven Rechtsschutzes, dass die Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend angeglichen wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2002, 531 ).

    Gefordert ist keine völlige Gleichstellung, vielmehr muss der Unbemittelte nur einem solchen Bemittelten gleich gestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das - endgültige - Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    Dies gilt auch, soweit es um die Rechte solcher Beteiligter im gerichtlichen Verfahren geht, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind (vgl. BVerfGE 64, 135 ).

    Die Verfassung verlangt nicht mehr, als dass ein kostenloser Dolmetscher bereit gestellt wird und gegebenenfalls fremdsprachige Schriftstücke übersetzt werden (vgl. BVerfGE 64, 135 ; BVerfG, Vorprüfungsausschuss, NVwZ 1987, 785).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    Hiernach muss ein Beschwerdeführer schon vor den Fachgerichten etwaige Grundrechtsverstöße unterer Instanzen rügen und die zu ihrer Beurteilung notwendigen Tatsachen mitteilen (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 81, 22 ).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    Die unterschiedlichen Rollen von Gericht und Anwalt können auch in Verfahren mit Amtsermittlungsmaxime eine Beiordnung geboten erscheinen lassen, zumal die Aufklärungs- und Beratungspflicht eines Anwalts über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht hinaus geht (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, 2103 ; FamRZ 2002, 531 ).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    Hiernach muss ein Beschwerdeführer schon vor den Fachgerichten etwaige Grundrechtsverstöße unterer Instanzen rügen und die zu ihrer Beurteilung notwendigen Tatsachen mitteilen (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 81, 22 ).
  • BGH, 18.12.2002 - IX ZA 22/02

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    a) den Besschluss des Bundesgerichtshof vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 22/02 -,.
  • AG Bochum, 30.03.2000 - 52 II 1733/99
    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    Da jedoch diese Schritte vor Verfahrenseröffnung nötig und als außerprozessual anzusehen sind, kann eine unbemittelte Partei einen Anwalt hierfür nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen (vgl. AG Köln, Rpfleger 1999, S. 497; AG Bochum, Rpfleger 2000, S. 461; AG Schwelm, Beschluss vom 19. März 1999 - 19 UR II 7/99 - [JURIS]).
  • BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    Die Verfassung verlangt nicht mehr, als dass ein kostenloser Dolmetscher bereit gestellt wird und gegebenenfalls fremdsprachige Schriftstücke übersetzt werden (vgl. BVerfGE 64, 135 ; BVerfG, Vorprüfungsausschuss, NVwZ 1987, 785).
  • AG Schwelm, 19.03.1999 - 19 UR II 7/99

    Beratungshilfe im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
    Da jedoch diese Schritte vor Verfahrenseröffnung nötig und als außerprozessual anzusehen sind, kann eine unbemittelte Partei einen Anwalt hierfür nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen (vgl. AG Köln, Rpfleger 1999, S. 497; AG Bochum, Rpfleger 2000, S. 461; AG Schwelm, Beschluss vom 19. März 1999 - 19 UR II 7/99 - [JURIS]).
  • AG Köln, 02.07.1999 - 364 UR II 2210/98
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der

    Selbst dann, wenn er die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, kommt die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur bei besonderen Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage in Betracht (BVerfG, Beschl. v. 18. Mai 2003 - 1 BvR 329/03).
  • BVerfG, 04.09.2006 - 1 BvR 1911/06

    Keine Grundrechtsverletzung, insbesondere auch keine Verletzung des

    aa) Die Gewährung von Beratungshilfe für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist dem Grundsatz nach möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - NJW 2003, S. 2668; Schoreit/Dehn, BerH/PKH, 8. Aufl., 2004, § 1 BerHG Rn. 12a m.w.N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Aufl., 2005, Rn. 917a, 952a; a.A.: Landmann, Rpfleger 2000, S. 196 ; AG Duisburg-Ruhrort, Beschluss vom 16. September 2005 - 13 II 814/05).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10

    Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung

    Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - zu II 2 a der Gründe, ZInsO 2003, 653; BGH 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - Rn. 9, NJW-RR 2009, 794).

    Eine Beiordnung ist daher regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in Kenntnisstand und Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (BVerfG 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - zu II 2 a der Gründe, ZInsO 2003, 653; BGH 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - Rn. 9 f., NJW-RR 2009, 794) oder der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Hilfe der Rechtsantragsstelle in Anspruch zu nehmen .

  • BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit

    Jedoch muss der Unbemittelte einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und die möglichen Kostenfolgen berücksichtigt (vgl. BVerfG 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - zu II 2 a der Gründe, ZInsO 2003, 653) .
  • LSG Sachsen, 10.01.2013 - L 8 AS 701/12

    Prozesskostenhilfe für Erinnerungsverfahren nach § 197 SGG - Beiordnung eines

    Die Erforderlichkeit im Sinne des § 121 Abs. 2 ZPO beurteilt sich nach dem Umfang und der tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeit der Sache sowie nach der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (BVerfG, Beschluss vom 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80 u. a. - juris RdNr. 39; BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - juris RdNr. 22), aber auch nach der Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.03.2003 - 1 BvR 329/03 - juris RdNr. 7; BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZB 84/11 - juris RdNr. 7).
  • LAG Hamm, 06.10.2010 - 14 Ta 477/09

    Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für Zahlungsklagen im

    Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG, 18. März 2003, 1 BvR 329/03, ZinsO 2003, 653; 22. Juni 2007, 1 BvR 681/07, NJW-RR 2007; 1713; BAG, 18. Mai 2010, 3 AZB 9/10, juris; LAG Hamm, 29. November 2004, 18 Ta 710/04, NZA 2005, 544; 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, juris).

    Eine Beiordnung ist aber regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in Kenntnisstand und Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht oder der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Hilfe der Rechtsantragsstelle in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, 18. März 2003, aaO; 22. Juni 2007, aaO; 6. Mai 2009, aaO; BAG, 18. Mai 2010, aaO; BGH 18. Februar 2009, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2012 - 3 Ta 98/12

    Antrag auf Beiordnung Rechtsanwalt

    Hierbei ist eine weitgehende Angleichung, hingegen keine völlige Gleichstellung gegenüber der bemittelten Partei gefordert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.03.2003 - 1 BvR 329/03 -, NJW 2003, 448).

    Das Gericht muss vielmehr überprüfen, ob auch eine bemittelte Partei in dieser Lage unter Abwägung u. a. auch des Kostenrisikos vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 -, Rechtspfleger 2002, 212; BVerfG, Beschluss vom 18.03.2003 - 1 BvR 329/03 -, ZInsO 2003, 653; BGH, Beschluss vom 18.02.2009 - XII ZB 137/08 -, NJW-RR 2009, 794).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2011 - 25 Ta 498/11

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts - einfach gelagerter Fall -

    Hierbei ist eine weitgehende Angleichung, hingegen keine völlige Gleichstellung gegenüber der bemittelten Partei gefordert (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - NJW 2003, 448).

    Deshalb hat das Gericht im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu überprüfen, ob auch eine bemittelte Partei in dieser Lage unter Abwägung u. a. auch des Kostenrisikos vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - Rechtspfleger 2002, 212; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - a. a. O.; BAG, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2748; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - NJW-RR 2009, 794).

  • LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 3 Ta 582/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei substantiierten Einwendungen der Beklagten

    Hierbei ist eine weitgehende Angleichung, hingegen keine völlige Gleichstellung gegenüber der bemittelten Partei gefordert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.03.2003 - 1 BvR 329/03, NJW 2003, 448).

    Das Gericht muss vielmehr überprüfen, ob auch eine bemittelte Partei in dieser Lage unter Abwägung u. a. auch des Kostenrisikos vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01, Rechtspfleger 2002, 212; BVerfG, Beschluss vom 18.03.2003 - 1 BvR 329/03, ZInsO 2003, 653; BGH, Beschluss vom 18.02.2009 - XII ZB 137/08, NJW-RR 2009, 794).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Voraussetzungen der Erforderlichkeit einer Beiordnung beurteilen sich im Einzelfall nach dem Umfang und der (tatsächlichen oder rechtlichen) Schwierigkeit der Sache sowie nach der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 = juris Rn 14f), aber auch nach der Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen (BVerfG, Beschluss vom 18.03.2003 - 1 BvR 329/03 = juris Rn 7; BGH, Beschluss vom 18.02.2009 - XII ZB 137/08 = FamRZ 2009, 857; BAG, Beschluss v. 18.5.2010, 3 AZB 9/10 = NJW 2010, 2748).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 26 Ta 535/12

    Offensichtlich mutwillige Prozessführung durch Stellung eines Hauptantrags statt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - L 19 AS 1923/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • OLG Hamm, 16.11.2005 - 2 Ss 461/05

    Beiordnung; Pflichtverteidiger; ausländischer Angeklagter; Gesamtwürdigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 26 Ta 1230/12

    Bewilligungsreife - Entscheidungsreife - Prozesskostenhilfe bei Anspruchsübergang

  • LG Halle, 14.09.2006 - 2 T 569/06
  • LG Berlin, 03.01.2005 - 512 Qs 50/04

    Anforderungen an Inhalt und Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses gegen einen

  • LG Bochum, 06.08.2004 - 10 T 50/04
  • AG Schwerte, 05.08.2004 - 3 IIa 273/02
  • AG Stendal, 15.09.2007 - 64 UR II (T) I 1367/06

    Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle als andere Möglichkeit für eine Hilfe

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