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   BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13   

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https://dejure.org/2016,7243
BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13 (https://dejure.org/2016,7243)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13 (https://dejure.org/2016,7243)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2016 - 1 BvR 3309/13 (https://dejure.org/2016,7243)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 1598a BGB, § 1600d BGB, Art 8 Abs 1 MRK
    Kenntnis der eigenen Abstammung und allgemeines Persönlichkeitsrecht - keine gesetzgeberische Pflicht zur Bereitstellung eines isolierten Abstammungsklärungsverfahrens neben § 1600d BGB gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater

  • IWW

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 1598a BGB; § 1600d BGB

  • Wolters Kluwer

    Isolierte Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater neben dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Statusrechtliche Zuordnung des Erzeugers als Vater gegenüber dem Kind; Erzwingung einer Abstammungsuntersuchung; Ausgleich des ...

  • doev.de PDF

    Kein Abstammungsklärungsanspruch gegenüber dem vermuteten leiblichen Vater

  • rewis.io

    Kenntnis der eigenen Abstammung und allgemeines Persönlichkeitsrecht - keine gesetzgeberische Pflicht zur Bereitstellung eines isolierten Abstammungsklärungsverfahrens neben § 1600d BGB gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Isolierte Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater neben dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Statusrechtliche Zuordnung des Erzeugers als Vater gegenüber dem Kind; Erzwingung einer Abstammungsuntersuchung; Ausgleich des ...

  • rechtsportal.de

    Isolierte Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater neben dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Statusrechtliche Zuordnung des Erzeugers als Vater gegenüber dem Kind; Erzwingung einer Abstammungsuntersuchung; Ausgleich des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 1598a BGB ist nicht analog auf mutmaßlichen Vater anwendbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Abstammungsklärungsanspruch gegen Jedermann

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mögliche Kollateralschäden: Kein isolierter Vaterschaftstest gegen mutmaßlich leiblichen Vater

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abstammungsklärungsanspruch gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater?

  • archive.is (Pressebericht, 19.04.2016)

    Abstammungsklärung: Kinder können DNA-Test nicht erzwingen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Das GG bietet gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater keinen Abstammungsklärungsanspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Abstammung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Klärung der Abstammung - für jedes Kind gegen jedermann möglich?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Abstammung: Kann man einen Vaterschaftstest erzwingen?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    DNA-Abgleich mit potentiellem Vater nicht zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Zwang zum Vaterschaftstest

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf isolierte Vaterschaftsfeststellung gegenüber nicht-rechtlichem Vater

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Klärung der Abstammung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Recht auf Kenntnis der Abstammung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwang zum Vaterschaftstest

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.04.2016)

    Gentest: Vermeintlicher Vater darf Test verweigern

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Klärung der Abstammung - für jedes Kind gegen jedermann möglich?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 117 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Kein isoliertes Abstammungsklärungsverfahren neben § 1600d BGB

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Zwang zum Vaterschaftstest

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundgesetz gebietet keinen Abstammungsklärungsanspruch gegenüber mutmaßlich leiblichem Vater - Aus allgemeinem Persönlichkeitsrecht abgeleiteter Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung gilt nicht absolut

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Sachen "Abstammungsklärung" am Dienstag, 24. November 2015, 10.00 Uhr

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.11.2015)

    Auf Vater-Suche in Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klärung der Abstammung

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.11.2015)

    Suche nach Vätern: Verfassungsgericht lotet Grenzen aus

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.11.2015)

    Der Zottelvater und die Mörderbrut

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine willkürliche Durchführung von Abstammungsuntersuchungen

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Abstammungsklärungsanspruch gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater

Sonstiges (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)

    Verhandlungsgliederung für die mündliche Verhandlung in Sachen "Abstammungsklärung" am Dienstag, 24. November 2015, 10.00 Uhr

  • Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)

    Urteilsverkündung in Sachen "Abstammungsklärung" am Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • rechtspsychologie-bdp.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) vom 15. Mai 2015

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 141, 186
  • NJW 2016, 1939
  • MDR 2016, 589
  • FamRZ 2016, 877
  • DÖV 2016, 530
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist insoweit flexibel und durch die Einbindung der Person in ihre sozialen Beziehungen relativiert (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 141, 186 ; 147, 1 ; stRspr; siehe auch BGHZ 183, 353 ; 209, 139 ; 219, 233 ; stRspr).

    Demnach folgt aus dem Persönlichkeitsrecht auch nicht ein allein dem Einzelnen überlassenes umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person.Es zielt jedoch darauf, die Grundbedingungen dafür zu sichern, dass die einzelne Person ihre Individualität selbstbestimmt entwickeln und wahren kann(vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 90, 263 ; 117, 202 ; 141, 186 ; 147, 1 ).

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Der lückenschließende Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts greift aber dann, wenn die selbstbestimmte Entwicklung und Wahrung der Persönlichkeit spezifisch gefährdet ist (BVerfGE 141, 186 ).
  • KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16

    Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

    Eine der Aufgaben des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist es dabei, Grundbedingungen dafür zu sichern, dass die einzelne Person ihre Individualität selbstbestimmt entwickeln und wahren kann (BVerfGE 141, 186) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt indessen nur solche Elemente der Persönlichkeitsentfaltung, die - ohne bereits Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes zu sein - diesen in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (BVerfGE a.a.O).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbürgt aber nicht Schutz gegen alles, was die selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung auf irgendeine Weise beeinträchtigen könnte (BVerfGE 141, 186).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet solche Elemente der Persönlichkeitsentfaltung, die - ohne bereits Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes zu sein - diesen in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (vgl. BVerfGE 141, 186 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17

    Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

    a) Die Berücksichtigung der als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten heranzuziehenden Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 138, 296 ; 141, 186 ) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Das Kind bliebe dann einem Elternteil rechtlich zugeordnet, dem es emotional und sozial nicht nachhaltig verbunden ist (vgl. zur Bedeutung verwandtschaftlicher Zuordnungen für die Entwicklung der Persönlichkeit BVerfGE 141, 186 ).

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen

    Dieses Recht verleiht zwar keinen Anspruch auf Verschaffung solcher Kenntnisse, schützt aber vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen durch staatliche Organe (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 877 Rn. 38 und FamRZ 1989, 255, 258; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 204, 54 = FamRZ 2015, 642 Rn. 7).
  • BGH, 30.11.2016 - XII ZB 173/16

    Abstammungssache: Anspruch auf Einwilligung in die genetische Untersuchung trotz

    Der mit der Probeentnahme verbundene Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Person, die mit der Probe ihre genetische Codierung zum Zwecke der Untersuchung preisgibt, wird durch das Recht auf Kenntnis der Abstammung derjenigen Person gerechtfertigt, die die Probe und die Untersuchung verlangt (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 441, 443 f.; FamRZ 2016, 877 Rn. 45).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2016 - 6 UF 143/16

    Kein Anspruch auf förmliche, rechtsfolgenlose Feststellung der biologischen

    § 1598a BGB kann nicht verfassungskonform dahin ausgelegt werden, dass er einen Anspruch auf Klärung der genetischen Abstammung außerhalb der rechtlichen Familie eröffnet (BVerfG, Urteil vom 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13; FamRZ 2016, 877).

    Seine Anwendung setzt einerseits voraus, dass sich das Begehr gegen den rechtlichen Vater richtet (BT-Drucks. 16/6561, S. 12; BVerfG, Urteil vom 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13, Rn. 28 = FamRZ 2016, 877).

    Insoweit hat der Gesetzgeber anlässlich der Normierung des § 1598a BGB bewusst an seiner bis dahin verfolgten Linie festgehalten, die Abstammungsklärung im Verhältnis zu einer rechtlich bislang nicht familiär verbundenen Person nur zu ermöglichen, wenn die Klärung auf die Begründung rechtlicher Eltern-Kind-Verantwortung zielt, § 1600d BGB (BT-Drucks. 16/6561, S. 12; BVerfG, Urteil vom 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13, Rn. 67 = FamRZ 2016, 877).

    Diese dem Rechtsfrieden innerhalb der rechtlichen Familie dienende Beschränkung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gebilligt (BVerfG, Urteil vom 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13, Rn. 28 und Rn. 46 = FamRZ 2016, 877).

    § 1598a BGB eröffnet zudem aus Gründen der durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Identitätsfindung der Beteiligten ausdrücklich nur einen Anspruch auf Einwilligung in eine Abstammungsuntersuchung (BT-Drucks. 16/6561, S. 12; BVerfG, Urteil vom 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13, Rn. 31 ff. = FamRZ 2016, 877).

    Der Gesetzgeber hat insoweit ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Anspruch nach § 1598a BGB auf die bloße Kenntniserlangung beschränkt sein soll (BT-Drucks. 16/6561, S. 12; BT-Drucks. 16/8219, S. 6 f.; BVerfG, Urteil vom 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13, Rn. 67 = FamRZ 2016, 877).

  • BGH, 19.01.2022 - XII ZB 183/21

    Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die

    Umgekehrt kann die Unmöglichkeit, die eigene Abstammung zu klären, die einzelne Person erheblich belasten und verunsichern (vgl. BVerfGE 141, 186 = FamRZ 2016, 877 Rn. 32 ff. mwN).

    Dem entspricht, dass das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch das Recht auf Identität einschließt, zu dem das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gehört (vgl. EGMR Urteile vom 13. Juli 2006 - 58757/00 - Jäggi ./. Schweiz, BeckRS 2006, 17562 Rn. 37; vom 13. Februar 2003 - 42326/98 - Odièvre ./. Frankreich, FamRZ 2003, 1367 Rn. 29, 44 und vom 7. Februar 2002 - 53176/99 - Mikulic ./. Kroatien, BeckRS 2014, 21335 Rn. 54, 64; vgl. auch BVerfGE 141, 186 = FamRZ 2016, 877 Rn. 73 mwN).

    Nötigenfalls muss ein Verfahren bereitstehen, in welchem die Klärung erfolgen kann (vgl. BVerfGE 141, 186 = FamRZ 2016, 877 Rn. 38 mwN), woraus sich auch die Notwendigkeit einer entsprechenden zivilrechtlichen Anspruchsgrundlage ergibt.

  • OLG Celle, 12.10.2020 - 21 WF 87/20

    Vaterschaftsfeststellung; Adoption

    Dies wird auch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2016, 877 ff.) bestätigt.

    Das aus Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Recht auf Kenntnis der Abstammung verdichtet sich deswegen auf die Konstellationen zur Überprüfung einer rechtlich etablierten Vaterschaft (BVerfG FamRZ 2016, 877, 882 f. [Rn. 49 ff., 60]).

  • LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21

    "Deutsche Umwelthilfe"

  • LAG Hessen, 14.01.2022 - 10 Sa 898/21

    Abgestufte Darlegungslast des Arbeitnehmers bei bestrittener

  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 UF 61/18

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil trotz Vorliegens einer

  • OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 6 UF 98/16

    Kindeswohlprüfung bei Umgangsrecht des leiblichen Vaters

  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 UF 61/18B
  • AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20

    Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag

  • AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16

    Anspruch eines Angehörigen auf Auskunftserteilung über den Verbleib einer Urne

  • BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde bezüglich eines kombinierten

  • AG Seligenstadt, 20.04.2022 - 1 C 622/20

    Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, ....

  • KG, 31.05.2017 - 3 WF 22/17

    Mutterschaftsfeststellung nach anonymer Geburt

  • OLG Zweibrücken, 02.08.2022 - 6 UF 70/22

    Verpflichtung zur genetischen Abstammungsuntersuchung nur beim rechtlichen Vater

  • SG Marburg, 10.08.2018 - S 10 SF 49/18
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