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BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 GG, Art 6 Abs 3 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind - hier: angegriffene Entscheidung erfüllt strenge Anforderungen an Umgangsausschluss - Gefährdung des Kindeswohls bei entgegenstehendem Kindeswillen - rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 GG, Art 6 Abs 3 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind - hier: angegriffene Entscheidung erfüllt strenge Anforderungen an Umgangsausschluss - Gefährdung des Kindeswohls bei entgegenstehendem Kindeswillen - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn
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Nichtannahmebeschluss: Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind - hier: angegriffene Entscheidung erfüllt strenge Anforderungen an Umgangsausschluss - Gefährdung des Kindeswohls bei entgegenstehendem Kindeswillen
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GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; EMRK Art. 8
Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Im Falle der Kindeswohlgefährdung ist befristeter Ausschluss elterlichen Umgangsrechts nicht zu beanstanden
Verfahrensgang
- AG Emmendingen, 01.04.2011 - 4 F 254/10
- OLG Karlsruhe, 02.11.2011 - 18 UF 121/11
- BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 135
- NJW 2013, 1867
- FamRZ 2013, 361
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
aa) (1) Das durch § 1684 BGB gewährte Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem (nicht bei ihm lebenden) Kind erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und steht somit unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).Es ermöglicht im Falle einer Trennung der Eltern dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194, ; 64, 180 ).
Soweit das Bundesverfassungsgericht eine Betroffenheit des Art. 6 Abs. 3 GG durch bestimmte gesetzliche oder gerichtliche Regelungen zum Umgangsrecht ausdrücklich verneint hat (vgl. BVerfGE 31, 194 ), bezog sich dies auf die insoweit mit einer Fremdunterbringung des Kindes nicht vergleichbare Konstellation, dass sich die leiblichen Eltern, die sich beide gleichermaßen auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG berufen können, untereinander über die Ausgestaltung des Umgangs nicht einigen konnten.
Die Regelung wendet sich vielmehr gegen die "Wegnahme" des Kindes von seinen Eltern, um es einer Erziehung durch den Staat oder durch von diesem bestellte Dritte zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
aa) (1) Das durch § 1684 BGB gewährte Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem (nicht bei ihm lebenden) Kind erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und steht somit unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).Es ermöglicht im Falle einer Trennung der Eltern dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194, ; 64, 180 ).
(d) Die Rechtfertigung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des elterlichen Umgangsrechts setzt im Falle eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes auf der einen Seite voraus, dass der Schutz des Kindes dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGK 17, 407 ), wobei gegebenenfalls auch der dem Umgang entgegenstehende Wille des Kindes und die Folgen eines gegen diesen Willen angeordneten Umgangs nicht außer Betracht bleiben dürfen; so kommen eine Einschränkung oder der Ausschluss der Umgangsbefugnis insbesondere in Betracht, wenn das Kind dies aus ernsthaften Gründen wünscht und ein erzwungenes Umgangsrecht das Kindeswohl beeinträchtigen würde (vgl. BVerfGE 64, 180 ;… s. auch EGMR, Entscheidung vom 25. September 2007 - 13301/05 -, B. v. Deutschland, Rn. 30, juris).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet die staatlichen Behörden anzustreben, die institutionell auf Zeit angelegten (vgl. BVerfGE 79, 51 ) Pflegeverhältnisse nicht so zu verfestigen, dass die leiblichen Eltern mit der Weggabe ihres Kindes in nahezu jedem Fall den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie oder -einrichtung befürchten müssen (vgl. BVerfGE 75, 201 ).Für Maßnahmen, die die Rückkehr eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes zu seinen Eltern erschweren, gelten strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 75, 201 ).
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Es kann dahinstehen, ob die Beschwerdeführer zudem hinreichend begründet haben, weshalb die behauptete Konventionsverletzung zugleich einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen sollte (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ).Der befristete Ausschluss des Umgangsrechts ist mit dem Grundgesetz auch im Lichte der bei seiner Auslegung zu berücksichtigenden Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; stRspr) vereinbar.
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Es kann dahinstehen, ob die Beschwerdeführer zudem hinreichend begründet haben, weshalb die behauptete Konventionsverletzung zugleich einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen sollte (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ).Der befristete Ausschluss des Umgangsrechts ist mit dem Grundgesetz auch im Lichte der bei seiner Auslegung zu berücksichtigenden Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; stRspr) vereinbar.
- BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des …
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfGK 4, 339 ; 17, 407 ).(d) Die Rechtfertigung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des elterlichen Umgangsrechts setzt im Falle eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes auf der einen Seite voraus, dass der Schutz des Kindes dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGK 17, 407 ), wobei gegebenenfalls auch der dem Umgang entgegenstehende Wille des Kindes und die Folgen eines gegen diesen Willen angeordneten Umgangs nicht außer Betracht bleiben dürfen; so kommen eine Einschränkung oder der Ausschluss der Umgangsbefugnis insbesondere in Betracht, wenn das Kind dies aus ernsthaften Gründen wünscht und ein erzwungenes Umgangsrecht das Kindeswohl beeinträchtigen würde (vgl. BVerfGE 64, 180 ;… s. auch EGMR, Entscheidung vom 25. September 2007 - 13301/05 -, B. v. Deutschland, Rn. 30, juris).
- BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04
Vater erhält vorläufig Umgangsrecht
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfGK 4, 339 ; 17, 407 ). - BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51
Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts war abzulehnen, weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 1, 109; 81, 347 ). - BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu erlangen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 746/08 -, Rn. 52, juris; sowie für die elterliche Sorge BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Das Elternrecht dient dem Schutz des Kindes und beruht auf dem Grundgedanken, dass in aller Regel Eltern das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution (vgl. BVerfGE 59, 360 ). - BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
- BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde
- EGMR, 26.02.2004 - 74969/01
Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …
- EGMR, 25.09.2007 - 13301/05
V. B. gegen Deutschland
- EGMR, 12.07.2001 - 25702/94
Umfang einer an die Großen Kammer verwiesenen "Rechtssache" im Sinne des Art. 43 …
- EGMR, 26.02.2002 - 46544/99
Fall K. gegen DEUTSCHLAND
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08
Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender …
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
- BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15
Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts
Bei einem Ausschluss des Umgangs im Fall der Trennung von Eltern und Kind gilt ein strengerer Maßstab (BVerfG FamRZ 2013, 361, 363).In diesem Fall hat das Gericht den Umgang nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB insoweit auszuschließen, als es zum Wohl des Kindes erforderlich ist (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 88/92 - FamRZ 1994, 158, 159 f. …und vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 - FamRZ 2016, 1058 Rn. 16 f.; BVerfG FamRZ 2006, 1005, 1006; vgl. zur Unterbringung in einer Pflegefamilie BVerfG FamRZ 2013, 361, 363).
- BGH, 14.12.2016 - XII ZB 345/16
Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: Auf …
Dies gilt allerdings nur, wenn hierdurch nicht der mit dem Umgangsrecht auch verbundene Zweck, die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten und zu pflegen sowie einer Entfremdung vorzubeugen (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 361 Rn. 19 mwN; Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - IVb ZR 65/85 - FamRZ 1987, 356, 358 mwN), gefährdet wird und das Kind in der Lage sowie willens ist, dem Elternteil die erforderlichen Informationen zu erteilen (…OLG Jena Beschluss vom 13. Mai 2016 - 1 UF 109/16 - juris Rn. 13;… OLG Brandenburg Beschluss vom 11. April 2014 - 3 UF 50/13 - juris Rn. 61;… MünchKommBGB/Hennemann 6. Aufl. § 1686 Rn. 8;… Staudinger/Rauscher BGB [2014] § 1686 Rn. 7). - BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten …
In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu erlangen (…vgl. zum Umgangsausschluss BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 746/08 -, juris, Rn. 52; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris, Rn. 25;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 21; für die elterliche Sorge BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
- OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
Familienverfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Beweisbeschluss …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn hinreichende weitere Erkenntnisquellen vorliegen, die geeignet erscheinen, die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich zu machen (…Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 163 FamFG, Rn. 5; BVerfG FamRZ 2012, 938 ff; 2013, 361 ff.). - OVG Saarland, 04.08.2014 - 1 B 283/14
Hilfestellung bei der Herstellung von Umgangskontakten der leiblichen Mutter mit …
z.B. BVerfG, Beschluss vom 29.11.2012 - 1 BvR 335/12 -, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5.12.2013 - 6 UF 132/13 -.BVerfG, Beschluss vom 29.12.2012 - 1 BvR 335/12 -, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5.12.2013 - 6 UF 132/13 -.
Auf der anderen Seite muss das Gericht dem besonderen verfassungs- und menschenrechtlichen Stellenwert des elterlichen Umgangsrechts mit ihrem in Pflege genommenen Kind Rechnung tragen (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2013, 361 m.w.N.; vgl. auch Art. 9 Abs. 3 UNKRK).".
insoweit BVerfG, Beschluss vom 29.11.2012 - 1 BvR 335/12 -, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5.12.2013 - 6 UF 132/13 -.
- OLG Stuttgart, 23.08.2017 - 18 UF 104/17
Umgangsrechtsregelung: Gerichtliche Anordnung einer gleichmäßigen Betreuung des …
Das Recht und die Pflicht der Eltern aus § 1684 Abs. 1, 2. HS BGB, Umgang zu pflegen, erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Verantwortung und steht ebenso wie die elterliche Sorge unter dem Schutz der Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, 8 Abs. 1 EMRK (BVerfG, FamRZ 2013, 361, juris, RN 19, 24). - VG Hamburg, 16.04.2020 - 11 E 1630/20
Erfolgreicher Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Besuchs- und …
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch den (nachträglichen) Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem (zuvor) in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind an Art. 6 Abs. 3 GG gemessen und dabei die "strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen" betont, denen ein solcher Eingriff in das elterliche Umgangsrecht unterliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.11.2012, NJW 2013, 1867, 1868). - OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13
Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des …
Hieran fehlt es zwar etwa, wenn der persönliche Umgang mit dem Kind aus tatsächlichen Gründen so selten ist, dass der Zweck des Umgangsrechtes, sich vom körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten bzw. zu pflegen und dem gegenseitigen Liebebedürfnis Rechnung zu tragen (BVerfG FamRZ 2013, 361 Tz. 19; BGH NJW 1969, 422), ohne die Auskunft nicht mehr erreicht werden würde; ferner, wenn das Kind diese infolge seines Alters oder fehlender Fachkenntnisse nicht geben kann. - VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 45/19
Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Anhörungsrüge; …
Der Ausschluss des Umgangs ist verfassungsgemäß, wenn er nach den Umständen des Einzelfalls zum Schutz des Kindes erforderlich ist, um eine Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung des Kindes abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. September 2016 - 1 BvR 157/16 -, Juris; vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, Juris;… vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, Juris, Rn. 24; vom 31. Mai 1983 - 1 BvL 11/80 -, Juris;… vom 15. Juni 1971 - 1 BvR 192/70 -, Juris, Rn. 37).Wenn geeignete mildere Mittel fehlen, ist dem Elternrecht und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit dieser Prüfung Genüge getan (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. September 2016 - 1 BvR 157/16 -, Juris; vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, Juris;… vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, Juris, Rn. 24 und Rn. 27; vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 -, Juris).
Es ist auch verfassungsgerichtlich anerkannt, dass ein Umgang gegen den Willen des Kindes das seelische Kindeswohl gefährdet und der Wille des Kindes in diesem Fall zum Schutze des Kindeswohls zu berücksichtigen ist, auch wenn der Kindeswille von der Mutter beeinflusst ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. September 2016 - 1 BvR 157/16 -, Juris; vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, Juris; vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 -, Juris; vom 28. Juli 2005 - 1 BvR 180/04 -, Juris; vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 -, Juris).
Wenn der Umgangsausschluss auf das erforderliche Maß befristet ist, ist dem Elternrecht und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ebenfalls Genüge getan (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, Juris, Rn. 34; vom 17. September 2016 - 1 BvR 157/16 -, Juris).
- BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1496/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen unterbliebene Vollstreckung einer …
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des hier anzuwendenden zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 111, 54 ), der auch bezüglich eines Umgangsausschlusses der hier vorliegenden Art gilt (vgl. BVerfGK 20, 135 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. November 2007 - 1 BvR 1637/07 -, juris, Rn. 23). - BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des …
- OLG Köln, 17.03.2022 - 14 UF 60/21
Ausschluss eines Umgangsrechts; Voraussetzungen einer Kindeswohlgefährdung; …
- OLG Brandenburg, 08.08.2016 - 3 UF 151/14
Elterliche Sorge: Zeitlich unbefristete Anordnung des Verbleibens des Kindes bei …
- AG Schwäbisch Hall, 30.06.2021 - 2 F 318/19
Aus Liebe wird Krieg
- OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 5 WF 170/12
Vormundschaft über Minderjährige: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern gegen …
- VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 84/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Reduzierung des Umgangs des …
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14
Durchsetzung der Schulpflicht
- OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 UF 15/20
Absehen von begleitetem Umgang des Kindsvaters mit 11-jährigem Kind aus Gründen …
- OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
- OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 UF 355/13
Aussetzung des Umgangsrechts für Kindsvater
- OLG Hamburg, 17.12.2015 - 2 UF 106/14
Umgangsverfahren: Hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten im Sinne eines …
- OLG Köln, 11.07.2022 - 14 UF 34/22
Beschwerde gegen eine Umgangsregelung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eines …
- OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
Entscheidung des Beschwerdegerichts im Umgangsverfahren
- OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18
Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes
- OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16
Elterliche Sorge: Auskunftsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei …
- OLG Köln, 29.09.2022 - 14 UF 57/22
Ausschluss des väterlichen Umgangsrechts mit einem Kind wegen sexuellen …
- OLG Frankfurt, 27.02.2023 - 1 UF 196/22
Einschränkung des elterlichen Umgangsrechts mit Kind in Pflegefamilie
- OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 18 UF 231/14
Umgangsverfahren: Rechtssystematische Zuordnung des Wechselmodells; Anordnung des …
- OLG Schleswig, 28.08.2017 - 8 UF 131/17
Umgangsrechtsverfahren: Zulässigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf …
- OLG Saarbrücken, 05.12.2013 - 6 UF 132/13
Sorgerechtsverfahren: Beteiligung der Pflegeeltern zum Wohle des Kindes; …
- AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
- OLG Frankfurt, 12.10.2015 - 5 UF 195/15
Berücksichtigung der Rückkehrperspektive bei Ausweitung des elterlichen …
- OLG Schleswig, 27.06.2018 - 10 WF 110/18
Verfahrenskostenhilferechtliche Erfolgsaussicht im Umgangsrechtsstreit
- OLG Frankfurt, 12.10.2015 - 5 UF 195/16
Berücksichtigung der Rückkehrperspektive bei Ausweitung des elterlichen …
- OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 4 UF 165/18
Gefährdung des Kindeswohls bei Durchführung von Umgangskontakten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 12 B 1551/21
Anordnungsanspruch auf Mitwirkung der Behörde an Ausgestaltung des Umgangsrechts …
- OLG Brandenburg, 16.04.2015 - 10 UF 226/14
Umgangsrecht: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Regelung des Umgangs …
- BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine vorläufige Umgangsregelung …
- AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
- VG Würzburg, 21.11.2018 - W 3 E 18.1262
Einstweilige Anordnung zur Bestellung eines Umgangsbegleiters
- OLG Köln, 30.06.2022 - 14 UF 30/22
Beschwerde gegen eine Umgangsregelung; Kindeswohl als Maßstab für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 1074/12
Durchsetzung der Schulpflicht der Kinder gegenüber den Eltern
- AG Schwäbisch Hall, 23.08.2021 - 2 F 495/21
- OLG Frankfurt, 16.12.2021 - 1 UF 113/21
Paritätisches Wechselmodell
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