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   BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08   

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https://dejure.org/2009,6354
BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08 (https://dejure.org/2009,6354)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08 (https://dejure.org/2009,6354)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 (https://dejure.org/2009,6354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes oder des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter - Handhabung der Zulassung der Rechtsbeschwerde in Markenlöschungsverfahren zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Merkmals einer grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 83 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG) durch Aufwerfen einer entscheidungserheblichen sowie klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfrage

  • Judicialis

    MarkenG § 83 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2a; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; BVerfGK 5, 189 ; 5, 364 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl 2009, S. 41 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; BVerfGK 5, 189 ; 5, 364 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl 2009, S. 41 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; BVerfGK 5, 189 ; 5, 364 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl 2009, S. 41 ).
  • BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; BVerfGK 5, 189 ; 5, 364 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl 2009, S. 41 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08
    Effektiver Rechtsschutz umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08
    Effektiver Rechtsschutz umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zuzulassen, a) wenn das Bundespatentgericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von einer Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs, eines anderen Senats des Bundespatentgerichts oder eines vergleichbaren Instanzgerichts abweicht, b) wenn schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, die nicht den Charakter einer Divergenz im herkömmlichen Sinn haben, oder c) wenn im Interesse der Fortbildung des Rechts eine weitere höchstrichterliche Differenzierung der Rechtsprechung für geboten gehalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03 -, NJW 2005, S. 153; Donle, a.a.O., § 83 MarkenG Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; BVerfGK 5, 189 ; 5, 364 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl 2009, S. 41 ).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    a) Die fehlerhafte Anwendung des inzwischen geänderten § 522 Abs. 2 ZPO a. F. mit der Folge, dass die Revisionszulassung nicht erstritten werden konnte, kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.; zur Prüfung am Maßstab des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, juris Rn. 17 und vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; zur Prüfung am Maßstab des gesetzlichen Richters vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - VerfGH 166/10 - Rn. 15 und vom 29. Mai 2012 - VerfGH 19/10 - Rn. 14; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2012 - 1 BvR 1013/11 - juris, Rn. 40 und vom 21. März 2012, a. a. O., Rn. 17 ff.).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung im

    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und VerfGH 114/11 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, jeweils Rn. 28; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.).
  • BPatG, 20.04.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "De-Mail" - ursprünglich als

    Diese Rechtsfrage ist deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil sie sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entscheidung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG GRUR-RR 2009, 222, 223), zumal diese Rechtsfrage bisher weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur ausdrücklich thematisiert worden ist.
  • BPatG, 02.06.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Umwandlung einer angemeldeten Gemeinschaftsindividualmarke in nationale

    Diese Rechtsfrage ist deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil sie sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entscheidung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG GRUR-RR 2009, 222, 223), zumal diese Rechtsfrage bisher weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur ausdrücklich thematisiert worden ist.
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    a) Die fehlerhafte Anwendung des inzwischen geänderten § 522 Abs. 2 ZPO a. F. mit der Folge, dass die Revisionszulassung nicht erstritten werden konnte, kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.; zur Prüfung am Maßstab des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, juris Rn. 17 und vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; zur Prüfung am Maßstab des gesetzlichen Richters vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - VerfGH 166/10 - Rn. 15 und vom 29. Mai 2012 - VerfGH 19/10 - Rn. 14; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2012 - 1 BvR 1013/11 - juris, Rn. 40 und vom 21. März 2012, a. a. O., Rn. 17 ff.).
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