Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.04.2011

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   BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 3425/08   

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BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 3425/08 (https://dejure.org/2011,11208)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.2011 - 1 BvR 3425/08 (https://dejure.org/2011,11208)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 1 BvR 3425/08 (https://dejure.org/2011,11208)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 105 Abs 2a GG, Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 9 KAG BW 2005
    Stattgebender Kammerbeschluss: Bemessung von Vergnügungssteuer aufgrund eines Stückzahlmaßstabs verletzt Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung - hier: Vergnügungssteuersatzung einer baden-württembergischen Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Stückzahlmaßstabs bei Erhebung einer Vergnügungssteuer auf den Betrieb von Gewinnspielautomaten

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Bemessung von Vergnügungssteuer aufgrund eines Stückzahlmaßstabs verletzt Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung - hier: Vergnügungssteuersatzung einer baden-württembergischen Gemeinde

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Bemessung von Vergnügungssteuer aufgrund eines Stückzahlmaßstabs verletzt Gebot gleichheitsgerechter Besteuerung - hier: Vergnügungssteuersatzung einer baden-württembergischen Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Stückzahlmaßstabs bei Erhebung einer Vergnügungssteuer auf den Betrieb von Gewinnspielautomaten

  • datenbank.nwb.de

    Stückzahlmaßstab für Besteuerung von Geldspielautomaten verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stückzahlmaßstab bei der Besteuerung von Geldspielautomaten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 3425/08
    Hinsichtlich der Rüge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG durch den Stückzahlmaßstab räumt die Stadt L. in ihrer Stellungnahme ein, dass das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 4. Februar 2009 (BVerfGE 123, 1) eine Besteuerung nach diesem Maßstab generell als untauglich und damit unzulässig erachte.

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche Frage zur Verfassungsmäßigkeit des Stückzahlmaßstabs bei Erhebung einer Vergnügungsteuer auf den Betrieb von Gewinnspielautomaten ist entschieden (vgl. BVerfGE 123, 1); die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Der in dieser Satzung für die Bemessung der Vergnügungsteuer herangezogene Stückzahlmaßstab führt zu einer ungleichen Belastung der Automatenaufsteller, weil er, unabhängig davon, wie stark im konkreten Fall die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte voneinander abweichen, strukturell ungeeignet ist, den notwendigen Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 123, 1 ).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 4. Februar 2009 vor dem Hintergrund der derzeitigen Gegebenheiten des Spielgerätemarktes allgemein zur Vergnügungsteuer entschieden, unabhängig von den Besonderheiten der Rechts- oder Tatsachenlage in Hamburg, dessen Spielgerätesteuergesetz in jenem Verfahren zur Überprüfung stand (vgl. BVerfGE 123, 1 ).

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 3425/08
    Das Verwaltungsgericht wird nach dem insoweit zunächst maßgeblichen einfachen Recht darüber zu befinden haben, ob der Verstoß der Vergnügungsteuersatzung gegen höherrangiges Recht zur Regelfolge ihrer Unwirksamkeit und damit zur Aufhebung der angegriffenen Bescheide führt, oder ob - wie die Stadt L. geltend macht - die Satzung wegen besonderer Umstände ausnahmsweise für eine gewisse Übergangszeit anwendbar bleibt (vgl. dazu für den Fall der Normenkontrolle BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 CN 1.09 - juris Rn. 29 unter Hinweis auf die "Heilungsmöglichkeiten" des Satzungsgebers, bestätigt durch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, NVwZ 2010, 313).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 3425/08
    Das Verwaltungsgericht wird nach dem insoweit zunächst maßgeblichen einfachen Recht darüber zu befinden haben, ob der Verstoß der Vergnügungsteuersatzung gegen höherrangiges Recht zur Regelfolge ihrer Unwirksamkeit und damit zur Aufhebung der angegriffenen Bescheide führt, oder ob - wie die Stadt L. geltend macht - die Satzung wegen besonderer Umstände ausnahmsweise für eine gewisse Übergangszeit anwendbar bleibt (vgl. dazu für den Fall der Normenkontrolle BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 CN 1.09 - juris Rn. 29 unter Hinweis auf die "Heilungsmöglichkeiten" des Satzungsgebers, bestätigt durch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, NVwZ 2010, 313).
  • BVerwG, 18.08.2015 - 9 BN 2.15

    Steuer; Benutzen von Pferden; Halten; Pferdehalter; Pferdesteuer; örtliche

    Damit weicht er nicht von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - (BVerfGE 123, 1) und vom 8. Februar 2011 - 1 BvR 3425/08 [ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110208.1bvr342508] - (juris) ab, wonach die Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten unter den heutigen Gegebenheiten den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt, weil dieser Maßstab strukturell nicht (mehr) geeignet ist, den notwendigen Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler zu gewährleisten.
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   BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 3425/08   

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https://dejure.org/2011,26766
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BVerfG, Entscheidung vom 06.04.2011 - 1 BvR 3425/08 (https://dejure.org/2011,26766)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 2011 - 1 BvR 3425/08 (https://dejure.org/2011,26766)
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