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   BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 343/74   

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https://dejure.org/1977,1827
BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 343/74 (https://dejure.org/1977,1827)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1977 - 1 BvR 343/74 (https://dejure.org/1977,1827)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1977 - 1 BvR 343/74 (https://dejure.org/1977,1827)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer seiner Arbeitnehmer

Papierfundstellen

  • DB 1977, 849
  • DÖV 1977, 448
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 20.02.2019 - X R 28/17

    Verspätungsgeld für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen

    Sie sei jedenfalls deshalb verfassungsgemäß, weil der Arbeitgeber dadurch nicht erheblich belastet werde und im Rahmen seiner sozialstaatlich gebotenen Fürsorgepflicht zugleich seine Arbeitnehmer in der vereinfachten Erfüllung der ihnen obliegenden Steuerpflicht unterstütze (BVerfG-Beschlüsse vom 17. Februar 1977  1 BvR 33/76, BVerfGE 44, 103, und 1 BvR 343/74, HFR 1977, Nr. 307).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 49/12

    Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der

    In allen diesen Fällen hat der Arbeitgeber jedoch die Wahl, ob er die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers auf dessen Rechnung einbehält oder ob er die pauschale Besteuerung wählt und damit selbst Schuldner der Lohnsteuer wird und damit definitiv belastet wird (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 17. Februar 1977  1 BvR 343/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, 295; vom 20. Juni 1984  1 BvR 689/84, HFR 1984, 435).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 50/12

    Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der

    In allen diesen Fällen hat der Arbeitgeber jedoch die Wahl, ob er die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers auf dessen Rechnung einbehält oder ob er die pauschale Besteuerung wählt und damit selbst Schuldner der Lohnsteuer wird und damit definitiv belastet wird (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 17. Februar 1977  1 BvR 343/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, 295; vom 20. Juni 1984  1 BvR 689/84, HFR 1984, 435).
  • BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00

    Gesetzlich vorgesehene Eintragung von Angaben über die Religionszugehörigkeit auf

    Die Gründe, die der Beschwerdeführer für seine gegenteilige Auffassung nennt, führen zu keiner anderen Beurteilung (vgl. BVerfGE 20, 40 ; 44, 103 ; BVerfG, Vorprüfungsausschuss des Ersten Senats, DÖV 1977, S. 448).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89

    Pauschalierte Lohnkirchensteuer; Lohnkirchensteuer; Lohnsteuer; Maßstabssteuer

    In seinem Beschluß vom 17.2.1977 (DÖV 1977, 448) hat das BVerfG aber ausdrücklich die Rechtslage nach dem Einkommensteuergesetz 1975 in seine Prüfung einbezogen und die Erhebung der pauschalierten Kirchenlohnsteuer auch nach neuem Einkommensteuerrecht für zulässig erachtet; es hat dabei darauf hingewiesen, daß der geringere Steuersatz dem Umstand Rechnung trage, daß möglicherweise nicht alle Arbeitnehmer einer Kirche angehören.
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