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   BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16   

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BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16 (https://dejure.org/2016,15549)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.2016 - 1 BvR 345/16 (https://dejure.org/2016,15549)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16 (https://dejure.org/2016,15549)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 511 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO - Gegenstandswertfestsetzung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Abweichen von der "nicht überzeugenden" Ansicht des Berufungsgerichts erfordert Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung in einem Zivilrechtsstreit; Vereitelung der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 511 ZPO
    Keine "Berufungsvereitelung" durch AG im Schatten seines LG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    BvG - 1 BvR 345/16, vom 27.05.2016 - Nichtzulassung der Berufung stellt einen Verstoß gegen GG Art. 3 Abs. 1 dar

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    BVerfG - 1 BvR 345/16, vom 27.05.2016 - Nichtzulassung der Berufung stellt einen Verstoß gegen GG Art. 3 Abs. 1 dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung in einem Zivilrechtsstreit; Vereitelung der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung in einem Zivilrechtsstreit; Vereitelung der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassung der Berufung durch das Amtsgericht - und das Willkürverbot

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Willkürverbot bei Nichtzulassung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3295
  • AnwBl 2016, 695
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
    Die Kammer nimmt die zulässige Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 3 Abs. 1 GG angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchst. b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Die Nichtzulassung der Berufung mit der vom Amtsgericht gegebenen Begründung erweist sich hier nicht nur als Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall, sondern als grobe Verkennung, die zugleich auf eine generelle Vernachlässigung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz hindeutet und auf einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Überdies ist nicht etwa deutlich abzusehen, dass die Beschwerdeführerin auch im Falle einer Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • LG Köln, 23.04.2015 - 6 S 199/14

    Erstattung von Sachverständigenhonorar aus abgetretenem Recht des Geschädigten;

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
    Die entgegenstehende Rechtsprechung einer Berufungskammer des Landgerichts Köln (Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -), wonach die (gleichlautende) Abtretungserklärung "hinreichend" bestimmbar und folglich wirksam sei, überzeuge nicht.

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung, dem Ansinnen der Beschwerdeführerin nicht zu entsprechen, diesen Zulassungsgrund mit der nicht haltbaren Begründung verneint, schon das - in anderer Sache zu einer insoweit gleichlautenden Abtretungserklärung mit gegenläufiger Würdigung ergangene - Berufungsurteil des übergeordneten Landgerichts Köln (Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -) sei geeignet , eine einheitliche Rechtsprechung herbeizuführen, sodass weitere Entscheidungen des Berufungsgerichts nicht "erfordert" im Sinne des § 511 ZPO seien.

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 2682/03

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
    Eine andere Beurteilung sei auch nicht durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2004 (1 BvR 2682/03) veranlasst.

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 i.V.m. S. 104; BVerfG, stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 -, juris, Rn. 13; BVerfG, stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 -, NJW 2004, S. 2584 ; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, § 511 Rn. 78; Lemke, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl. 2015, § 511 Rn. 44; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 511 Rn. 21; Wulf, in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, 20. Edition Stand: 01.03.2016, § 511 Rn. 39).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BGH, 21.10.2014 - VI ZR 507/13

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem von der Beklagten des Ausgangsverfahrens zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 21. Oktober 2014 - VI ZR 507/13 -, juris), das sich zu einer Forderungsabtretung eines Sachverständigen an ein Factoringunternehmen verhält, die aus ganz anderen Gründen unwirksam war.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
    Es muss sich um eine krasse Fehlentscheidung handeln (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 i.V.m. S. 104; BVerfG, stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 -, juris, Rn. 13; BVerfG, stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 -, NJW 2004, S. 2584 ; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, § 511 Rn. 78; Lemke, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl. 2015, § 511 Rn. 44; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 511 Rn. 21; Wulf, in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, 20. Edition Stand: 01.03.2016, § 511 Rn. 39).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
    Hinzukommen muss vielmehr, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht; dabei enthält die Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf (stRspr; vgl. nur BVerfGE 83, 82 ).
  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 12 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16 -, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 114/20

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen zum Umfang der

    Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts dürfen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich sein, es muss sich um eine krasse Fehlentscheidung oder um einen besonders schweren Rechtsanwendungsfehler handeln (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1 = juris, Rn. 39, vom 29. Juni 2015 - 2 BvR 2048/12, StraFo 2015, 375 = juris, Rn. 18, und vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16, NJW 2016, 3295 = juris, Rn. 10).
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