Rechtsprechung
BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 13 EnWG 2005 idF vom 20.12.2012 nicht hinreichend substantiiert - gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit des beschwerdeführenden Energieanlagenbetreibers nicht hinreichend dargelegt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 13 Abs 1a S 1 EnWG 2005 vom 20.12.2012, § 13 Abs 1a S 3 EnWG 2005 vom 20.12.2012
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 13 EnWG 2005 idF vom 20.12.2012 nicht hinreichend substantiiert - gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit des beschwerdeführenden Energieanlagenbetreibers nicht hinreichend dargelegt - Wolters Kluwer
Produktionsausfälle einer Fabrik mit einem kraft-wärme-gekoppelten Kraftwerk durch die Anordnung von Maßnahmen gem. § 13 EnWG (hier: Senkung der Leistungsgrenze)
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Abs. 1a EnWG (Redispatch-Maßnahmen)
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 13 EnWG 2005 idF vom 20.12.2012 nicht hinreichend substantiiert - gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit des beschwerdeführenden Energieanlagenbetreibers nicht hinreichend dargelegt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Produktionsausfälle einer Fabrik mit einem kraft-wärme-gekoppelten Kraftwerk durch die Anordnung von Maßnahmen gem. § 13 EnWG (hier: Senkung der Leistungsgrenze)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Energiewirtschaftsgesetz ist unzulässig
- nomos.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Abs. 1 a EnWG (Heranziehung für Redispatch)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kraft-Wärme-Kopplung, Einspeiseanpassung und § 13 EnWG
- lto.de (Kurzinformation)
Papierfabrik gegen Energiewende - Verfassungsbeschwerde abgewiesen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Energiewirtschaftsgesetz ist unzulässig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 EnWG unzulässig
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von § 13 Abs. 1 a EnWG
- pwc.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit von §13 Abs. 1 a EnWG abgelehnt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Energiewirtschaftsgesetzes unzulässig - Begründungsanforderungen für Verfassungsbeschwerde nicht erfüllt
Besprechungen u.ä.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13
Von einer gegenwärtigen Betroffenheit geht das Bundesverfassungsgericht zwar auch dann aus, wenn klar abzusehen ist, dass und wie der Beschwerdeführer in der Zukunft von der Regelung betroffen sein wird (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 97, 157 ; 101, 54 ). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13
Angesichts dessen kann dahinstehen, ob die Beschwerdeführerin die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hinreichend deutlich gemacht hat (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 108, 370 m.w.N.). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz dann nicht zu, wenn zu seiner Durchführung noch ein besonderer Vollziehungsakt der Verwaltung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ). - BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
Auszug aus BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13
Von einer gegenwärtigen Betroffenheit geht das Bundesverfassungsgericht zwar auch dann aus, wenn klar abzusehen ist, dass und wie der Beschwerdeführer in der Zukunft von der Regelung betroffen sein wird (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 97, 157 ; 101, 54 ).