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   BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09   

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BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09 (https://dejure.org/2012,12929)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2012 - 1 BvR 359/09 (https://dejure.org/2012,12929)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 1 BvR 359/09 (https://dejure.org/2012,12929)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überlanges Zivilverfahren - Unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung im Hinblick auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 356 ZPO, § 404a Abs 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überlanges Zivilverfahren - Unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung im Hinblick auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens - Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für Verfassungsbeschwerde ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 356 ZPO, § 404a Abs 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überlanges Zivilverfahren - Unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung im Hinblick auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens - Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für Verfassungsbeschwerde ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens von über sieben Jahren mit den Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überlanges Zivilverfahren - Unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung im Hinblick auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens - Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für Verfassungsbeschwerde ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Vereinbarkeit der Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens von über sieben Jahren mit den Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überlanges Zivilverfahren - Unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung im Hinblick auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens - Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für Verfassungsbeschwerde ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schadensersatzklage gegen Architekten: 7 Jahre sind zu lang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    7 Jahre Zivilprozess

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei überlanger Gutachtendauer im Bauprozess muss das Gericht zur Verfahrensförderung Bearbeitungsfristen setzen oder Ordnungsgeld androhen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzklage gegen Architekten: Verfahrensdauer von sieben Jahren zu lang! (IBR 2012, 621)

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 44 O 1813/03
  • BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    Die Fachgerichte müssen Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist stets nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 ); weder das Bundesverfassungsgericht noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte machen in ihrer Rechtsprechung insofern allgemein gültige Zeitvorgaben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11-, juris, Rn. 6 m.w.N.; EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 27. Juni 2000 - 30979/96 - Frydlender/Frankreich, Tz. 43).

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind insbesondere die Natur des Verfahrens und die Schwierigkeit der Sachmaterie, die Bedeutung der Sache und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Parteien zu berücksichtigen sowie das ihnen zuzurechnende Verhalten, vor allem Verfahrensverzögerungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Im Hinblick auf Verzögerungen durch die Tätigkeit von Sachverständigen müssen die Gerichte die gutachterliche Tätigkeit zeitnah überwachen und gegebenenfalls gemäß § 411 Abs. 1 und 2 ZPO Bearbeitungsfristen setzen und Ordnungsgelder androhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 -, juris, Rn. 35; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 324/10 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 02.12.2011 - 1 BvR 314/11

    Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist stets nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 ); weder das Bundesverfassungsgericht noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte machen in ihrer Rechtsprechung insofern allgemein gültige Zeitvorgaben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11-, juris, Rn. 6 m.w.N.; EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 27. Juni 2000 - 30979/96 - Frydlender/Frankreich, Tz. 43).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind insbesondere die Natur des Verfahrens und die Schwierigkeit der Sachmaterie, die Bedeutung der Sache und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Parteien zu berücksichtigen sowie das ihnen zuzurechnende Verhalten, vor allem Verfahrensverzögerungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    Die Fachgerichte müssen Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    Die Fachgerichte müssen Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    a) Für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip einen wirkungsvollen Rechtsschutz im materiellen Sinne (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    a) Nach Beendigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen fort, etwa dann, wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 91, 125 ; BVerfGK 2, 33 m.w.N.) oder wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (vgl. BVerfGE 104, 220 ).
  • BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei behaupteter

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    a) Nach Beendigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen fort, etwa dann, wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 91, 125 ; BVerfGK 2, 33 m.w.N.) oder wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (vgl. BVerfGE 104, 220 ).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    Im Hinblick auf Verzögerungen durch die Tätigkeit von Sachverständigen müssen die Gerichte die gutachterliche Tätigkeit zeitnah überwachen und gegebenenfalls gemäß § 411 Abs. 1 und 2 ZPO Bearbeitungsfristen setzen und Ordnungsgelder androhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 -, juris, Rn. 35; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 324/10 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 3171/08

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 359/09
    Im Hinblick auf Verzögerungen durch die Tätigkeit von Sachverständigen müssen die Gerichte die gutachterliche Tätigkeit zeitnah überwachen und gegebenenfalls gemäß § 411 Abs. 1 und 2 ZPO Bearbeitungsfristen setzen und Ordnungsgelder androhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 3171/08 -, juris, Rn. 35; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 324/10 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 1 BvR 324/10

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG wegen überlanger

  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2013 - 2 K 9/12

    Entschädigungsklage nach §§ 173 VwGO, 201 GVG - Verfahrensdauer des

    Allgemeingültige Zeitvorgaben in dem Sinne, dass beispielsweise eine Verfahrensdauer von drei oder fünf Jahren stets als unangemessen zu bewerten wäre, ergeben sich aus dem Gesetz bzw. der diesem Gesetz zugrundeliegenden Rechtsprechung nicht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23.05.2012 - 1 BvR 359/09 -, m.w.N.; OVG Magdeburg, Urt. vom 25.07.2012 - 7 KE 1/11 -, m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

    Nach Beendigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen fort (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 BvR 359/09 - juris Rn. 17 m. w. N.), etwa dann, wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 91, 125 ; BVerfGK 2, 33 m. w. N.) oder wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 104, 220 ).
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