Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.01.2010

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   BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09   

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BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09 (https://dejure.org/2010,2534)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2010 - 1 BvR 365/09 (https://dejure.org/2010,2534)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2010 - 1 BvR 365/09 (https://dejure.org/2010,2534)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1571 Nr 1 BGB, § 1578b Abs 1 S 2 BGB, § 1578b Abs 2 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über nachehelichen Altersunterhalt - hier: Versagung von PKH trotz bisher ungeklärte Rechtsfrage bzgl Begrenzung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. einer Versagung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen einen im Scheidungsverbund gestellten Antrag auf Zahlung nachehelichen Altersunterhalts

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über nachehelichen Altersunterhalt - hier: Versagung von PKH trotz bisher ungeklärte Rechtsfrage bzgl Begrenzung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über nachehelichen Altersunterhalt - hier: Versagung von PKH trotz bisher ungeklärte Rechtsfrage bzgl Begrenzung ...

  • fr-blog.com

    Altersunterhalt, lange Ehe, Prozesskostenhilfe, Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578b; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b
    Verfassungsbeschwerde bzgl. einer Versagung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen einen im Scheidungsverbund gestellten Antrag auf Zahlung nachehelichen Altersunterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe bei unklarer Rechtslage

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 156
  • NJW 2010, 1657
  • FamRZ 2010, 867
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll allerdings nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung beziehungsweise Rechtsverteidigung selbst in das summarische Prozesskostenhilfeverfahren zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Prozesskostenhilfe darf insbesondere dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ).

    Dies setzt allerdings voraus, dass ihre Beantwortung im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Ist dies nicht der Fall, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZR 605/80

    Unterhaltsanspruch des altersbedingt nicht mehr erwerbsfähigen Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 1981 - IVb ZR 605/80 -, juris) setze der Unterhaltsanspruch wegen Alters nicht voraus, dass die Bedürftigkeit auf ehebedingten Nachteilen beruhe.

    Dieser vom Bundesgerichtshof ausgesprochene Grundsatz (Hinweis auf Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 1981 - IVb ZR 605/80 -, juris) sei durch die Unterhaltsreform nicht überholt.

    bb) Soweit die Gerichte des Ausgangsverfahrens ihre Entscheidungen hinsichtlich der sich nach der Unterhaltsreform erstmals in dieser Form stellenden, ungeklärten und entscheidungserheblichen Frage der Befristung und Begrenzung nachehelichen Unterhalts bei fehlenden ehebedingten Nachteilen auf die Argumente des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. Oktober 1981 (a.a.O.) gestützt haben, haben sie unberücksichtigt gelassen, dass das dem Urteil des Bundesgerichtshofs damals zugrunde liegende Unterhaltsrecht von dem inzwischen geltenden Recht in erheblichem Maße abweicht.

  • OLG Köln, 23.01.2009 - 21 WF 14/09

    Befristung des auf den angemessenen Bedarf begrenzten Altersunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    Der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2008 - 301 F 14/08 - sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Januar 2009 - 21 WF 14/09 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Januar 2009 - 21 WF 14/09 - wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    Die Voraussetzungen für die Bewilligung der von der nach § 94 Abs. 3 BVerfGG anhörungsberechtigten Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens beantragten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts liegen nicht vor, da die mit dem Gesuch vorgelegte anwaltliche Stellungnahme der Antragsgegnerin keinen relevanten Beitrag zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Verfassungsbeschwerde geleistet hat (vgl. BVerfGE 92, 122 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • AG Köln, 11.12.2008 - 301 F 14/08

    Unterhaltsanspruch einer Ehefrau wegen ihres Alters hinsichtlich Bedürftigkeit

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe, in dem nur eine summarische Prüfung stattfindet, zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 365/09 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvR 2647/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2018 - 2 BvR 1050/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 2111/17 -, Rn. 22).
  • BGH, 04.08.2010 - XII ZR 7/09

    Nachehelicher Altersunterhalt: Prüfung ehebedingter Nachteile auf Seiten des

    Dem Gesetzgeber stand es demnach frei, die Entscheidung über die Befristung der tatrichterlichen Beurteilung des Einzelfalls zu überlassen (Senatsurteil vom 30. Juni 2010 - XII ZR 9/09 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch BVerfG NJW 2010, 1657).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - 25 Ta 1628/10

    Prozesskostenhilfe - Verwirkung einer Kündigungsschutzklage - tarifliche

    Prozesskostenhilfe darf daher nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Sache fernliegend ist (BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 365/09 - NJW 2010, 1657).(Rn.9).

    Prozesskostenhilfe darf daher nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Sache fernliegend ist (BVerfG, Beschuss vom 11. März 2010 - 1 BvR 365/09 - NJW 2010, 1657).

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 23.01.2009 - 21 WF 14/09

    Befristung des auf den angemessenen Bedarf begrenzten Altersunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2010 - 1 BvR 365/09
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Januar 2009 - 21 WF 14/09 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2008 - 301 F 14/08 -.
  • AG Köln, 11.12.2008 - 301 F 14/08

    Unterhaltsanspruch einer Ehefrau wegen ihres Alters hinsichtlich Bedürftigkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2010 - 1 BvR 365/09
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Januar 2009 - 21 WF 14/09 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2008 - 301 F 14/08 -.
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