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   BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00   

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BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 (https://dejure.org/2004,39)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 (https://dejure.org/2004,39)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2004 - 1 BvR 378/00 (https://dejure.org/2004,39)
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Vertragsarzt-Konkurrentenklage

Art. 12 GG, § 116 S. 2 SGB V, Anerkennung einer Klagebefugnis eines Vertragsarzt gegen Ermächtigung von Krankenhäusern zur Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung, Grundrechtsschutz durch angemessene Verfahrensgestaltung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch unzulässige Beschränkung einer defensiven Konkurrentenklage ausschließlich auf Fälle besonders schwerer materieller Mängel der Begründetheit einer angefochtenen kassenärztlichen Ermächtigungsentscheidung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz für niedergelassene Vertragsärzte gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Anspruch der Krankenhausärzte auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit von Eingriffen in die ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 95 Abs. 1 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Klagebefugnis eines niedergelassenen Arztes gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Ermächtigung: Verfassungsgericht stärkt Position der Vertragsärzte.

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenhausärzte als ruinöse Konkurrenz - Facharzt für Radiologie darf gegen deren Zulassung klagen

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Niedergelassener kann Ermächtigung angreifen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Neues zum Konkurrentenschutz bei Vetragsärzten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    KV-Recht - Niedergelassene können gerichtlich gegen Ermächtigung des Chefarztes vorgehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 273
  • NZS 2005, 144
  • NZS 2005, 199
 
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Wird zitiert von ... (233)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    Nachdem lange Zeit ein ungehinderter Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung bestanden hatte, wurden seit 1986 sukzessive regional wirksame Zulassungssperren eingeführt (vgl. zu alledem ausführlich BVerfGE 103, 172 ; zur Zulässigkeit von Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, MedR 2001, S. 639 ff.).

    (3) Die Berufsausübung des Vertragsarztes findet in einem staatlich regulierten Markt statt (vgl. BVerfGE 103, 172 ).

    An diesem legitimen Zweck sind aber die jeweiligen Beschränkungen der Berufsfreiheit der im System tätigen Leistungserbringer auch zu messen (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 103, 172 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    bb) Zwar gewährt Art. 12 Abs. 1 GG keinen Schutz vor Konkurrenz (vgl. BVerfGE 34, 252 ; 94, 372 ).

    An diesem legitimen Zweck sind aber die jeweiligen Beschränkungen der Berufsfreiheit der im System tätigen Leistungserbringer auch zu messen (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 103, 172 ).

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    bb) Zwar gewährt Art. 12 Abs. 1 GG keinen Schutz vor Konkurrenz (vgl. BVerfGE 34, 252 ; 94, 372 ).

    Die Vertragsärzte haben aufgrund ihres Zulassungsstatus auch keinen Rechtsanspruch auf die Sicherung einer wirtschaftlich ungefährdeten Tätigkeit (vgl. hierzu etwa BVerfGE 7, 377 ; 31, 8 ; 34, 252 ).

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90

    Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987, SGb 1989, S. 120 ff.) verneint das Bundessozialgericht seit der Entscheidung vom 15. Mai 1991 (BSGE 68, 291 ff.) die Klagebefugnis eines niedergelassenen Kassenarztes gegen die einem Dritten erteilte Ermächtigung.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat aber das einzelne Mitglied nicht die Möglichkeit, seine Kassenärztliche Vereinigung zur Einlegung von Rechtsbehelfen zu verpflichten (vgl. BSGE 68, 291 ).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    Es ist nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auch geklärt, dass die Verwirklichung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung fordert (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 82, 209 ).

    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, kann aber das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (vgl. BVerfGE 82, 209 für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 R -.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 R - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    Das gewährleistet zugleich den Erhalt einer leistungsfähigen Ärzteschaft (vgl. für die Anwaltschaft BVerfGE 97, 12 ).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    Die Wettbewerbsposition und die Erträge unterliegen grundsätzlich dem Risiko laufender Veränderung je nach den Marktverhältnissen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
    Die Vertragsärzte haben aufgrund ihres Zulassungsstatus auch keinen Rechtsanspruch auf die Sicherung einer wirtschaftlich ungefährdeten Tätigkeit (vgl. hierzu etwa BVerfGE 7, 377 ; 31, 8 ; 34, 252 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99

    Regelungen vertragsärztlicher Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung mit GG

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R

    Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung -

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und

    Ebenso wenig sind die KKen berechtigt, eine ambulante Behandlung ihrer Mitglieder durch Krankenhäuser statt durch Vertragsärzte sicherstellen zu lassen, weil die ambulante Versorgung Aufgabe der niedergelassenen Ärzte ist und ihnen hier - grundsätzlich - der Vorrang zukommt (stRspr des BSG, vgl zB BSGE 88, 20, 27 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 S 73; BSG SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 13; siehe auch BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15 ff) .

    (1) Die Verhinderung ärztlicher "Kampfmaßnahmen" dient gewichtigen Gemeinwohlbelangen, nämlich zum einen der Sicherstellung der Versorgung der gesetzlich Versicherten (siehe hierzu BVerfGE 103, 172, 184 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 27; BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 16, 25) , zum anderen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Systems der GKV (BVerfGE 68, 193, 218 = SozR 5495 Art. 5 Nr. 1 S 3; BVerfGE 103, 172, 184 f, 192 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 27, 32 f; BVerfGE 114, 196, 248 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 139; BVerfG SozR 4-2500 § 5 Nr. 1 RdNr 24; BVerfGE 123, 186, 264 = SozR 4-2500 § 6 Nr. 8 RdNr 233; zuletzt BVerfG Beschluss vom 26.9.2016 - 1 BvR 1326/15 - RdNr 43 - Juris; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 139; BSGE 98, 294 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 1, RdNr 34; siehe auch BVerfG SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr 13) .

    Für die Einschränkung der Berufsausübung ist anerkannt, dass die Versorgung der Patienten als hohes Gut von öffentlichem Interesse die Regulierung der vertragsärztlichen Versorgung mit den daraus resultierenden Beschränkungen der Berufsfreiheit der Leistungserbringer legitimiert (BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 16, 25) ; Rang und Gemeinwohlbedeutung der Funktionsfähigkeit der GKV sind dabei von solchem Gewicht, dass denjenigen, die ihre berufliche Tätigkeit in diesem System und unter seinem Schutz ausüben, stärkere Reglementierungen zugemutet werden können als anderen freiberuflich tätigen Personen, die in einem allein durch die Marktkräfte gesteuerten System arbeiten (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 139) .

    Innerhalb dieses Systems sind Vertragsärzte aufgrund von Zulassungsbeschränkungen, insbesondere aber aufgrund des ihnen eingeräumten Vorrangs im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung, weitgehend gegen Konkurrenz geschützt (vgl BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 21) .

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Das BVerfG hat es zudem wiederholt gebilligt, dass das Vertragsarztrecht den zugelassenen Arzt weitergehenden Einschränkungen unterwirft (s hierzu etwa BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 25; BVerfG Beschluss vom 1.2.2011 - 1 BvR 2383/10 - NZS 2012, 62, 63) .
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    d) Etwas anderes ergibt sich schließlich auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2004 - 1 BvR 378/00 - NJW 2005, 273.

    Zur Begründung seines Kammerbeschlusses vom 17. August 2004 hat das Bundesverfassungsgericht des Weiteren angeführt, dass die Vertragsärzte in ein System eingebunden sind, das ihre Gesamtvergütung einer immer strengeren Budgetierung unterwirft; dies sei nur erträglich, wenn der Vertragsarzt nur einer quantitativ begrenzten Konkurrenz ausgesetzt sei (NJW 2005, 273 ).

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