Rechtsprechung
   BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1885
BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00 (https://dejure.org/2000,1885)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 1 BvR 387/00 (https://dejure.org/2000,1885)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 387/00 (https://dejure.org/2000,1885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgung - Satzung - Mitglied des Bundestages - Gleichheitsgebot - Eigentumsgarantie - Verfehlung - Verurteilung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BetrAVG § 18 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1; ; RZVK-Satzung § 56 Abs. 3; ; VersTV-G § 42 Abs. 3; ; BGB § 626; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Kürzung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; ... BetrAVG § 1, § 18 Abs. 1 Nr. 4; VersTV-G § 42 Abs. 3 ; Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse § 35, §§ 43-45, § 56 Abs. 3; AbgeordnetenG § 46 Abs. 3; BGB § 626; StGB § 99 Abs. 1; BVerfGG § 93b, § 93a Abs. 2 Buchst. b
    Kürzung von Zusatzversorgungskassenleistungen bei schwerwiegenden arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Kürzung einer Betriebsrente wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Kürzung einer Betriebsrente wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

  • nomos.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    Versorgungsrentenkürzung für Spione verfassungsgemäß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 999
  • NZS 2000, 509
  • DB 2001, 339
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    Bei der Prüfung eines sachlichen Grundes darf aber nicht unbeachtet bleiben, dass beamtenrechtliche Regelungen nicht ohne weiteres auf die Zusatzversorgung bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen übertragen werden können (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).

    Es kann daher dahinstehen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Ansprüche auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung dem Schutz dieses Grundrechts unterliegen (offen gelassen in BVerfGE 98, 365 ).

    Ob diese Beschränkungen im Übrigen wirksam sind, ist keine Frage des durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährten Schutzes (vgl. BVerfGE 98, 365 ).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    b) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ).

    Sie liegt auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (BVerfGE 84, 197 ).

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    Bei der Prüfung eines sachlichen Grundes darf aber nicht unbeachtet bleiben, dass beamtenrechtliche Regelungen nicht ohne weiteres auf die Zusatzversorgung bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen übertragen werden können (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    Darauf hat das Bundesverfassungsgericht für die nahezu identische Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mehrfach hingewiesen (vgl. zuletzt Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000, 1 BvR 1136/96, m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 10/81

    Arglist - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Dauer der

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    In Betracht kommt eine Leistungsverweigerung auch dann, wenn eine schwerwiegende Verfehlung zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die Versorgungsanwartschaft noch nicht unverfallbar war und der Arbeitnehmer durch Vertuschung der Verfehlungen den Ausspruch einer fristlosen Kündigung verhindert und dadurch den Eintritt der Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erschlichen hat (vgl. BAG, Urteil vom 8. Februar 1983, AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    Unabhängig hiervon haben die Zivilgerichte bei der Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen die objektiven Grundentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 81, 242 ).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schwerwiegend und langanhaltend schädigt, wobei allein das Vorliegen eines Grundes für eine fristlose Kündigung nicht ausreicht (vgl. BAG, Urteil vom 8. Mai 1990, AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    Ob eine eingeschränktere Kontrolle durch die Zivilgerichte vorzunehmen ist, wenn die Satzungsbestimmungen, wie hier, auf einer tariflichen Regelung beruhen, ist bisher verfassungsgerichtlich noch nicht entschieden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999, 1 BvR 1246/95, NZA 1999, S. 1152 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    Unabhängig hiervon haben die Zivilgerichte bei der Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen die objektiven Grundentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 81, 242 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00
    b) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ).
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung haben sowohl Versorgungs- als auch Entgeltcharakter (vgl. BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 - Rn. 56, NZA 2012, 788; 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 107, BVerfGE 124, 199; 28. Juni 2000 - 1 BvR 387/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Rechtsmissbrauch Nr. 5) .

    Betriebliche Altersversorgung ist auch Entgelt des Arbeitnehmers, das dieser als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhält (BVerfG 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - Rn. 33, NVwZ 2012, 1535; 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - aaO; 28. Juni 2000 - 1 BvR 387/00 - aaO; BAG 8. Februar 1983 - 3 AZR 10/81 - zu II der Gründe, BAGE 41, 338; BGH 19. Dezember 1983 - II ZR 71/83 - zu II 1 der Gründe, NJW 1984, 1529) .

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05

    Erlöschen einer Versorgungsanwartschaft nach Straftat

    In einem Nichtannahmebeschluss hat das Bundesverfassungsgericht (28. Juni 2000 - 1 BvR 387/00 - NZA 2000, 999) eine § 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aF entsprechende Satzungsbestimmung einer Zusatzversorgungskasse für verfassungsrechtlich nicht unbedenklich gehalten, weil nicht danach differenziert werde, ob die strafgerichtliche Verurteilung in irgendeinem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehe oder durch die Straftaten die Interessen des Arbeitgebers im Einzelfall berührt würden.
  • LSG Bayern, 07.12.2005 - L 12 KA 20/03

    Rechtmäßigkeit der Anfechtung einer Dialysegenehmigung für ein Sanatorium durch

    Eine bedarfsplanerische Komponente habe es in dieser Regelung nicht gegeben, so dass der Beschluss des BVerfG vom 17. August 2004 (1 BvR 387/00) nicht einschlägig sei.
  • LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der das Ruhen der

    Der Anspruch auf Gewährung einer Betriebsrente stand hier von Anfang an unter dem Vorbehalt der Anwendung der Ruhensvorschrift (eine entsprechende Ruhensbestimmung enthielt bereits § 65 Abs. 3 a Buchst. a VBLS a. F.), so dass der Anspruch auch nur beschränkt erworben werden konnte (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.06.2000 - 1 BvR 387/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht